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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „leichte Fahrlässigkeit“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 29.06.2023
- 191 C 14599/22 -

Keine Haftung des Segelschülers bei Bootsunfall

Keine grobe Fahrlässigkeit des Segelschülers

Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines gemieteten Segelschiffes wies das Amtsgericht München die Klage des Betreibers einer Segelschule auf Zahlung von 1.991,60 EUR ab.

Der Beklagte hatte bei dem Kläger einen 10-tägigen Segelausbildungstörn in Kroatien im April 2022 gebucht, der auf den Erwerb eines Sportküstenschifferscheins vorbereiten sollte. Das Segelschiff hatte der Kläger vor Ort angemietet. Beim Anlegen des Segelschiffs am Steg zwei Tage vor dem Prüfungstermin am Ende des Segeltörns beschädigte der Beklagte das Segelschiff, indem er das Schiff entgegen der Anweisung des Schiffsführers nicht nach Steuerbord lenkte und das Schiff gegen den Betonsteg fuhr. Der Kläger glich den Schaden in Höhe von 1.991,60 EUR gegenüber dem Vermieter des Schiffes aus und verlangte mit seiner Klage den Betrag vom Beklagten ersetzt.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2013
- VII ZR 249/12 -

Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäfts­bedingungen der Textil­reinigungs­betriebe

Klauseln zur Haftungsbeschränkung des Textilreinigungsverbands unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bestimmte im Textil­reinigungs­gewerbe gebräuchliche Haftungs­beschränkungs­klauseln unwirksam sind.

Im zugrunde liegenden Fall verfasste der beklagte Textilreinigungsverband so genannte "Lieferungsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes" (im Folgenden: Bedingungen), die eine Empfehlung an Textilreinigungsbetriebe für die Formulierung bzw. Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darstellen. Diese Bedingungen meldete der Beklagte als so genannte "Konditionenempfehlung"... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 01.12.2003
- 12 U 772/02 -

Keine Fahrzeugführerhaftung eines Fahrschülers

Allgemeine Verschuldenshaftung bleibt bestehen

Verursacht ein Fahrschüler einen Unfall, so haftet er für den Schaden nicht aufgrund seiner Fahrzeugführereigenschaft. Die allgemeine Verschuldenshaftung aus § 823 BGB bleibt aber bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verursachte eine Fahrschülerin einen Verkehrsunfall. Im Rahmen einer Fahrstunde sollte sie links in eine Straße einfahren. Sie setzte ordnungsgemäß den Blinker und ordnete sich neben der Mittelinie ein. Zunächst hielt sie das Fahrzeug auch an, da sie von vorne kommend ein schnell herannahendes Auto sah. Sie begann dennoch mit dem Abbiegevorgang. Die weitere... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.08.2012
- 6 U 54/12 -

Unzulässige Haftungsbegrenzung von Textilreinigungen

Reinigungen können Haftung für beschädigte Kleidungsstücke durch leichte Fahrlässigkeit nicht auf das 15-fache des Reinigungspreises beschränken

Eine Reinigung darf die Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit beschädigte Kleidungsstücke nicht auf das 15-fache des Reinigungspreises beschränken. Unzulässig ist auch die Klausel, nach der eine Reinigung maximal den Zweitwert ersetzt, wenn die Kleidung wegen grober Fahrlässigkeit ruiniert wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln. Die strittigen Haftungsklauseln wurden bislang von den meisten Reinigungsbetrieben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet.

Laut Verbandsempfehlung haftet die Reinigung nur bis zur Höhe des Zeitwertes, wenn ein Kleidungsstück verloren geht oder durch grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters beschädigt wird. Nach der gesetzlichen Regelung ist jedoch der Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Das Gericht erkannte zwar an, dass bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes ein prozentualer Abschlag für einen altersbedingten... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 08.02.2012
- 26 O 70/11 -

Reinigung muss Schäden an Kleidung umfassend ersetzen

Summenmäßige Begrenzung der Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit generell unzulässig

Ruiniert eine Reinigung grob fahrlässig Kleidungsstücke, muss der vollständige Schaden ersetzt werden, unabhängig davon, wie alt die Ware ist. Eine Begrenzung auf den tabellarischen Zeitwert ist unzulässig. Auch die branchenübliche Haftungsbegrenzung auf das 15-fache des „Bearbeitungspreises“ für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentrale gegen den Deutschen Textilreinigungsverband. Dieser hatte die umstrittenen Haftungsklauseln empfohlen, die die meisten Reinigungsbetriebe in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden. Der Bundesverband kritisiert, dass Kunden durch die Haftungsbegrenzung bei Reinigungen unter Umständen nur einen Bruchteil... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2008
- 12 U 126/07 -

Brandschaden durch Fondue-Topf - kurzfristiges Verlassen der Küche begründet nur leichte Fahrlässigkeit

Topf nur 2 Minuten unbeobachtet gelassen

Wer einen Fondue-Topf nur kurzzeitig aus den Augen lässt, handelt nicht grob fahrlässig. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter den Topf in der Küche ca. zwei Minuten nicht beobachtet, weil kurz in das Wohnzimmer . In dieser Zeit entstand ein plötzlicher Brand.

Ein Mieter, der bei der Beklagten haftpflichtversichert ist und in dessen Versicherungsvertrag Deckungsschutz auch für Mietsachschäden vereinbart ist, verursachte an Weihnachten in seiner Wohnung einen Brandschaden. Der Mieter erhitzte Fett in einem Fondue-Topf auf dem Herd. Zunächst beobachtete er das Fett ständig. Als ihn ein Telefonanruf erreichte, begab er sich in das Wohnzimmer,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Plettenberg, Urteil vom 03.11.2006
- 1 C 345/05 -

Private Umzugshelfer haften nicht für leichte Fahrlässigkeit

Zu den Haftungsfragen, wenn beim Umzug durch freiwillige Helfer etwas kaputt geht

Wer privat aus Gefälligkeit bei einem Umzug hilft und dabei aus Versehen etwas beschädigt, muss für den Schaden nicht aufkommen. Das hat das Amtsgericht Plettenberg entschieden.

Im Fall hatte ein Mann aus Gefälligkeit einer Frau beim Umzug geholfen. Als er Schrankbretter eines von ihm auseinander gebauten Schrankes an die zur Straße gewandte Seite des Umzugswagens lehnte, kippten diese um und fielen auf ein fremdes Auto. Es entstand ein Schaden von ca. 3.200,- EUR. Der Unglücksrabe erhielt - wie die anderen Männer, die beim Umzug halfen - keine finanzielle... Lesen Sie mehr



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