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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kostüm“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2015
- I ZR 149/14 -

Einzelhandelsmarkt verletzt durch Werbeaktion mit Pippi-Langstrumpf-Kostüm keine Urheberrechte

BGH zum wett­bewerbs­recht­lichen Schutz einer Romanfigur

Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entschieden, ob eine bekannte literarische Figur wett­bewerbs­recht­lich gegen eine Benutzung als Karnevalskostüm geschützt ist.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt Einzelhandelsmärkte. Um für ihre Karnevalskostüme zu werben, verwandte sie in Verkaufsprospekten im Januar 2010 die Abbildungen eines Mädchens und einer jungen Frau, die mit dem Karnevalskostüm verkleidet waren. Sowohl das Mädchen als auch die junge Frau trugen eine rote Perücke mit abstehenden Zöpfen und ein T-Shirt sowie Strümpfe mit rotem und grünem Ringelmuster. Die Fotografien waren bundesweit in Verkaufsprospekten, auf Vorankündigungsplakaten in den Filialmärkten sowie in Zeitungsanzeigen abgedruckt und über die Internetseite der Beklagten abrufbar. Darüber hinaus waren die Abbildungen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 26.01.2001
- 6 U 57/00 -

Garde-Faschingskostüme müssen passen

Zur Rückabwicklung des Kaufes von Garde-Faschingskostümen wegen Mängeln

Die Garden sind die Prunk-Stücke in den gleichnamigen Sitzungen: ohne Gardeauftritt sind Faschingsveranstaltungen kaum denkbar. Dabei beeindrucken die Tänzerinnen nicht nur durch synchronen Schritt, sondern auch durch die farbenfrohen, passgenauen Kostüme. Umso schlimmer, wenn Letztgenannte nicht mit den Gardemaßen übereinstimmen. Das berechtige die Besteller, den Kostümerwerb rückgängig zu machen, befand das Landgericht Coburg (bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg) auf die Klage eines Karnevalvereins hin. Folge: die Garde-Schneiderin muss nun 17 Kostüme zurücknehmen und zwei Drittel des Preises von knapp 12.000,- DM rückerstatten.

Der klagende Karnevalverein wollte seine Garde von der Beklagten angemessen einkleiden lassen. Die nahm daraufhin an den 17 Damen Maß und lieferte die Gewänder gegen einen „Werklohn“ von knapp 12.000,- DM. Doch als es an die Kostümprobe ging, stellte sich bei den jecken Damen Katzenjammer ein: die neuen Kleider passten nicht. Da der Fasching vor der Tür stand, forderten die vereinten... Lesen Sie mehr




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