wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kennzeichnungspflicht“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.11.2022
- 2 BvR 2202/19 -

Erfolglose Verfassungs­beschwerde gegen die namentliche Kenn­zeichnungs­pflicht von Polizei­vollzugs­bediensteten

Verfassungs­beschwerde nicht hinreichend substantiiert und daher unzulässig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die Verfassungs­beschwerde einer Polizei­vollzugs­bediensteten nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen behördliche und verwaltungs­gerichtliche Entscheidungen wendet, mit denen ihr Begehren abgelehnt wurde, kein Namensschild an ihrer Dienstkleidung tragen zu müssen.

In § 9 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG) ist geregelt, dass Polizeivollzugsbedienstete bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild tragen. Das Namensschild wird nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BbgPolG beim Einsatz geschlossener Einheiten durch eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung ersetzt. § 9 Abs. 3 BbgPolG sieht eine Ausnahme von der Legitimationspflicht und der namentlichen Kennzeichnung vor, soweit der Zweck der Maßnahme oder Amtshandlung oder überwiegende schutzwürdige Belange des Polizeivollzugsbediensteten dadurch beeinträchtigt werden. Die auf Grundlage der Ermächtigung in... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 02.11.2021
- 6 A 10695/21.OVG -

Stückzahl auf Süßigkeitenpackung muss angegeben werden

Fehlende Angaben der Gesamtzahl der Einzelpackungen stellt Verstoß gegen EU-Recht dar

Auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, ist neben der Gesamt­nettofüll­menge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben. Dies entschied das Obe­rverwaltungs­gericht Koblenz.

Die Klägerin stellt Süßigkeiten wie Bonbons und Schokoladen-Spezialitäten her. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen des Landes Rheinland-Pfalz beanstandete anlässlich einer Prüfung mehrere Produkte der Klägerin wegen fehlender Stückzahlangaben auf der Verpackung, in der sich mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten befanden, und leitete deswegen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.09.2019
- BVerwG 2 C 32.18 und BVerwG 2 C 33.18 -

Kennzeichnungs­pflicht für Polizei­vollzugs­beamte in Brandenburg verfassungsgemäß

Eingriff in Recht auf informationelle Selbstbestimmung beruht auf hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlagen

Seit dem 1. Januar 2013 schreibt das Polizeigesetz des Landes Brandenburg vor, dass uniformierte Polizei­vollzugs­bedienstete bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild tragen. Wird der Beamte in einer geschlossenen Einheit (Hundertschaft) eingesetzt, wird das Namensschild durch eine zur nachträglichen Identitäts­fest­stellung geeignete Kennzeichnung ersetzt. Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsgemäß. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Polizeibeamte aus Brandenburg, die auch in geschlossenen Einheiten verwendet werden, hatten beim Polizeipräsidium erfolglos beantragt, von der Verpflichtung zum Tragen des Namensschilds und des Kennzeichens befreit zu werden.Ihre Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos.Das Bundesverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.09.2018
- OVG 4 B 3.17 und OVG 4 B 4.17 -

Verpflichtung von Polizisten zum Tragen von Namensschildern nicht zu beanstanden

Neuregelung im Polizeigesetz Brandenburg soll größeren Transparenz schaffen und schnellere Aufklärung bei eventuellen Pflichtverletzungen ermöglichen

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Verpflichtung von Polizisten zum Tragen von Namensschildern bestätigt.

Seit dem 1. Januar 2013 sind die Polizeivollzugsbediensteten im Land Brandenburg verpflichtet, Namensschilder auf ihrer Dienstuniform zu tragen. Bei einem Einsatz in geschlossenen Einheiten wird das Namensschild durch eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung (Nummerierung) ersetzt. Die Kläger des zugrunde liegenden Falls, eine Polizeioberkommissarin und... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 03.05.2018
- 20 BV 16.1961 -

Honig-Portionspackungen müssen Hinweis auf Ursprungsländer enthalten

Kennzeichnungspflicht verstößt nicht gegen Grundsatz des freien Warenverkehrs

Einzelne Honig-Portionspackungen müssen auch dann mit den Ursprungsländern des Honigs gekennzeichnet werden, wenn diese nicht zum Einzelverkauf bestimmt sind, sondern in einem Sammelkarton in den Verkehr gebracht werden. Damit wurde die Berufung eines Unternehmens im Bereich der Herstellung und Abfüllung von Honig gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bekanntgegeben.

Im hier zu entscheidenden Fall stellt die Klägerin Honig-Portionsbecher her, die in größerer Stückzahl in verschlossenen und mit Ursprungsangabe versehenen Sammelkartons an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, wie z.B. Hotels, Seniorenheime oder Krankenhäuser, verkauft werden. Sie begehrt die gerichtliche Feststellung, dass die einzelnen Honigpackungen hierbei keiner gesonderten Kennzeichnung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 08.12.2015
- 3 K 3564/13 -

Brandenburgische Regelung zur polizeilichen Kenn­zeichnungs­pflicht verfassungsgemäß

Kein Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizei­vollzugs­beamten

Die brandenburgische Regelung zur Kenn­zeichnungs­pflicht der Polizei­vollzugs­beamten ist verfassungsgemäß. Durch die Regelung werden die Polizei­vollzugs­beamten nicht in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Polizeibeamtin, welche am Flughafen Schönefeld als Vollzugspolizistin tätig war, im April 2013 die Befreiung von der polizeilichen Kennzeichnungspflicht. Geregelt ist diese in § 9 Abs. 2 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG). Danach müssen Polizeivollzugsbedienstete bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild tragen.... Lesen Sie mehr




Werbung