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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Katzenallergie“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 12.12.1989
- 6 C 463/89 -
Duldung einer Katzenhaltung über 1 ½ Jahre schließt Beseitigungsanspruch des an Katzenallergie leidenden Vermieters aus
Offenbar bestand keine Gefahr einer Gesundheitsbeeinträchtigung
Zwar kann eine Katzenallergie Grund für das Verbot einer Katzenhaltung sein. Duldet der Vermieter jedoch die Katzenhaltung über 1 ½ Jahre lang, trotz bestehender Allergie, kann er die Beseitigung der Katze nicht mehr verlangen. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 1987 erhielt die Mieterin einer Wohnung eine Katze. Der Mietvertrag sah vor, dass eine Tierhaltung nur mit Einverständnis der Vermieterin erfolgen durfte. Ob die Vermieterin eine Erlaubnis erteilte oder nicht, war zwischen den Parteien streitig. Jedenfalls verlangte die Vermieterin im Februar 1989 erstmalig die Beseitigung der Katze aus der Wohnung. Da sich die Mieterin weigerte dem nachzukommen, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Bonn entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Beseitigung der in der Wohnung gehaltenen Katze zugestanden.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 12.02.1988
- 219 C 565/87 -
Katzenhaarallergie eines Mitmieters berechtigt Vermieter zum Verbot einer Katzenhaltung
Mietvertrag sah Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor
Ist ein Mieter eines Wohnhauses gegen Katzenhaare allergisch, so kann der Vermieter die Katzenhaltung des Nachbarn verbieten. Denn der Vermieter, der die Interessen aller Mieter zu wahren hat, muss Schäden von seinen Mietern fernhalten. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung schafften sich im Herbst 1987 eine Angorakatze an. Die laut Mietvertrag notwendige Genehmigung durch die Vermieterin holten sie nicht ein. Nachdem sich der Nachbar der Mieter über die Katzenhaltung beschwerte, forderte die Vermieterin die Mieter auf, die Katze aus der Wohnung zu entfernen. Der Nachbar litt an einer... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Arolsen, Urteil vom 08.03.2007
- 2 C 18/07 (70) -
Katzenallergie: Katze kein Grund für Mietminderung
Subjektive Überempfindlichkeiten bleiben bei der Mangelbeurteilung außer Betracht
Ein in einem Mehrparteienmiethaus wohnender Mieter kann die Miete nicht deshalb mindern, weil er unter einer Katzenallergie leidet. Eine Katze stellt keinen Mietmangel dar. Dies hat das Amtsgericht Arolsen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte ein Mieter die Miete mit der Begründung, er sei gegen Katzen allergisch. Der Vermieter klagte vor dem Amtsgericht Arolsen auf volle Mietzahlung.Das Gericht gab dem Vermieter recht. Der Mieter habe keinen Anspruch auf Minderung. Eine Katze stelle keinen Mangel i. S. d. § 536 BGB dar. In einem Mehrfamilienhaus müssten einzelne... Lesen Sie mehr
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