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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kenntnisse der deutschen Sprache“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2014
- 5 AZR 252/12 (B) -

Wirksamkeit eines deutschsprachigen Arbeitsvertrags trotz nicht der deutschen Sprache mächtigen Arbeitnehmers

Keine Pflicht zur Unterzeichnung eines in fremder Sprache verfassten Arbeitsvertrags

Für die Wirksamkeit eines deutschsprachigen Arbeitsvertrags ist es grundsätzlich unerheblich, dass der Arbeitnehmer nicht der deutschen Sprache mächtig ist. Insofern ist zu beachten, dass niemand verpflichtet ist ein in fremder Sprache verfassten Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Portugiese war bis zum März 2011 für eine Spedition als Kraftfahrer im internationalen Transport tätig. Dem zugrunde lag ein in deutscher Sprache verfasster Arbeitsvertrag. Der Vertrag enthielt eine Klausel, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden müssen. Der Portugiese verlangte im April 2011 die Zahlung von rückständigem Lohn aus Dezember 2010 sowie eine Reisekostenpauschale für Fahrten im Zeitraum von März bis September 2010. Der Arbeitgeber lehnte jedoch im Hinblick auf die dreimonatige... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 25.10.2012
- VG 29 K 138.12 V -

EuGH soll Spacherfordernis bei Ehegattennachzug prüfen

Deutsche Botschaft lehnt Visum einer türkischen Staatsangehörigen aufgrund fehlenden Sprachnachweises ab

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Gerichtshof der Europäischen Union um Prüfung der Vereinbarkeit des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für den Nachzug ausländischer Ehegatten mit europäischem Recht gebeten.

In dem zugrunde liegenden Fall ist die Klägerin eine 1987 geborene türkische Staatsangehörige; sie begehrt ein Visum zum Zwecke des Familiennachzuges zu ihrem in Deutschland lebenden türkischen Ehemann. Die Deutsche Botschaft in Ankara lehnte den Antrag ab, weil die Klägerin nicht den seit August 2007 im Aufenthaltsgesetz geforderten Nachweis erbracht habe, sich auf einfache Art in... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.10.2005
- 5 C 8.05 und 5 C 17.05 -

Einzubürgernde müssen deutsch sprechen und lesen können

Bundesverwaltungsgericht zu den Anforderungen von Deutschkenntnissen bei Einbürgerungsbewerbern

Ausländer müssen eingebürgert werden, auch wenn sie nicht Deutsch schreiben können. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht. Schriftliche Kenntnisse seien nicht zwingend. Es reiche aus, wenn der Einzubürgernde einen deutschsprachigen Text des täglichen Lebens lesen und das von anderen Geschriebene auf Richtigkeit überprüfen könne.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über die Einbürgerungsbegehren zweier seit 20 bzw. 27 Jahren in Deutschland lebender und arbeitender Ausländer entschieden, deren Klagen in der Vorinstanz allein am Fehlen hinreichender deutscher Sprachkenntnisse gescheitert waren. Das Staatsangehörigkeitsgesetz macht die Anspruchseinbürgerung u.a. von "ausreichenden Kenntnissen der deutschen... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2005
- 7 A 11481/04.OVG -

OVG: Ausländer muss lesen können

Ein Ausländer, der Deutscher werden will, muss die deutsche Sprache so beherrschen, dass er einen einfachen Text lesen kann. So entschied jetzt das Oberverwal­tungsgericht Rhein­land-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger, nach Erkenntnissen der Ausländerbehörde ein libanesischer Staatsangehöriger, lebt seit 1985 in Deutschland. Nach erfolglosem Asylverfahren erhielt er im Jahre 1997 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Seinen Antrag auf Einbürgerung lehnte die Ausländerbehörde ab, nachdem sie bei Sprachtests feststellte, dass der Kläger einen in deutscher Sprache verfassten Zeitungsartikel... Lesen Sie mehr




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