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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Landesregierung“ veröffentlicht wurden

Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2012
- VerfGH 12/11 -

Landesregierung reicht Haushaltsentwurf 2012 verspätet ein und verstößt damit gegen das Vorherigkeitsgebot

Haushaltsentwurf ohne nachvollziehbare Hinderungsgründe durch Landesregierung verspätet vorgelegt

Die Landesregierung hat das parlamentarische Budgetrecht durch verspätete Vorlage des Haushaltsentwurfs 2012 verletzt. Somit ist dem Antrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag Nordrhein-Westfalen stattzugeben. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Fraktion DIE LINKE (Antragstellerin) mit dem Anfang Dezember 2011 eingeleiteten Organstreitverfahren geltend gemacht, die Landesregierung und der Finanzminister hätten den Haushaltsentwurf dem Landtag unter Verletzung des Vorherigkeitsgebots der Landesverfassung nicht so rechtzeitig vorgelegt, dass der Haushaltsplan noch vor Beginn des Haushaltsjahres 2012 durch das Haushaltsgesetz habe festgestellt werden können. Dem ist der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen gefolgt, soweit der Antrag gegen die Landesregierung gerichtet war.Zur Begründung führte der Verfassungsgerichtshof aus,... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.08.2011
- 2 BvG 1/10 -

BVerfG: Antrag des Schleswig-Holsteinischen Landtags im Bund-Länder-Streit gegen "Schuldenbremse" unzulässig

Antragsberechtigung besteht allein für Landesregierung

Der vom Schleswig-Holsteinischen Landtag und der Landtagspräsident für das Land Schleswig Holstein gestellte Antrag im Bund-Länder-Streit, der sich gegen die Verankerung der so genannten „Schuldenbremse“ im Grundgesetz richtet, ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht kann unter anderem gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG angerufen werden, wenn zwischen Bund und Ländern Meinungsverschiedenheiten über die gegenseitigen verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten bestehen (Bund-Länder-Streit). Nach dem Wortlaut des § 68 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) können für den Bund nur die Bundesregierung und für ein... Lesen Sie mehr




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