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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kündigungsausschlussklausel“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.08.2016
- VIII ZR 23/16 -
BGH: Wirksamer Kündigungsausschluss für vier Jahre bei Möglichkeit der ordentlichen Kündigung "zum Ablauf dieses Zeitraums"
Keine unangemessene Benachteiligung des Mieters
Eine Kündigungsausschlussklausel ist wirksam, wenn sie eine ordentliche Kündigung bis zum Ablauf von vier Jahren ausschließt. Durch eine solche Regelung wird ein Wohnungsmieter nicht im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichthofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Doppelhaushälfte kündigten im Februar 2015 das Mietverhältnis ordentlich und stellten nach Ablauf der Kündigungsfrist sämtliche Mietzahlungen ein. Der Vermieter erkannte die ordentliche Kündigung jedoch nicht an. Er verwies auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach eine ordentliche Kündigung erst "zum Ablauf" von vier Jahren möglich sei. Da der Mietvertrag im April 2012 geschlossen wurde, sei eine ordentliche Kündigung im Februar 2015 noch nicht zulässig. Der Vermieter erhob daher Klage auf Zahlung ausstehender Miete.Sowohl das Amtsgericht Dannenberg... Lesen Sie mehr