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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „kostenübernahmefähig (nein)“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.08.2022
- L 16 KR 344/21 -

Gesetziche Krankenversicherung muss keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen

LSG Niedersachsen-Bremen lehnt Antrag ab - Trend zu mehr ästhetischen Operationen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen muss.

Geklagt hatte eine 52-jährige Frau aus dem Landkreis Hildesheim. Schon als 26-jährige ließ sie eine ästhetische Brustvergrößerung mit Kochsalzimplantaten vornehmen. Als sie wegen eines undichten Implantats beim Frauenarzt war, wurde eine Brustkrebserkrankung diagnostiziert, so dass beide Implantate entfernt werden mussten. Zwei Jahre nach der Operation beantragte sie eine neue und berief sich zur Begründung auf psychische Belastungen. Es könne von ihr nicht verlangt werden, sich mit einer Situation zufrieden zu geben, die nicht der Ästhetik des weiblichen Körpers entspreche. Sie müsse keine Akzeptanz durch eine lange Therapie entwickeln, wenn es... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 18.03.2021
- 9 K 3926/20.TR -

Eifelkreis: Schüler­beförderungs­kosten zur nächstgelegenen Schule

VG Trier lehnt Klage eines Elternpaars ab

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage der Eltern eines Schülers, der aufgrund von Fehlverhalten von der für ihn nächstgelegenen weiterführenden Schule verwiesen worden ist, auf Übernahme von Schüler­beförderungs­kosten zu einer anderen weiterführenden Schule abgewiesen.

Der Schüler besuchte bis September 2019 eine Realschule plus in Bitburg , von deren Besuch er aufgrund von Fehlverhalten dauerhaft ausgeschlossen wurde. Daraufhin wurde den Eltern von der Schulaufsichtsbehörde, der ADD, eine andere weiterführende Schule im Kreisgebiet als zuständige Schule benannt, die der Schüler seither besucht. Die Kläger haben daraufhin vom beklagten Eifelkreis... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2017
- L 1 U 120/16 -

Unfallversicherung muss nicht für Kosten einer kosmetischen Zahnbehandlung aufkommen

Kosmetische Anpassung weiterer Zähne an unfallbedingt notwendige Implantate stellet keine Unfallfolge dar

Die gesetzliche Unfallversicherung muss (nur) für solche Gesundheits­störungen einstehen, deren wesentliche Ursache ein Arbeitsunfall war. Lässt ein Versicherter weitere Behandlungen durchführen (hier: farbliche Angleichung verfärbter und kariöser "Altzähne" an nach einem Arbeitsunfall eingesetzte Implantate) muss die Unfallversicherung hierfür nicht aufkommen. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2012 wurde der damals 29jährige Kläger bei der Arbeit von einem Hubwagen (sogenannte "Ameise") angefahren und verlor dabei die beiden oberen Schneidezähne. Die zuständige Berufsgenossenschaft übernahm die zahnärztlichen Behandlungskosten einschließlich der beiden neuen Implantatkronen. Der Kläger hatte dazu Wahlfarbmuster bekommen... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 16.01.2014
- S 3 KR 130/13 -

Krankenkasse muss Kosten für Helmtherapie bei deformiertem Säuglingsschädel nicht übernehmen

Neu Behandlungsmethode gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­versicherungen

Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, die Kosten für einen individuell angefertigten Helm zu übernehmen, wenn der Schädel nach der Geburt des Kindes eine Asymmetrie aufweist. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.

Im zugrunde liegenden Streitfall verlangten die Eltern eines im Jahr 2012 geborenen Zwillingskindes von der Krankenkasse die Kosten in Höhe von 1.8190 Euro für die ärztlich empfohlene und durchgeführte Helmtherapie erstattet.Das Sozialgericht Detmold entschied jedoch, dass die Eltern die Kosten selbst tragen müssen. Die Helmtherapie, bei der das Wachstum des kindlichen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 07.09.2012
- 7 K 102/11 -

Keine Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei Beamtinnen ab dem 40. Lebensjahr

Beihilfevorschriften verhindern Kostenerstattung für künstliche Befruchtung einer Beamtin

Beamtinnen haben ab dem 40. Lebensjahr keinen Anspruch darauf, dass die Kosten für eine künstliche Befruchtung von der Beihilfe erstattet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.

In dem zugrunde liegenden Streitfall ist die 1970 geborene Klägerin eine verbeamtete Lehrerin. Sie begehrte vom beklagten Land NRW die Übernahme der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung. Das Land lehnte den Antrag unter Hinweis auf die Beihilfevorschriften ab. In § 8 Abs. 4 BVO sei geregelt, dass Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nicht beihilfefähig seien, wenn die... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 04.11.2011
- 5 W 58/11 -

"Stalking" ist als "ungewöhnliche Betätigung" nicht vom Schutz durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt

Wird ein "Stalker" zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, so kann er die Kostenübernahme nicht von seiner Haftpflichtversicherung verlangen

Stellt ein Versicherungsnehmer einem anderen Menschen im Sinne von § 238 StGB nach, so genanntes "Stalking", so handelt es sich dabei um eine ungewöhnliche und gefährliche Betätigung. Eine Haftpflicht, die aus einem solchen Verhalten resultiert, ist daher nicht versichert. Die Haftpflichtversicherung eines "Stalkers" muss demnach nicht die gegen den Versicherten erhobenen Schadensersatzforderungen ausgleichen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

Im vorliegenden Fall wurde ein Stalker auf Schadensersatz in Anspruch genommen, den er von seiner Haftpflichtversicherung ersetzt haben wollte.Die Haftpflicht aus einer ungewöhnlichen und gefährlichen Betätigung sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht versichert. Damit würden Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen, von denen ein redlicher... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 13.07.2010
- S 13 KR 62/10 -

Keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse für eine Fettabsaugung

Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfohlen / Patientin bleibt auf ihren Kosten für Behandlung eines schmerzhaften Lipödems sitzen

Wenn eine Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als empfohlene neue Methode anerkannt ist, stellt sie keinen Leistungsgegenstand der Gesetzlichen Krankenversicherungen dar. Eine Kostenübernahme kann damit von der Krankenkasse verweigert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Aachen hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Krankenkasse zu Recht die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung verweigert hatte. Die bei der Krankenkasse Versicherte litt unter einem Lipödem der Beine und Arme sowie an Übergewicht und beantragte durch ihren Arzt die Übernahme der Kosten für eine Fettabsaugung zur Behandlung des Lipödems unter stationären Bedingungen. In der... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.07.2011
- L 8 KR 101/10 -

Anspruch auf eine ambulante Liposuktion scheitert an fehlender positiver Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Anspruch auf Behandlung umfasst nur Leistungen, deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis entsprechen

Krankenkassen sind nur zu den Leistungen verpflichtet, die sie allgemein als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben. Diese richten sich danach, ob sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss positiv empfohlen worden sind. Dies bestätigte das Hessische Landessozialgericht.

Im vorliegenden Fall verlangte eine Frau die Kostenübernahme für drei ambulant vorgenommene Fettabsaugungen an Beinen und Hüften von ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme jedoch ab. Die Versicherte hatte zuvor unter Vorlage ärztlicher Bescheinigungen und Befundergebnisse sowie eines Kostenvoranschlags die Übernahme einer ambulanten Liposuktionsbehandlung beantragt.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 23.04.2012
- S 14 KR 143/11 -

Krankenkassen müssen Fettabsaugung zur Behandlung von Lipödemen nicht zahlen

Gemeinsamer Bundesausschuss gibt keine positive Empfehlung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode ab

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine Liposuktion (Fettabsaugung) ihrer an einem Lipödem erkrankten Versicherten nicht übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.

Die aus dem Landkreis Mainz-Bingen stammende Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls leidet seit Jugendjahren an so genannten Lipödemen (einer schmerzhaften Häufung von Fettgewebe) an den Beinen. Die durchgeführte Ernährungsumstellung in Kombination mit manuellen Lymphdrainagen und Sport hatte zu keiner Linderung der Beschwerden geführt, so dass die Klägerin schließlich eine ambulante... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2008
- B 1 KR 11/08 R -

Ambulante Liposuktion eines schmerzhaften Lipödems ist nicht im Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten

Krankenkasse durfte Kostenerstattung für Fettabsaugung ablehnen - Liposuktion keine Naturalleistung der Krankenkasse

Ein schmerzhaftes Lipödem kann die medizinische Behandlung in Form einer Fettabsaugung notwendig machen. Sieht der Leistungskatalog der Krankenkasse eine derartige Behandlung jedoch grundsätzlich nicht vor, und handelt es sich im konkreten Fall auch nicht um eine "Ausnahme", so muss die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung nicht übernehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.

Im vorliegenden Fall klagte eine Frau gegen ihre Krankenkasse auf Erstattung der von ihr selbst bezahlten Operationskosten zur Beseitigung eines schmerzhaften Lipödems an Armen und Beinen. Unter Vorlage eines ärztlichen Attests beantragte die Frau eine Liposuktion (Fettabsaugung), da die ausgeprägten Verformungen auf anderem Behandlungsweg nicht zu korrigieren seien. Schmerzlosigkeit... Lesen Sie mehr