die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kostensenkungsaufforderung“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 04.06.2019
- S 2 SO 184/18 -
Volle Übernahme auch objektiv unangemessener Unterkunftskosten bei unmöglicher sonstiger Kostensenkung möglich
Verfügbarkeit einer angemessenen, günstigeren Wohnung für Rentnerehepaar aufgrund Gehbehinderung der Ehefrau zweifelhaft
Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass eine vollständige Übernahme auch objektiv unangemessener Unterkunftskosten möglich ist, wenn eine sonstige Kostensenkung für die Betroffenen unmöglich ist.
Die 75-jährigen Eheleute des zugrunde liegenden Streitfalls beziehen Altersrenten und ergänzend vom beklagten Kreis Grundsicherung im Alter. Sie bewohnen eine 62 qm große Wohnung für eine Bruttokaltmiete von 580 Euro. Die Klägerin ist gehbehindert und bewegt sich in der Wohnung mit Gehstock und Rollator fort. Bei ihr sind ein Grad der Behinderung von 100 sowie die Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) und B (Berechtigung für eine ständige Begleitung) festgestellt. Inzwischen wurde ihr ein Rollstuhl verordnet. Der Beklagte wies die Kläger darauf hin, dass nach den von einem Institut vorgenommenen statistischen Erhebungen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 19.09.2016
- S 19 AS 1803/15 -
Hartz IV: SG zur Leistungsbegrenzung wegen unangemessener Wohnkosten für Hauseigentümer
Kostensenkungsaufforderung durch Behörde versäumt
Ein Jobcenter muss die Kosten für die Erneuerung einer defekten Gasheizung ungeachtet der Frage der Angemessenheit der Wohnkosten tragen, wenn es zuvor der langzeitarbeitslosen Hauseigentümerin keine Kostensenkungsaufforderung zugestellt hat. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden
Im vorliegenden Fall bewohnt eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II mit ihrem Sohn ein eigenes Reihenhaus. Das Jobcenter gewährte auf die Kosten von ca. 5.200,- Euro für die Erneuerung einer defekten Gasbrennwertheizung lediglich einen Zuschuss von 6,60 Euro, weil im Übrigen die angemessenen Wohnkosten für einen Zwei-Personen-Haushalt überschritten würden. Es könne für den verbleibenden... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.06.2012
- L 6 AS 582/10 -
Jobcenter muss neue Frist zur Kostensenkung nach zwischenzeitlicher Arbeitsaufnahme gewähren
Kürzung von Hartz-IV-Leistungen infolge einer Kostensenkungsaufforderung für Mietwohnung muss anhand der Umstände des Einzelfalls überprüft werden
Im Rahmen der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz-IV") sind die Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, wenn sie angemessen sind. Hält das Jobcenter die Kosten für unangemessen, muss es nach der Rechtsprechung den Hilfebedürftigen darauf hinweisen, damit dieser sich in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten ggf. eine angemessene Wohnung suchen kann. Ob eine solche Kostensenkungsaufforderung, die Voraussetzung für eine Leistungskürzung ist, wiederholt werden muss, wenn der Bezug von Leistungen wegen fehlender Hilfebedürftigkeit für mehr als sechs Monate unterbrochen war, ist nach erneuter Antragstellung anhand aller Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
In dem zugrunde liegenden Fall lebte der Kläger mit seiner Familie in einer Wohnung, die durch das zuständige Jobcenter für unangemessen groß gehalten wurde. Deshalb wurde ihm eine Kostensenkungsaufforderung geschickt. Etwa zwei Monate danach erhielt er keine Leistungen der Grundsicherung mehr, weil er den Bedarf seiner Familie vorübergehend aus eigenen Mitteln decken konnte. Etwa 11... Lesen Sie mehr