wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kundendaten“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 24.01.2013
- 29 Ga 2/13 -

Privat erstellte XING-Kontakte eines ehemaligen Arbeitnehmers zu Mitarbeitern von Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers stellen keine unbefugte Verwendung von Geschäfts­geheimnissen durch ehemaligen Arbeitnehmer dar

XING-Kontaktdaten sind nur bei geschäftlicher Kontaktaufnahme durch Arbeitnehmer als Geschäftsgeheimnis zu bewerten

Gehören zu den XING-Kontakten eines Arbeitnehmers Mitarbeiter der Kunden des Arbeitgebers, so liegt darin keine unbefugte Verwendung von Geschäfts­geheimnissen, wenn die Kontaktaufnahme rein privat erfolgte. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall war eine IT-Spezialistin in der Zeit von Dezember 2006 bis September 2012 für ein Softwareunternehmen im Bereich "IT-Beratung und Projektmanagement" tätig. Nachdem sie aus dem Unternehmen ausschied, wurde sie im Januar 2013 auf Unterlassung in Anspruch genommen, da 11 Kontakte auf ihrem XING-Profil Mitarbeiter von Kunden bzw. Geschäftspartner des Softwareunternehmens waren. Das Unternehmen verglich die XING-Kontakte ihrer ehemaligen Mitarbeiterin als eine Kundenliste und sah darin eine unzulässige Verwendung ihrer Geschäftsgeheimnisse. Die IT-Spezialistin wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung, dass... Lesen Sie mehr




Werbung