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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lasertag“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 07.12.2017
- M 18 S 17.3702 -

Zutrittsverbot zu Lasertaganlage für unter 14-Jährige vorläufig bestätigt

Schutz seelischer und geistiger Gesundheit von Kindern unter 14 Jahren überwiegt finanzielle Interessen des Betreibers der Lasertaganlage

Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass Kinder unter 14 Jahren vorerst weiterhin nicht am Lasertag-Spiel in einer Halle im Raum Ingolstadt teilnehmen dürfen. Das Verwaltungsgerichts München lehnte damit einen Eilantrag gegen ein Zutrittsverbot zu einer Lasertaganlage für unter 14-Jährige Personen ab.

Beim Lasertag-Spiel versuchen Spieler, mit einem speziellen Laserpointer Gegenspieler oder andere Ziele zu treffen. Treffer werden auf den von den Spielern getragenen Westen blinkend angezeigt.Die Stadt Ingolstadt untersagte dem Betreiber einer Lasertaganlage aus Jugendschutzgründen den Zutritt von Personen unter 14 Jahren. Es sei eine desensibilisierende und aggressionssteigernde Wirkung des Lasertag-Spiels auf Kinder zu erwarten. Laut Betreiber stellt Lasertag hingegen eine Weiterentwicklung hergebrachter Fangspiele ("Räuber und Gendarm) und Ballspiele (Brennball, Völkerball) dar.Die Eilentscheidung des Gerichts... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2016
- 8 A 10338/16.OVG -

Lasertag-Anlage in Gewerbegebiet unzulässig

Anlage ist als Vergnügungsstätte anzusehen

Eine Lasertag-Anlage stellt eine Vergnügungsstätte und keine Anlage für sportliche Zwecke dar. Sie ist deshalb in dem Gewerbegebiet Industriestraße in Speyer nicht zulässig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls möchte in einem Gewerbegebiet eine ehemalige Lagerhalle als "Sportanlage für Lasertag und Fitness" betreiben. Bei Lasertag oder Lasergame handelt es sich um ein Spiel, bei dem mehrere Spieler einen Infrarotsignalgeber ("Phaser") erhalten sowie mit Sensoren ausgestattete Westen tragen. Die Spieler versuchen, den jeweiligen Gegner mit dem... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 14.04.2016
- W 3 K 14.438 -

Zutrittsverbot zur LaserTag-Arena für unter 16-Jährige nicht zu beanstanden

LaserTag birgt Gefahr für geistiges und seelisches Wohl von Kindern und Jugendlichen

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat entschieden, dass das von der Stadt Würzburg verhängte Zutrittsverbot für Personen unter 16 Jahren zur LaserTag-Arena Würzburg nicht zu beanstanden ist. Hingegen hatte die Anordnung von Auflagen für 16- und 17-Jährige keinen Bestand.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt unter der Bezeichnung LaserTag Würzburg in Würzburg eine LaserTag-Arena. Im vorliegenden Verfahren ging es um die Überprüfung eines Bescheids, in dem die Stadt Würzburg den Zutritt von Personen unter 16 Jahren zu den Betriebsräumen untersagt und hinsichtlich 16- und 17-Jähriger angeordnet hatte, dass für die einzelnen Teilnehmer... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 25.02.2016
- 4 K 672/15.NW -

Lasertag-Arena im Gewerbegebiet unzulässig

Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet gemäß geltenden und wirksamen Bebauungsplans ausgeschlossen

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass eine im Gewerbegebiet in Speyer geplante Lasertag-Anlage nach dem im Januar 2016 verkündeten Bebauungsplan unzulässig ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, beantragte im Juli 2014 bei der beklagten Stadt Speyer eine Baugenehmigung für die Umnutzung einer Lagerhalle auf einem Grundstückteil in der Industriestraße in Speyer in eine Lasertag-Arena mit Fitnessraum. Beim Lasertag treten mehrere Spieler mit Handfeuerwaffen ähnlichen Laserpointern in einer... Lesen Sie mehr




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