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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kinderwagen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 01.06.2023
- 10 C 121/22 -

Kurzfristiges Abstellen von Mülltüten und Kinderwagen im Hausflur rechtfertigt keine Kündigung

Unwirksamkeit der fristlosen und ordentlichen Kündigung

Das kurzfristige Abstellen von Mülltüten und eines Kinderwagens im Hausflur rechtfertigt weder eine fristlose noch ordentliche Kündigung des Wohnungsmieters. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: im August 2021 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin häufig für eine kurze Zeit eine Mülltüte vor ihrer Wohnungstür abstellte, um diese später zum Müllplatz zu verbringen. Zudem stellte eine Freundin von ihr bei Besuchen ihren Kinderwagen vor der Wohnungstür ab. Da die Mieterin sich weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhoben die Vermieter Räumungsklage.Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied gegen die Vermieter. Diesen stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der... Lesen Sie mehr

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Landgericht Koblenz, Urteil vom 16.03.2022
- 4 O 213/21 -

LG Koblenz: Kein Schmerzensgeld wegen durch Buggy blockierten Briefkästen

Auf Treppenabsatz abgestellter Kinderwagen stellt keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungs­pflicht dar

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Sturz bei dem Versuch, einen Kinderwagen beiseite zu schieben, um an die davon blockierten Briefkästen zu gelangen, keine Ansprüche auf Schmerzensgeld nach sich zieht.

Die Klägerin und die Beklagte zu 1. haben von der Beklagten zu 2. jeweils eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bad Neuenahr-Ahrweiler angemietet. Zur Hauseingangstür gelangt man über einen etwa 4 m² großen Treppenabsatz, über dem die Briefkästen der Hausbewohner angebracht sind. Die Beklagte zu 1. stellte auf diesem Treppenabsatz regelmäßig einen Kinderwagen ab. Die Klägerin behauptete,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 12.12.2017
- 425 C 6305/17 -

Kein Anspruch des Wohnungseigentümers auf Entfernung eines im Hausflur abgestellten Kinderwagens durch Mieter einer Eigentumswohnung

Keine Beeinträchtigung des Wohnungseigentümers durch abgestellten Kinderwagen

Stellen die Mieter einer Eigentumswohnung im Hausflur einen Kinderwagen ab, so kann ein Wohnungseigentümer nicht die Beseitigung des Kinderwagens gemäß § 1004 Abs. 1 BGB verlangen, wenn von diesem keine Beeinträchtigungen ausgehen. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stellten die Mieter einer im 1. Obergeschoss gelegenen Eigentumswohnung einen Kinderwagen im Erdgeschoss in einem Flurabschnitt ab, der zur Kellertreppe führt. Die Mieter waren Eltern eines 2 ½-jährigen Kindes. Die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung kam zwar an dem Kinderwagen ohne Probleme vorbei. Sie hielt das Abstellen des Wagens im Hausflur aber für... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 13.07.2012
- 63 S 576/11 -

Kein Anspruch des Wohnungsmieters auf Einschreiten des Vermieters gegen Abstellen von Kinderwagen im Hausflur ohne Vorliegen einer konkreten Behinderung

Vermieter kann grundsätzlich frei über Nutzung des Hausflurs entscheiden

Ein Wohnungsmieter kann ohne Vorliegen von konkreten Behinderungen nicht verlangen, dass der Vermieter gegen das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur vorgeht. Vielmehr kann der Vermieter gemäß § 903 BGB grundsätzlich frei darüber entscheiden, wie der Hausflur genutzt wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Mieter einer Wohnung, dass der Vermieter dafür Sorge trägt, dass andere Mieter oder Besucher es unterlassen im Hauseingang Kinderwagen abzustellen. Hintergrund dessen war, dass der Vermieter es ausdrücklich erlaubte, dass die Mieter einer Wohnung im Hochparterre im Treppenhaus ein Kinderwagen abstellen. Da der Vermieter sich weigerte dem... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Landau, Urteil vom 22.07.1987
- 3 C 368/87 -

Schafft Vermieter keine zumutbare Abstellmöglichkeit für Kinderwagen kann er sich nicht auf Abstellverbot berufen

Transport eines Kinderwagens ins 2. Obergeschoss für Mutter unzumutbar

Schafft ein Vermieter keine zumutbare Abstellmöglichkeit für einen Kinderwagen, kann er sich nicht auf ein mietvertragliches Verbot des Abstellens berufen, wenn ein Kinderwagen an einer Stelle steht, an der es zu keiner Behinderung kommt. Einer Mutter ist es nicht zuzumuten einen Kinderwagen in das 2. Obergeschoss zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Landau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte eine Wohnungsmieterin ihren Kinderwagen in einer Treppennische abzustellen. Diese war jedoch durch einen Blumentopf mit einem Farn besetzt. Der ebenfalls im Haus lebende Vermieter weigerte sich den Blumentopf zu entfernen, da dieser seiner Meinung nach der Verschönerung des Hausflurs diene. Zudem verwies er auf das mietvertragliche Verbot... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 09.08.2013
- 481 C 21932/12 WEG -

Eltern haben keinen Anspruch auf Anbau einer Rampe für den Kinderwagen an der Hauseingangstür

Miteigentümer müssen barrierefreien Zugang nicht genehmigen und dulden

Das Interesse der Miteigentümer an einem leichten und gefährdungsfreien Zugang zu dem Haus überwiegt in der Regel das Interesse von Eltern an einer Rampe für den Kinderwagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer einer Wohnung in München. Er ist Vater eines dreijährigen Kindes. Seine Frau erwartet ein weiteres Kind. Der Eingangsbereich des Hauses, in dem sich seine Eigentumswohnung befindet, ist so gestaltet, dass man über sieben Treppenstufen mit einer Breite von mindestens 2,46 Metern von dem Bürgersteig hinunter zur Hauseingangstüre... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hagen, Urteil vom 09.11.1983
- 9 C 217/83 -

Kinderwagen darf ausnahmsweise entgegen der Hausordnung im Hausflur stehen

Mieter können den Kinderwagen nicht immer in den zweiten Stock hochtragen

Auch wenn die Hausordnung das Abstellen von Gegenständen im Hausflur untersagt, kann es Mietern ausnahmsweise erlaubt sein, einen Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hagen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war es Mietern aufgrund der Hausordnung verboten, Gegenstände im Hausflur abzustellen. Gleichwohl stellten die Mieter, die im zweiten Stock wohnten, regelmäßig einen Kinderwagen im Hausflur ab. Ein anderer Mieter schlug den Mietern vor, statt des großen Kinderwagens einen "Buggy" zu erwerben, was die Mieter in der Folge auch taten. Sie stellten danach den... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 02.12.1983
- 16 C 762/83 A -

Ohne Vorliegen einer Behinderung darf Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden

Vermieter steht kein Anspruch auf Beseitigung zu

Wird der Durchgang eines Hausflurs durch einen abgestellten Kinderwagen nicht behindert, so steht dem Vermieter kein Beseitigungs­anspruch zu. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Mieter einer Wohnung den Kinderwagen in einer Nische des Hausflurs im Erdgeschoss ab. Die Vermieterin war damit jedoch nicht einverstanden. Sie befürchtete eine Behinderung des Durchgangs und verlangte die Beseitigung des Kinderwagens. Der Vermieter wehrte sich jedoch dagegen mit der Begründung, dass es ihm nicht zuzumuten sei jedes Mal mit... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2013
- 22 C 15963/12 -

Kinderwagen darf im Hausflur abgestellt werden

Voraussetzung: Keine unangemessene Einschränkung des Platzes und Erforderlichkeit des Abstellens

Ist der Hausflur zum Abstellen eines Kinderwagens geeignet und sind die Mieter auf die Abstellmöglichkeit angewiesen, so kann der Vermieter das Abstellen des Kinderwagens nicht untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Wohnung stellten im Hausflur ihren Kinderwagen ab. Damit war die Vermieterin jedoch nicht einverstanden. Sie verwies auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach das Abstellen von Kinderwagen auf Gemeinschaftsflächen nicht erlaubt war und verlangte die Beseitigung des Kinderwagens. Die Mieter weigerten sich dem nachzukommen.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 10.05.2000
- 121 C 128/00 -

Abstellen des Kinderwagens im Hausflur gehört zu mietvertraglichen Rechten

Solange kein Mitbewohner gestört wird, kann das Abstellen des Kinderwagens nicht verboten werden

Jeder Mieter hat das Recht, seinen Kinderwagen im Hausflur abzustellen, solange dieser niemanden an der üblichen Nutzung der gemeinsamen Wohnfläche hindert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig hervor.

Im vorliegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen eine Mieterin, die ihre Kinderkarre regelmäßig im Erdgeschoss des Wohnhauses abstellte. Die Klägerin befürchtete, dass sich auch andere Mieter durch den abgestellten Kinderwagen dazu veranlasst sehen könnten, auch ihr Fahrrad an dieser Stelle zu platzieren. Außerdem könne eine eventuelle Zuwegung für die Feuerwehr behindert werden.... Lesen Sie mehr




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