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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kollektivbeleidigung“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.12.2020
- 1 BvR 842/19 -

Erfolglose Verfassungs­beschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit

Äußerung unter Berücksichtigung der Vorgeschichte des Mannes mit örtlichen Polizeieinheit hinreichend individualisiert

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund des Zurschaustellens eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK BFE“ („Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“) richtete.

Der Beschwerdeführer gehört nach den Feststellungen der Strafgerichte der „linken Szene“ an und hatte in diesem Zusammenhang verschiedene Auseinandersetzungen mit der örtlichen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Polizei. Aus Anlass eines Strafverfahrens gegen einen Angehörigen der rechtsextremen Szene demonstrierte er gemeinsam mit anderen Personen vor dem Gerichtsgebäude. Nach den gerichtlichen Feststellungen war ihm bewusst, dass Mitglieder der örtlichen BFE vor Ort anwesend sein würden, um den Einlass in das Gebäude und das Verfahren zu sichern. Hierbei trug er einen Pullover mit der Aufschrift „FCK BFE“ gut sichtbar unter seiner geöffneten... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.05.2016
- 1 BvR 257/14, 1 BvR 2150/14 -

"Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

"ACAB" nicht immer strafbar

Die Vorurteilung wegen Beleidigung gem. § 185 Strafgesetzbuch (StGB) setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgrenzte Personengruppe bezieht. Die Kundgabe der Buchstabenkombination "ACAB" im öffentlichen Raum ist daher vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne weiteres strafbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Sachverhalt:Im ersten Streitfall trug der Beschwerdeführer beim Besuch eines Fußballspiels eine schwarze Hose, die im Gesäßbereich großflächig mit dem gut sicht- und lesbaren Schriftzug „ACAB“ bedruckt war. Nach dem Spiel verließ er das Stadion auf einem Weg, der an einigen dort eingesetzten Bereitschaftspolizisten vorbeiführte. Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.02.2015
- 1 BvR 1036/14 -

Tragen eines Ansteckers mit Buchstaben­kombination "FCK CPS" nicht ohne weiteres strafbar

"Kollektiv­beleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

Das Tragen eines mit der Buchstaben­kombination "FCK CPS" beschrifteten Ansteckers im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nicht ohne weiteres strafbar. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht und bekräftigte damit die verfassungs­rechtlichen Maßstäbe zur sogenannten Kollektiv­beleidigung. Die Verurteilung wegen Beleidung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt.

Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens wurde von einer Polizeistreife angetroffen, wobei sie einen Anstecker trug, der mit der Buchstabenkombination "FCK CPS" beschriftet war. Das Amtsgericht verurteilte die Beschwerdeführerin wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB. Das Gericht begründete die Verurteilung damit, dass "FCK CPS" als Abkürzung für "Fuck Cops" stehe und diese... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 18.12.2013
- 4 OLG 13 Ss 571/13 -

Tragen einer Hose mit Schriftzug "ACAB" während Fußballspiels stellt strafbare Kollektiv­beleidigung dar

"ACAB" steht für ehrkränkende Äußerung "All cops are bastards"

Wer während eines Fußballspiels eine Hose mit dem Schriftzug "ACAB" trägt, kann sich wegen einer Kollektiv­beleidigung der anwesenden Polizeibeamten strafbar machen. Denn die Abkürzung "ACAB" steht für die ehrkränkende Äußerung "All cops are bastards". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall trug ein Mann während des Besuchs eines Fußballspiels eine Hose, die mit dem Schriftzug "ACAB" versehen war. Er wurde aufgrund dessen vom Amtsgericht München wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt. Die dagegen eingelegte Berufung vor dem Landgericht München I blieb erfolglos. Nunmehr musste das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 01.10.2012
- 1 St OLG Ss 211/12 -

Keine strafbare Beleidigung wegen T-Shirt-Aufdruck "A.C.A.B."

Vorliegen einer straflosen Kollektiv­beleidigung sowie fehlende Absicht zur Beleidigung

Trägt jemand in Rahmen eines Volksfestes ein T-Shirt mit dem Aufdruck "A.C.A.B.", so liegt darin wegen Vorliegens einer straflosen Kollektiv­beleidigung und fehlender Absicht zur Beleidigung von Polizeibeamten keine Strafbarkeit wegen Beleidigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck "A.C.A.B." während eines Volksfestes eine strafbare Beleidigung darstellte.Das Oberlandesgericht Nürnberg vertrat die Ansicht, dass dieses Verhalten nicht als Beleidigung gemäß § 185 StGB strafbar war. Denn mangels ausreichender Individualisierung... Lesen Sie mehr

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2011
- 11 Ns 410 Js 5815/11 -

"All Cops Are Bastards"-Fall: "A.C.A.B."-Banner im Fußballstadion stellt keine strafbare Beleidigung dar

Straflose Kollektiv­bezeichnung

Wer ein Banner mit den Buchstaben "A.C.A.B." ("All Cops Are Bastards") im Fußballstadion öffentlich hochhält, kann nicht wegen Beleidigung bestraft werden. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe und bestätigte ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe.

Im zugrunde liegenden Fall besuchte der spätere Angeklagte am 16.10.2010 ein Fußballspiel der Zweitliga im Karlsruher Wildparkstadion. Es spielte der Karlsruher SC gegen den VfL Bochum. Gegen 14.25 Uhr hielt der Angeklagte mit weiteren nicht bekannten Personen ein großflächiges Banner mit der Aufschrift "A C A B" - Abkürzung für die Worte "All cops are bastards" hoch. Der Angeklagte... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.10.1995
- 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92 -

Bundesverfassungsgericht zu Äußerungen wie "Soldaten sind Mörder" oder "Soldaten sind potentielle Mörder"

Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz

In vier Verfassungsbeschwerdeverfahren, in denen es um Äußerungen wie "Soldaten sind Mörder" oder "Soldaten sind potentielle Mörder" ging, hat das Bundesverfassungsgericht die Verurteilungen der Beschwerdeführer aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz bei Kollektivurteilen über Soldaten entschieden, dass die Äußerung "Soldaten sind Mörder" nicht automatisch strafwürdig ist, sondern unter das Recht der Meinungsfreiheit fällt. Das Bundesverfassungsgericht betonte jedoch, dass aber auch die Möglichkeit einer erneuten Verurteilung der Antragsteller in Betracht komme, wenn sich die Äußerung auf einzelne Soldaten, sprich auf Personen beziehe.

Mit diesem Urteil sind die Beschwerdeführer damit aber weder freigesprochen noch hat das Bundesverfassungsgericht die Gleichstellung von Soldaten mit Mördern für zulässig erklärt. Die Verurteilungen sind vielmehr aufgehoben worden, weil die Strafgerichte sie zum Teil auf Überlegungen gestützt hatten, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundrecht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.04.2007
- 14 U 11/07 -

Wenn Ärzte ihre Praxen schließen, um mehr Geld einzufordern, darf Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt von "Patienten in Geiselhaft" sprechen

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn ganzes Kollektiv angesprochen wird

Als am 4. Dezember 2006 anlässlich eines bundesweiten Protesttages gegen die Gesundheitsreform viele Arztpraxen geschlossen blieben, sprachen die Bundesministerin Ulla Schmidt und der Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Lauterbach davon, dass die Ärzte die Patienten in "Geiselhaft" nehmen würden, um ihre Forderungen nach mehr Geld durchzusetzen. Ein niedergelassener Facharzt, der von den Politikern verlangte, künftig nicht mehr von "Geiselhaft" zu sprechen, ist mit seinem Unterlassungsantrag vor dem OLG Karlsruhe gescheitert.

Die Antragsteller sind niedergelassene Fachärzte. Beide haben sich am 4. Dezember 2006 am bundesweiten Protesttag gegen die geplante Gesundheitsreform beteiligt, an dem viele Arztpraxen und Apotheken geschlossen blieben.Am 4. Dezember 2006 äußerte sich die Beklagte Ziff. 1, die Bundesministerin für Gesundheit, in einem Radiointerview des Deutschlandfunks angesprochen auf... Lesen Sie mehr




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