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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lebensgestaltung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Aachen, Urteil vom 25.11.1987
- 7 S 294/87 -

Anspruch auf Unterlassung der Anbringung von politischen Plakaten erfordert vorherige Abmahnung

Kein Unter­lassungs­anspruch bei von Meinungsfreiheit gedeckten Plakaten

Ein Vermieter kann ohne vorherige Abmahnung nicht die Beseitigung von Plakaten mit politischen Äußerungen verlangen. Zudem besteht kein Unter­lassungs­anspruch, wenn die Plakate von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und sie nicht die Hausfassade maßgeblich prägen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Vermieter einer Wohnung gegen deren Mieter auf Unterlassung der Anbringung von Plakaten an den Fenstern. Die Mieter hatten anlässlich des Bundestagswahlkampfs im Jahr 1987 zwei Plakate an den Fenstern der Mietwohnung angebracht. Während das eine Plakat eine Abschiedsszene auf einem Bahnhof mit sich zwei küssenden Männern zeigte und in Großbuchstaben die Überschrift "Schwul" sowie in kleinerer Schrift die Parteibezeichnung "Die Grünen" enthielt, zeigte das andere 2 x DIN A 4 große Plakat die Abbildung eines Atomkraftwerks und die Aufschrift "Abschalten".Das Landgericht Aachen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Göttingen, Urteil vom 03.07.1987
- 20 C 241/87 -

Kein Anspruch des Vermieters auf Entfernung eines Spruchbands mit politischer Äußerung an Hausfassade

Mieter hat Recht auf Lebensgestaltung (Art. 2 GG) und Meinungsäußerung (Art. 5 GG)

Das Anbringen eines Spruchbands mit politischer Äußerung an der Hausfassade eines Wohnhauses kann vom Recht auf Lebensgestaltung (Art. 2 GG) und Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt sein. In einem solchen Fall hat der Vermieter keinen Anspruch auf Entfernung des Spruchbands. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Göttingen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 1987 brachten die Mieter einer Wohnung ein ca. 400 x 70 cm großes Spruchband mit dem Text "Wir zählen nicht, wir werden gezählt" an die Außenwand des Wohnhauses an. Die Vermieterin verlangte die Beseitigung des Spruchbands. Da sich die Mieter weigerten dem nachzukommen, landete der Fall vor Gericht.Das... Lesen Sie mehr