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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kanzleianschrift“ veröffentlicht wurden

Anwaltsgerichtshof NRW, Urteil vom 30.09.2016
- 1 AGH 49/15 -

Zwei Büroanschriften für Rechtsanwalt kann irreführende Werbung darstellen

Virtuelles Büro kein zweiter Standort

Wenn ein Rechtsanwalt auf seiner Internetseite und auf seinen Briefköpfen angibt an zwei unterschiedlichen Orten Büros zu unterhalten, seine Kanzlei tatsächlich aber nur an einem Ort betreibt, während er an dem anderen Ort - ohne vertragliche Grundlage - Bürodienstleistungen lediglich tatsächlich in Anspruch nehmen kann, dann ist die Werbung irreführend. Dies hat der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden.

Im zu entscheidenden Fall verwies der klagende Rechtsanwalt auf seiner Homepage und auf seinen Briefköpfen mit der Bezeichnung "Büro" und einer Ortsangabe auf von ihm an zwei unterschiedlichen Orten betriebene Büros. In Brühl unterhält er seine Kanzleiräume. An dem anderen, zweiten Ort nimmt eine von ihm betriebene Unternehmergesellschaft(haftungsbeschränkt) Bürodienstleistungen eines örtlichen Anbieters in Form eines "virtuellen Büros" in Anspruch. Deswegen ergänzte der Kläger den Hinweis auf sein zweites Büro teilweise mit dem Zusatz "c/o" und dem Namen der Unternehmergesellschaft. Die am zweiten Standort verfügbaren Bürodienstleistungen kann... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.11.2012
- I ZR 74/11 -

Keine Verpflichtung zur Nennung sämtlicher Standorte eines Anwalts auf dem Briefbogen

Keine Verpflichtung zur Nennung der (Haupt-)Kanzlei

Ein Rechtsanwalt ist nicht dazu verpflichtet auf seinem Briefbogen sämtliche Standorte seiner Niederlassung zu nennen oder eine Unterscheidung zwischen "Kanzlei" und "Zweigstelle" vorzunehmen. Es besteht auch keine Verpflichtung zur Nennung des (Haupt-)Kanzleistandortes auf den Briefbögen von "Zweigstellen". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin war die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Der Beklagte war ein bei der Klägerin zugelassener Rechtsanwalt mit einer Kanzlei in Mainz, der Zweigstellen in Erfurt und Karlsruhe unterhielt. Für die Zweigstelle in Erfurt verwendete er Briefbögen, auf deren Vorderseite allein die Anschrift der Kanzlei... Lesen Sie mehr