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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „konkrete Auswirkungen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2019
- 2-13 S 94/18 -

Übliche Dekoration des Treppenhauses mit Pflanzen muss in Wohnungs­eigentums­anlage geduldet werden

Kein Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer

Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich im üblichen Rahmen das Treppenhaus mit Pflanzen dekorieren. Eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG liegt darin nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin im Treppenhaus an verschiedenen Stellen Pflanzen und dazugehörige Töpfe bzw. Metallständer für Töpfe und andere Dekorationsgegenstände abgestellt. Eine andere Wohnungseigentümerin hielt dies für unzulässig und erhob Klage auf Beseitigung der Gegenstände. Regelungen zum Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus lagen nicht vor. Das Amtsgericht folgte dem Begehren der Klägerin. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein Anspruch... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 23.09.1999
- 61 S 518/98 -

Swingerclub im Wohnhaus begründet Mietminderung von 20 %

Kein Minderungsrecht aufgrund bloßer Existenz, sondern bei konkreten Beeinträchtigungen

Ein Swingerclub in einem Wohnhaus berechtigt für sich genommen noch zu keiner Mietminderung. Erst bei Auftreten von konkreten Beeinträchtigungen, die über das sittliche Empfinden hinausgehen, kann eine Minderung der Miete von 20 % gerechtfertigt sein. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete wegen eines im Wohnhaus befindlichen Swingerclubs, welcher 24 Stunden offen war. Die Vermieter wiesen das Minderungsrecht zurück und erhoben Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Zwar rechtfertige allein die Existenz eines Bordells... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.03.2013
- C-244/12 -

Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht bei allen Projekten, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten

Flughafen muss Projekt zur Errichtung eines weiteren Terminals und Ausweitung des Flughafenareals Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen

Die österreichische Regelung, die bei der Änderung eines Flughafens nur für Projekte, bei denen eine Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen um mindestens 20 000 pro Jahr zu erwarten ist, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht, verstößt gegen das Unionsrecht. Die Mitgliedstaaten müssen nämlich alle Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.

Nach der Richtlinie 85/337/EWG sind Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen(Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP) zu unterziehen. Bei der Änderung oder Erweiterung eines bereits genehmigten Projekts behalten die Mitgliedstaaten jedoch einen Wertungsspielraum, ob sie für solche Projekte eine UVP vorschreiben... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2012
- XII ZR 122/11 -

Bordellbetrieb begründet nicht automatisch ein Mietminderungsrecht

Konkrete Auswirkungen müssen vorliegen - abstrakte Gefahren genügen nicht

Befindet sich in einem gewerblich genutzten Gebäude ein Bordellbetrieb, so stellt dies nicht automatisch einen Mietmangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Für die Annahme eines Mangels müssen konkrete Auswirkungen auf die Mitmieter festgestellt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beklagten mieteten in einem gewerblich genutzten Gebäude Räume für eine heilgymnastische Massagepraxis an. Im selben Gebäude vermietete der Kläger Räume an ein Massageinstitut. Das Institut lag innerhalb einer Sperrbezirksverordnung, die in bestimmten Bereichen zum Schutz öffentlicher Belange Prostitutionsbetriebe verbietet. Die Beklagten... Lesen Sie mehr




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