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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kennzeichnungspflicht“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.11.2022
- 2 BvR 2202/19 -
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die namentliche Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbediensteten
Verfassungsbeschwerde nicht hinreichend substantiiert und daher unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Polizeivollzugsbediensteten nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen behördliche und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen wendet, mit denen ihr Begehren abgelehnt wurde, kein Namensschild an ihrer Dienstkleidung tragen zu müssen.
In § 9 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG) ist geregelt, dass Polizeivollzugsbedienstete bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild tragen. Das Namensschild wird nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BbgPolG beim Einsatz geschlossener Einheiten durch eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung ersetzt. § 9 Abs. 3 BbgPolG sieht eine Ausnahme von der Legitimationspflicht und der namentlichen Kennzeichnung vor, soweit der Zweck der Maßnahme oder Amtshandlung oder überwiegende schutzwürdige Belange des Polizeivollzugsbediensteten dadurch beeinträchtigt werden. Die auf Grundlage der Ermächtigung in... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 02.11.2021
- 6 A 10695/21.OVG -
Stückzahl auf Süßigkeitenpackung muss angegeben werden
Fehlende Angaben der Gesamtzahl der Einzelpackungen stellt Verstoß gegen EU-Recht dar
Auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, ist neben der Gesamtnettofüllmenge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Die Klägerin stellt Süßigkeiten wie Bonbons und Schokoladen-Spezialitäten her. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen des Landes Rheinland-Pfalz beanstandete anlässlich einer Prüfung mehrere Produkte der Klägerin wegen fehlender Stückzahlangaben auf der Verpackung, in der sich mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten befanden, und leitete deswegen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.09.2019
- BVerwG 2 C 32.18 und BVerwG 2 C 33.18 -
Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg verfassungsgemäß
Eingriff in Recht auf informationelle Selbstbestimmung beruht auf hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlagen
Seit dem 1. Januar 2013 schreibt das Polizeigesetz des Landes Brandenburg vor, dass uniformierte Polizeivollzugsbedienstete bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild tragen. Wird der Beamte in einer geschlossenen Einheit (Hundertschaft) eingesetzt, wird das Namensschild durch eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung ersetzt. Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsgemäß. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Polizeibeamte aus Brandenburg, die auch in geschlossenen Einheiten verwendet werden, hatten beim Polizeipräsidium erfolglos beantragt, von der Verpflichtung zum Tragen des Namensschilds und des Kennzeichens befreit zu werden.Ihre Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos.Das Bundesverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.09.2018
- OVG 4 B 3.17 und OVG 4 B 4.17 -
Verpflichtung von Polizisten zum Tragen von Namensschildern nicht zu beanstanden
Neuregelung im Polizeigesetz Brandenburg soll größeren Transparenz schaffen und schnellere Aufklärung bei eventuellen Pflichtverletzungen ermöglichen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Verpflichtung von Polizisten zum Tragen von Namensschildern bestätigt.
Seit dem 1. Januar 2013 sind die Polizeivollzugsbediensteten im Land Brandenburg verpflichtet, Namensschilder auf ihrer Dienstuniform zu tragen. Bei einem Einsatz in geschlossenen Einheiten wird das Namensschild durch eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung (Nummerierung) ersetzt. Die Kläger des zugrunde liegenden Falls, eine Polizeioberkommissarin und... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 03.05.2018
- 20 BV 16.1961 -
Honig-Portionspackungen müssen Hinweis auf Ursprungsländer enthalten
Kennzeichnungspflicht verstößt nicht gegen Grundsatz des freien Warenverkehrs
Einzelne Honig-Portionspackungen müssen auch dann mit den Ursprungsländern des Honigs gekennzeichnet werden, wenn diese nicht zum Einzelverkauf bestimmt sind, sondern in einem Sammelkarton in den Verkehr gebracht werden. Damit wurde die Berufung eines Unternehmens im Bereich der Herstellung und Abfüllung von Honig gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall stellt die Klägerin Honig-Portionsbecher her, die in größerer Stückzahl in verschlossenen und mit Ursprungsangabe versehenen Sammelkartons an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, wie z.B. Hotels, Seniorenheime oder Krankenhäuser, verkauft werden. Sie begehrt die gerichtliche Feststellung, dass die einzelnen Honigpackungen hierbei keiner gesonderten Kennzeichnung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 08.12.2015
- 3 K 3564/13 -
Brandenburgische Regelung zur polizeilichen Kennzeichnungspflicht verfassungsgemäß
Kein Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizeivollzugsbeamten
Die brandenburgische Regelung zur Kennzeichnungspflicht der Polizeivollzugsbeamten ist verfassungsgemäß. Durch die Regelung werden die Polizeivollzugsbeamten nicht in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Polizeibeamtin, welche am Flughafen Schönefeld als Vollzugspolizistin tätig war, im April 2013 die Befreiung von der polizeilichen Kennzeichnungspflicht. Geregelt ist diese in § 9 Abs. 2 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG). Danach müssen Polizeivollzugsbedienstete bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild tragen.... Lesen Sie mehr