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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kameraattrappe“ veröffentlicht wurden
Landgericht Koblenz, Beschluss vom 05.09.2019
- 13 S 17/19 -
Hauseigentümer muss auf Nachbargrundstück ausgerichtete Kameraattrappe und Kamera entfernen
Videoüberwachung greift in allgemeines Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Hauseigentümer eine Kameraattrappe sowie eine Kamera, die auf seinem Grundstück angebracht sind und auf das Grundstück des Nachbarn ausgerichtet sind, entfernen muss.
Die Parteien des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnen zwei nebeneinanderliegende Grundstücke, die Gärten grenzen aneinander. Der Beklagte hat in einem Haselnussstrauch, welcher sich auf seinem Grundstück unmittelbar an der Grundstücksgrenze befindet, eine Kameraattrappe angebracht, die auf das Grundstück des Klägers ausgerichtet ist. Eine weitere Kamera hat der Beklagte in einem Fenster seines Hauses im Erdgeschoss aufgestellt, welche ebenfalls auf das Grundstück des Klägers ausgerichtet ist. Hieran stört sich der Kläger. Der Beklagte bringt zu seiner Verteidigung vor, dass die Kamera sowie die Kameraattrappe seinem Schutz sowie der Abschreckung von Einbrechern dienten.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 28.02.2019
- 484 C 18186/18 WEG -
Wohnungseigentümer kann Installation von Überwachungskameras untersagt werden
Bei Installation von Wildcams kann im Einzelfall eine das Maß des Zulässigen überschreitende Beeinträchtigung vorliegen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass auch die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, im konkreten Einzelfall unzumutbar sein kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Kläger und Beklagter sind Eigentümer je einer Wohnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft in München-Berg am Laim. Im Juli 2018 installierte der Beklagte am Balkon der ihm zugehörigen Wohnung in zehn Metern Höhe eine Überwachungskamera, welche auf die Gemeinschaftsflächen des Gemeinschaftsgartens gerichtet war. Auf Verlangen der Miteigentümer... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.08.2018
- 67 S 73/18 -
Täuschend echte Kameraattrappe im Hauseingang bei weniger einschneidenden Möglichkeiten des Eigentumsschutzes unzulässig
Zuverlässig und schnell ins Schloss fallende Eingangstür kann milderes Mittel darstellen
Das Anbringen einer täuschend echten Kameraattrappe im Haueingang durch den Vermieter ist dann nicht zulässig, wenn weniger einschneidende Möglichkeiten des Eigentumsschutzes bestehen. Ein milderes Mittel kann etwa eine zuverlässig und schnell ins Schloss fallende Eingangstür darstellen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Wohnungsmieter in Berlin gegen das Anbringen einer Video-Überwachungskamera-Attrappe im Hauseingang durch den Vermieter. Die Kameraattrappe wirkte täuschend echt. Durch diese sollte ein Zutritt von Obdachlosen ins Haus verhindert werden. Diese hatten in der Vergangenheit im Haus genächtigt. Der Mieter fühlte sich durch die Kameraattrappe... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 30.04.2015
- 5 C 135/15 -
Harmlose Gefährdungen durch Mitmieter rechtfertigen keine Räumung seiner Wohnung im Eilverfahren
Wohnungsräumung im Eilverfahren setzt konkrete und nicht unerhebliche Gefährdung für Leib oder Leben voraus
Ein Mieter ist nicht berechtigt, im Rahmen eines Eilverfahrens gemäß § 940 a ZPO die Räumung einer Nachbarwohnung zu verlangen, wenn vom Nachbarn harmlose, rein verbale Gefährdungen ausgehen. Vielmehr setzt ein solches Räumungsverlangen eine konkrete und nicht unerhebliche Gefährdung für Leib oder Leben voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen zwei in einem Zweifamilienhaus wohnenden Mietparteien herrschte seit vielen Jahren Streit. Nachdem es zu mehreren Einbruchversuchen und Einbrüchen in den Kellerräumen kam, brachten die Mieter des Obergeschosses eine Kamera oder Kameraattrappe in den Kellerräumen an. Die Mieter des Erdgeschosses fühlten sich dadurch überwacht und... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 11.11.2003
- 10 C 386/03 -
Beschädigungen der Haustür rechtfertigen nicht Anbringen einer Kameraattrappe durch Mieter
Kameraattrappe verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht der Mitmieter
Der Mieter einer Wohnung ist nicht berechtigt, eine auf den Hauseingang gerichtete Kameraattrappe anzubringen, um somit Beschädigungen der Haustür zu verhindern. Ein Mitmieter kann daher aufgrund der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts die Entfernung der Kameraattrappe verlangen. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2003 brachten die Mieter einer Wohnung eine auf den Hauseingang gerichtete Kameraattrappe an. Zur Begründung führten sie an, dass dadurch weitere Beschädigungen der Haustür verhindert werden sollten. Die Mieter einer anderen Wohnung sahen in der Kameraattrappe eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts und erhoben daher Klage auf Entfernung.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lichtenberg, Beschluss vom 24.01.2008
- 10 C 156/07 -
Am Hauseingang angebrachte Kameraattrappen verletzen aufgrund entstehenden Überwachungsdrucks allgemeines Persönlichkeitsrecht der Mieter
Fehlende Eignung von Attrappen zur Identifizierung oder Abschreckung von randalierenden Mietern
Bringt ein Vermieter am Hauseingang Kameraattrappen an, weil es zu Vorfällen mit einem Mieter kam, so wird dadurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit der Mieter verletzt. Die Installation der Attrappen ist auch nicht gerechtfertigt, da sie nicht geeignet sind, randalierende Mieter zu identifizieren. Ist den Mietern zudem die fehlende Funktionsfähigkeit der Überwachungsanlage bekannt, kann sie nicht abschreckend wirken. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem es im November 2006 durch einen Mieter zu Beschädigungen von Baumaterial kam, das im Hof eines Mietshauses gelagert war, installierten die Vermieter am Hauseingang zwei Kameraattrappen. Davon wurden die Mieter des Hauses in Kenntnis gesetzt. Einer der Mieter war mit der Überwachungsmaßnahme aber nicht einverstanden und klagte auf... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2015
- 33 C 3407/14 -
Ohne rechtfertigende Umstände ist Anbringung einer Videokamera oder Kameraattrappe durch Vermieter unzulässig
Allgemeiner Hinweis auf abschreckende Wirkung und Erhöhung der Sicherheit begründet kein Recht zur Installation von Kameras
Das Anbringen einer Videokamera oder Kameraattrappe am Hauseigang durch den Vermieter ist ohne Hinzutreten rechtfertigender Umstände unzulässig. Der allgemeine Hinweis auf die abschreckende Wirkung und die Erhöhung der Sicherheit genügt nicht als Rechtfertigung. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 bemerkte der Mieter einer Wohnung am Hauseingang eine Minikamera. Ihm wurde mitgeteilt, dass eine Videoüberwachungsanlage zukünftig als abschreckende Wirkung vor Vandalismus und Einbruchsdiebstahl sowie zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit installiert wird. Der Mieter war damit aber nicht einverstanden und erhob Klage auf... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2013
- 19 S 25/13 -
Wohnungseigentumsrecht: Aufgrund von störendem Parken bedingtes Rangieren stellt bloße Unannehmlichkeit dar und muss daher geduldet werden
Auf Grundstück ausgerichtete Kameraattrappe rechtfertigt Unterlassungsanspruch
Muss ein Wohnungseigentümer um das Fahrzeug eines Nachbarn herumfahren, um Zugang zur Garage zu erhalten, so stellt dies eine bloße Unannehmlichkeit dar und muss daher hingenommen werden. Wird dagegen eine Kameraattrappe auf das Gemeinschaftsgrundstück ausgerichtet, so besteht angesichts des dadurch entstehenden Überwachungsdrucks ein Unterlassungsanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall parkte der beklagte Wohnungseigentümer sein Fahrzeug öfter vor seiner Garage. Dadurch wurde der Zugang zu der Garage des klägerischen Wohnungseigentümers erschwert. Dieser musste nämlich um das geparkte Fahrzeug herumfahren. Der Kläger fühlte sich dadurch in unzumutbarer Weise beeinträchtigt und klagte auf Unterlassung. Zudem verlangte er vom Beklagten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 09.07.2014
- 103 C 160/14 -
Wohnungsmieter kann nicht Beseitigung von Kameraattrappen am Hauseingang verlangen
Durch Attrappen wird nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt
Ein Wohnungsmieter kann nicht die Beseitigung der durch den Vermieter am Hauseingang angebrachten Kameraattrappe verlangen. Denn durch eine Kamaraatrappe wird nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 erwirkte ein Wohnungsmieter eine einstweilige Verfügung gegen seine Vermieterin mit dem Inhalt, dass es der Vermieterin untersagt war, am Hauseingang eine Überwachungsanlage zu betreiben. Dagegen legte die Vermieterin Widerspruch ein. Sie führte an, dass es sich bei den Kameras um Attrappen handele, die zur Abschreckung möglicher Vandalen dienen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 11.11.2013
- 2-13 S 24/13, 2/13 S 24/13 -
Wohnungseigentümer muss Kameraattrappe nicht vom Balkon entfernen
Keine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch funktionsunfähige Kamera
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von einem Wohnungseigentümer nicht verlangen, eine von ihm am Balkon angebrachte Kameraattrappe zu entfernen. Denn durch eine funktionsunfähige Kamera wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht der anderen Wohnungseigentümer nicht verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer brachte unterhalb seines Balkons eine nicht funktionierende Kamera an. Da die anderen Wohnungseigentümer befürchteten durch die Kamera aufgenommen zu werden, verlangten sie deren Beseitigung. Da sich der Wohnungseigentümer weigerte, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
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