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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Küchenfliesen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Fürstenwalde, Urteil vom 24.01.2002
- 15 C 248/01 -

Mieter muss selbst angebrachte Fliesen in der Küche während der Mietzeit nicht entfernen

Anbringen eines Fliesenspiegels gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache

Bringt der Mieter einer Wohnung in der Küche einen Fliesenspiegel an, so ist dies vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt. Der Vermieter kann daher jedenfalls während der Mietzeit nicht die Entfernung der Fliesen verlangen. Dies hat das Amtsgericht Fürstenwalde entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall brachte die Mieterin einer Wohnung nach Abschluss des Mietvertrags eigenmächtig Fliesen um die Spüle in der Küche herum an. Die Vermieterin war damit aber nicht einverstanden und klagte daher auf Entfernung des Fliesenspiegels.Das Amtsgericht Fürstenwalde entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Entfernung des Fliesenspiegels zugestanden. Denn das Anbringen von Fliesen in der Küche durch den Mieter sei vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt gewesen. Ein solcher Fliesenspiegel sei als übliche Ausstattung einer Küche vom Vermieter hinzunehmen und diene im Übrigen dem... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hannover, Urteil vom 24.05.2002
- 1 S 1703/01 -

Fehlende Fliesen sowie unverkleidetes Abflussrohr in der Küche rechtfertigen Mietminderung von 10 %

Funktionswert der Küche beeinträchtigt

Fehlen Fliesen in der Küche und ist ein Abflussrohr unverkleidet, liegt neben einer optischen Beeinträchtigung auch eine Beeinträchtigung des Funktionswerts vor. Der Mieter ist in einem solchen Fall berechtigt seine Miete um 10 % zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hannover hervor.

Im zugrunde liegenden Fall fehlten nach Bauarbeiten in einer Küche einer Mietwohnung Fliesen an der Wand. Zudem lag das Abflussrohr nunmehr offen. Nachdem die Mieter der Wohnung ihre Vermieterin zwei Jahre lang erfolglos aufforderten die Mängel zu beheben, minderten sie ihre Miete. Da die Vermieterin ein Minderungsrecht nicht anerkannte, erhob sie Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rheinbach, Urteil vom 07.04.2005
- 3 C 199/04 -

Keine abstrakten Kosten bei Schlüsselverlust aufgrund Kostenvoranschlags / Schadenersatz wegen Dübellöcher

Kein Schadenersatz wegen 14 Bohrlöchern in Küchenfliesen

Verliert ein Mieter seinen Schlüssel, so kann der Vermieter die Schließanlage auf Kosten des Mieters austauschen. Eine Kostenpflicht des Mieters scheidet aber aus, wenn es zu keinem Austausch kommt. Zudem hat der Vermieter 14 Dübellöcher in den Küchenfliesen hinzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Rheinbach entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter vom Mieter die Erstattung der Kosten für den Austausch der vollständigen Schließanlage aufgrund eines fiktiven Kostenvoranschlags. Der Mieter hatte den Schlüssel zu seiner Wohnung verloren, woraufhin der Vermieter eine neue Schließanlage angesichts des Sicherheitsbedürfnisses der Mitmieter für notwendig hielt. Zudem verlangte der Vermieter... Lesen Sie mehr




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