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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kostensteigerung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 13.07.2023
- 5 U 188/22 -
Hausbau zum Festpreis: Keine unbegrenzte Preisanpassung wegen Materialkostenanstieg
Preisanpassungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam
Das Oberlandesgerichts Zweibrücken hat entschieden, dass ein Bauunternehmen die zu einem Festpreis vereinbarte Errichtung eines Massivhauses nicht unter Verweis auf unvorhersehbare Materialpreissteigerungen verweigern kann, wenn es eine Formularklausel in den Bauvertrag eingebracht hat, die ihm eine unbegrenzte einseitige Anpassung der Vergütung ermöglicht.
Das klagende Ehepaar und das beklagte Bauunternehmen schlossen im Dezember 2020 einen Vertrag, in dem sich das Unternehmen dazu verpflichtete, auf dem Grundstück der Kläger ein Massivhaus zu einem Pauschalpreis von rund 300.000 € zu errichten. Hierzu verwendeten die Parteien ein Vertragsmuster des Unternehmens, in dem es heißt, dass beide Seiten bis Ablauf eines Jahres ab Vertragsunterzeichnung an den vereinbarten Preis gebunden seien, wenn innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss mit den Bauarbeiten begonnen werde. Unter Verweis auf diese Bestimmung teilte das Unternehmen den Eheleuten im Juni 2021 mit, dass sich der vereinbarte Preis um... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Gerichtsbescheid vom 15.11.2023
- 3 K 191/23 -
Wodka auf Klassenfahrt kann teuer werden
Forderung einschließlich der geltend gemachten Zinsen nicht zu beanstanden
Wird ein Schüler von einer Klassenfahrt ausgeschlossen, weil er dort unzulässigerweise Alkohol erworben hat, können Erziehungsberechtigte zu den Mehrkosten der verfrühten Rückreise heranzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Im Juni 2022 fand eine Klassenfahrt einer 10. Klasse eines Berliner Gymnasiums nach München statt. Zuvor hatte sich die Beklagte, Mutter eines minderjährigen Schülers, schriftlich verpflichtet, die Kosten einschließlich etwaiger Zusatzkosten bei vorzeitiger Heimreise zu tragen. Während der Fahrt kauften insgesamt sieben Schüler, darunter der Sohn der Beklagten, zwei Wodkaflaschen, woraufhin... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 27.06.2022
- 49 C 13/22 -
Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen nicht mit etwaig zu erwartenden Kostensteigerungen begründbar
Erhöhung kann mit Ergebnis der Betriebskostenabrechnung begründet werden
Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen kann nicht mit einer etwaig zu erwartenden Kostensteigerung begründet werden. Vielmehr kommt es gemäß § 560 Abs. 4 BGB allein auf das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung an. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg über die Zulässigkeit einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen um ca. 45 €. Die Vermieterin hatte die Erhöhung mit einer nicht näher spezifizierten zu erwartenden Kostensteigerung begründet.Das Amtsgericht Hamburg entschied... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 19.05.2022
- B 8 SO 13/20 R -
Behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise als soziale Teilhabeleistung vom Sozialhilfeträger zu erstatten
Urlaubsreisen als Form der Freizeitgestaltung stellt legitimes soziales Teilhabebedürfnis dar
Behinderte Menschen können Eingliederungshilfeleistungen für solche Kosten erhalten, die entstehen, weil sie bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen sind. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der auf einen Rollstuhl angewiesene, behinderte Kläger beschäftigt zu seiner Pflege rund um die Uhr drei Assistenten. Er unternahm im Juli 2016 eine 7-tägige Schiffsreise auf der Nordsee mit zwei Landausflügen. Einen seiner Assistenten nahm er zur Sicherstellung seiner Pflege auf die Reise mit. Seine eigenen Reisekosten trug der Kläger selbst. Er machte gegenüber dem beklagten Sozialhilfeträger... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.03.2020
- VI ZR 316/19 -
BGH: Krankenhausbetreiberin muss nach fehlerhafter Geburt behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise tragen
Mehrkosten nicht umfasst von Schmerzensgeld
Ist ein Kind aufgrund einer fehlerhaften Geburt schwer behindert und entstehen dadurch für eine Urlaubsreise Mehrkosten, so muss dafür eine Krankenhausbetreiberin aufkommen, wenn sie sich zur Übernahme von Pflege- und Betreuungskosten verpflichtet hat. Die behinderungsbedingten Mehrkosten einer Reise sind nicht bereits durch das Schmerzensgeld abgegolten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1988 kam es bei einer Geburt zu fehlerhaften medizinischen Behandlungen, wodurch das Kind eine schwere Behinderung erlitt. In der Folgezeit wurde mit der Krankenhausbetreiberin ein Vergleich geschlossen, der Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen detailliert regelte. Unter anderem verpflichtete sich die Krankenhausbetreiberin... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 28.03.2018
- 410 C 12605/17 -
Reiseveranstalter muss Mehrkosten wegen Buchung einer Ersatzreise aufgrund Bau- und Renovierungsarbeiten im ursprünglich gebuchten Hotel tragen
Vorliegen eines Reisemangels trotz Kenntnis von Bauarbeiten vor Reisebeginn
Kommt es im gebuchten Hotel zu Bau- und Renovierungsarbeiten, so liegt darin ein Reisemangel. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende von den Bauarbeiten schon vor Reisebeginn erfuhr. Der Reisende kann in diesem Fall eine gleichwertige Ersatzreise buchen und die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Paar buchte für die Zeit vom 03.10. bis 14.10.2017 eine Flugpauschalreise nach Teneriffa. Im September 2017 wurde ihnen mitgeteilt, dass in dem gebuchten Hotel 22 Zimmer in der 8. und 9. Etage renoviert werden. Die Reiseveranstalterin konnte auch Nachfragen keine genauen Angaben zum Umfang der Arbeiten machen. Die Reisenden verlangten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2019
- VII ZR 1/19 -
BGH: Schadensersatzanspruch wegen Beauftragung einer Ersatzfirma nach Kündigung eines Reinigungsvertrags wegen Mängeln verjährt nach drei Jahren
Zweijährige Verjährungsregelung des § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB gilt nicht
Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen entstandener Mehrkosten aufgrund der Beauftragung einer Ersatzfirma nach Kündigung eines Reinigungsvertrags wegen Mängeln unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die zweijährige Verjährungsregelung des § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB gilt nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2013 wurde der Reinigungsvertrag zwischen dem Land Berlin und einer Reinigungsfirma außerordentlich gekündigt, da die Firma ihre Leistung mangelhaft erbracht hatte. In der Folgezeit hatte das Land Berlin bis Mai 2016 eine andere Reinigungsfirma mit der Vornahme der Reinigungsarbeiten beauftragt. Die dadurch entstandenen Mehrkosten... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 17.08.2017
- 67 S 190/17 -
Steigerung von Betriebskosten um mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr spricht nicht zwingend für Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Mieter muss Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot darlegen und ggfs. beweisen können
Sind einzelne Betriebskostenpositionen gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gestiegen, so spricht dies nicht zwingend für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot durch den Vermieter. Es ist daher Sache des Mieters darzulegen und ggfs. zu beweisen, dass ein Verstoß vorliegt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Mieterin in Berlin auf Rückzahlung ihrer Meinung nach zu viel gezahlten Betriebskostennachforderungen. Sie warf ihrer Vermieterin ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor und begründete diesen Vorwurf allein damit, dass einzelne Betriebskostenpositionen gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gestiegen sind. Das Amtsgericht Berlin-Wedding... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 24.01.2019
- 13 C 152/18 -
Steigerung der Grünpflegekosten von 62 % gegenüber Vorjahr führt ohne Belegeinsicht nicht zur Unzulässigkeit der Umlage
Belegeinsicht kann Kostensteigerung erklären
Allein der Umstand, dass die Grünpflegekosten gegenüber dem Vorjahr um 62 % gestiegen sind, führt nicht dazu, dass der Vermieter die Kosten nicht umlegen darf. Vielmehr muss der Mieter zunächst die Belege einsehen, welche die Kostensteigerung erklären können. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hielten die Mieter einer Wohnung in Berlin die Nebenkostenabrechnung für 2016/2017 für zu hoch. Sie bemängelten, dass die Kosten für die Grünpflege im Vergleich zum Vorjahr um 62 % gestiegen waren. Sie hielten dies für unzulässig. Da die Vermieterin auf die Aufforderung der Mieter zur Einsichtnahme der Belege nicht reagierte, erhoben die Mieter Klage auf... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.10.2017
- BVerwG 5 C 19.16 -
BVerwG zum Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer Kindertageseinrichtung
Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist nicht zum Nachweis eines kostenfreien oder zumindest kostengünstigen Betreuungsplatz verpflichtet
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe einem Kind einen seinem individuellen Bedarf entsprechenden Betreuungsplatz nachweisen muss. Versäumt er dies, muss er gleichwohl die Aufwendungen für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz nicht übernehmen, wenn diese Kosten von dem Kind bzw. seinen Eltern auch bei rechtzeitigem Nachweis zu tragen gewesen wären.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mutter des im August 2011 geborenen Klägers zeigte bei der Landeshauptstadt München, der Beklagten, an, dass der Kläger ab dem 1. April 2014 einen Vollzeitbetreuungsplatz benötige. Daraufhin wies ihr die Beklagte in ihrer Eigenschaft als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe Ende Januar 2014 freie Plätze bei insgesamt sechs Tagespflegepersonen... Lesen Sie mehr
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