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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kautionskonto“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 22.12.2011
- 10 C 331/11 -

Fehlender Nachweis zur Mietsicherung berechtigt zum Zurückbehalt der Mietzahlungen

Die Erhebung der Einrede ist grundsätzlich bedingungsfeindlich

Wird ein Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage der Mietsicherheit gemäß § 551 BGB nicht erbracht, so kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an den laufenden Mietzahlungen geltend machen. Das Zurückbehaltungsrecht darf dabei nicht unter einer Bedingung ausgeübt werden. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall sah der Mietvertrag zwischen den streitenden Parteien eine Mietsicherheit vor, die auf einem gesonderten Sparkonto angelegt werden sollte. Im Folgenden kündigten die Mieter das Mietverhältnis und baten die Vermieterin hinsichtlich der Mietsicherheit um den Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage. Die Mieter setzten dazu eine Frist, die bei Nichtbeachtung zu einer Ausübung des Zurückbehaltungsrechts geführt hätte. Die Vermieterin übersandte am selben Tag eine Kontostandbestätigung über das Kautionskonto, bei der als Bezeichnung des Kontoinhabers allein der Name der Vermieterin ohne weitere Zusätze genannt wurde. Die Mieter meinten... Lesen Sie mehr




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