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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kriegsdienstverweigerer“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.03.2020
- BVerwG 2 C 37.18 und BVerwG 2 C 38.18 -

Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Kriegs­dienst­verweigerung

BRD darf Ausbildungskosten anteilig zurückfordern

Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Anerkennung als Kriegs­dienst­verweigerer darf die Bundesrepublik Deutschland von ehemaligen Berufssoldaten nur die Erstattung der Kosten der bei der Bundeswehr absolvierten Ausbildungen im Umfang des geldwerten Vorteils verlangen, der den früheren Soldaten für ihr weiteres ziviles Berufsleben verbleibt. Bei der Fachausbildung zum Flug­sicherungs­offizier, für die Ausbildungskosten von ca. 200.000 Euro anfallen, ist dieser geldwerte Vorteil mit 74.000 Euro revisionsrechtlich nicht anfechtbar bewertet. Das entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Die beiden Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens absolvierten ein Studium der Wirtschafts- und Organisationswissenschaften an einer Universität der Bundeswehr und eine weitere Fachausbildung zum Flugsicherungsoffizier, die zum großen Teil bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) stattfand. Für Letztere zahlte die Bundeswehr an die DFS rund 200.000 Euro pro Person. Nach Abschluss ihrer Ausbildungen wurden die beiden Kläger auf ihren Antrag als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und schieden vorzeitig aus der Bundeswehr aus. Unmittelbar anschließend nahmen sie eine Tätigkeit als Fluglotsen bei der DFS auf.Die Bundeswehr forderte... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2020
- 10 K 15016/16 -

Ehemaliger Sanitätsoffizier muss Ausbildungskosten in Höhe von ca. 57.000 Euro an Bundeswehr zurückzahlen

Bundeswehr darf zur Ermittlung ersparter Aufwendungen typisierend und pauschalierend auf Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks zum durchschnittlichen Bedarf studentischer Lebenshaltung zurückgreifen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland einen ehemaligen Zeitsoldaten, der während seiner Dienstzeit ein Medizinstudium absolviert hat und infolge Kriegs­dienst­verweigerung vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden ist, zu Recht dazu verpflichtet hat, das ihm gewährte Ausbildungsgeld sowie Kosten der Fachausbildung in Höhe von insgesamt etwa 57.000 Euro zu erstatten.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies mit seiner Entscheidung die Klage des ehemaligen Soldaten im Wesentlichen ab und gab der Klage nur insoweit statt, als dem Kläger eine Stundung oder Ratenzahlung verweigert worden ist.Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Bundeswehr im Falle eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers berechtigt sei, durch Rückforderungsbescheid... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht München, Urteil vom 17.11.2016
- M 25 K 15.31291 -

Klage auf Flüchtlings­anerkennung eines US-Deserteurs erfolglos

Desertion war nicht letztes Mittel zur Vermeidung von Kriegsverbrechen

Das Verwaltungsgericht München hat die Klage des US-Deserteurs Andre Lawrence Shepherd auf Zuerkennung der Flüchtlings­eigenschaft abgewiesen.

Nach ausführlicher Anhörung des Klägers kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Desertion des Klägers nicht das letzte Mittel darstellte, um nicht an der Begehung von ihm befürchteter Kriegsverbrechen beteiligt zu werden. Denn der Kläger hat sich trotz vorgetragener erheblicher und langjähriger Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes der US-Streitkräfte im Irak bis zum April 2007... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 10.11.2015
- 1 K 2618/15.TR -

Zeitsoldat muss Schlüsselerlebnis für Kriegs­dienst­verweigerung belegen können

Vorherige bewusste Entscheidung für militärische Laufbahn bei der Bundeswehr macht plötzliche Kriegs­dienst­verweigerung unglaubwürdig

Ein Zeitsoldat, der seinen Grundwehrdienst geleistet hat, ohne einen Konflikt mit dem Gewissen zu empfinden, muss für den Fall, dass er nachträglich den Kriegsdienst verweigern will, den Nachweis einer Umkehr der gewissensmäßigen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe führen. Dafür müsse er ein Schlüsselerlebnis belegen können. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.

Im zugrunde liegenden Verfahren klagte ein Soldat auf Zeit, der im Jahre 2011 als Feldwebelanwärter in die Bundeswehr eingetreten ist und sich für 13 Jahre verpflichtet hat. Nach zwei erfolglosen Versetzungsanträgen mit dem Ziel einer heimatnäheren Stationierung stellte der Kläger Ende 2014 einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung, zu dessen Begründung er im Wesentlichen geltend machte,... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.2015
- BVerwG 2 C 40.13 -

Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Kriegs­dienst­verweigerung möglich

Kosten sind nicht um Betrag der Vergütung einer vergleichbaren Berufsausbildung außerhalb der Bundeswehr zu mindern

Bei antragsgemäßer vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Anerkennung als Kriegs­dienst­verweigerer kann von einem ehemaligen Soldaten auf Zeit die Erstattung der Kosten seiner bei der Bundeswehr absolvierten Fachausbildung verlangt werden, es sei denn dies würde für den früheren Soldaten eine besondere Härte bedeuten. Diese Kosten sind nicht um den Betrag zu vermindern, den er bei einer vergleichbaren Berufsausbildung außerhalb der Bundeswehr als Aus­bildungs­ver­gütung erhalten hätte. Das entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Im zugrunde liegenden Verfahren richtet sich die Klage gegen die Rückforderung von Ausbildungskosten bei der Bundeswehr - hier: für eine Ausbildung zum Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme. Der in Anspruch genommene Kläger, der sich im Jahr 2004 für zwölf Jahre als Soldat auf Zeit verpflichtet hatte, war nach Abschluss seiner Fachausbildung (2004-2006) im Jahr 2008 antragsgemäß... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 20.11.2014
- 1 K 3143/13 -

Bundeswehrarzt ist als Kriegs­dienst­ver­weigerer anzuerkennen

Kriegs­dienst­ver­weigerung ist Gewissens­ent­scheidung

Das Verwaltungsgericht Aachen hat der Klage eines seit nahezu 20 Jahren in der Bundeswehr tätigen Sanitätsoffiziers im Rang eines Oberfeldarztes auf Anerkennung als Kriegs­dienst­ver­weigerer stattgegeben.

Das Verwaltungsgericht Aachen führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass die Kriegsdienstverweigerung eine Gewissensentscheidung sei. Der Offizier habe zwar schon nahezu 20 Jahre in der Bundeswehr gedient. Er habe aber glaubhaft gemacht, in einem längeren Wandlungsprozess zu der Erkenntnis gekommen zu sein, dass er seinen Dienst in der Bundeswehr nicht mit seinem Gewissen vereinbaren... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 17.04.2012
- 1 K 112/12.TR -

Zur Zulässigkeit der Rückforderung von Studienkosten bei Soldaten auf Zeit

Rückforderung von Kosten nur bei tatsächlich durch das Studium erworbenen verwertbaren Vorteilen zulässig

Ein Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium verbunden ist, muss dem Dienstherrn die entstandenen Kosten des Studiums erstatten, wenn er nach Beginn des Studiums als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, er deshalb aus dem Dienstverhältnis entlassen wird, und er aus dem Studium für sein weiteres Berufsleben nutzbare Vorteile gezogen hat. An letzterem fehlt es jedoch im Falle eines lediglich achtwöchigen Studiums. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Klage eines ehemaligen Soldaten auf Zeit, der von der Bundesrepublik Deutschland zu einer Rückzahlung in Höhe von ca. 1.500 Euro herangezogen worden war.Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier gaben der Klage statt und führten zur Begründung aus, dass die Erstattungspflicht eines Soldaten auf Zeit, der aufgrund seiner... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.2012
- BVerwG 6 C 11.11 und BVerwG 31.11 -

Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes haben Anspruch auf Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer

Bundesgerichtshof gibt eigene Rechtsprechung der 1980er Jahre auf

Aktive Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr haben ebenso wie Wehrpflichtige und alle anderen Soldaten der Bundeswehr einen Anspruch darauf, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (früher: Bundesamt für den Zivildienst) ein Anerkennungsverfahren durchführt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Streitfall haben das frühere Bundesamt für den Zivildienst und das Verwaltungsgericht Koblenz als Vorinstanz die Anerkennungsanträge der Kläger – zwei Sanitätsoffiziere und Soldaten auf Zeit – als unzulässig angesehen und sich dabei auf Rechtsprechungsgrundsätze berufen, die das Bundesverwaltungsgericht in den 1980er Jahren begründet hatte. Nach diesen Grundsätzen war... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.11.2011
- 10 A 10819/11.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz: Sanitätsoffizier kann Entlassung nicht wegen Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verlangen

Verbleib in der Bundeswehr stellt trotz geltend gemachter Gewissensgründe keine besondere Härte dar

Ein Oberstabsarzt der Bundeswehr, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hat, kann 3 ½ Monate vor Ende seiner Verpflichtungszeit nicht verlangen, aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit entlassen zu werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde im Jahre 1993 als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Nach dem Studium der Humanmedizin und einer zivilärztlichen Tätigkeit bewarb er sich als Sanitätsoffizier bei der Bundeswehr. Dabei erklärte er, aus Gewissensgründen nicht mehr daran gehindert zu sein, den Dienst an der Waffe zu leisten. Im Sommer 2006 wurde er als Soldat auf Zeit... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2010
- 2 K 216/10.KO/ 2 K 639/10.KO -

Für nach­trägliche Anerkennung als Kriegsdienst­verweigerer ist eine Gesinnungs­umkehr aufgrund eines Schlüssel­erlebnisses oder eines längeren inneren Wandlungs­prozesses notwendig

Eine bloße Meinungsänderung ohne erkennbaren Anlass reicht nicht aus, um aus der Bundeswehr entlassen zu werden

Ein Oberstabsarzt der Bundeswehr wollte seine nachträgliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und die Entlassung aus der Bundeswehr gerichtlich durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte eine entsprechende Klage ab. Es konnte nicht die Überzeugung gewinnen, dass der Kläger aus Gewissensgründen am Dienst gehindert sei.

Der Kläger war ursprünglich als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und leistete Zivildienst. Anschließend studierte er Medizin und verpflichtete sich später für sechs Jahre als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Damals erklärte er, aus Gewissensgründen nicht mehr gehindert zu sein, Dienst an der Waffe zu leiten. Der Kläger war im Kosovo und in Afghanistan eingesetzt und wurde zum Oberstabsarzt... Lesen Sie mehr



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