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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Jagdverbot“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.04.2021
- 1 K 251/20.KO -

Klage auf "jagdrechtliche Befriedung" von Grundstückseigentum hat Erfolg

Ablehnung von Jagdaktivitäten auf Grundstückseigentum aus persönlicher Überzeugung

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage von zwei Grundstücks­eigentümern stattgegeben, auf ihren Grundstücken die Ausübung der Jagd aus ethischen Gründen zu verbieten.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger sind Eheleute und verfügen über eine Vielzahl von teilweise nicht zusammenhängenden Einzelgrundstücken innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks. Sie beantragten bei dem Beklagten die jagdrechtliche Befriedung ihres Grundeigentums und brachten u. a. vor, sie seien seit 1986 Vegetarier und könnten es aus Gewissensgründen nicht ertragen, wenn auf ihren Grundstücken Tiere von Treibern und Hunden gehetzt und von Jägern getötet würden. Der Beklagte lehnte den Antrag der Kläger ab, die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren beim Verwaltungsgericht Koblenz um Rechtsschutz nachsuchten.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 23.01.2017
- 5 A 227/16 -

Bejagte Grundstücke einer Jagdgegnerin müssen befriedet werden

Erforderlichkeit der Jagd zur Vermeidung der Gefahr vermehrter Wildschäden vom Landkreis nicht ausreichend begründet

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat dem Begehren einer Jagdgegnerin entsprochen und ihre Grundstücke zu befriedeten Bezirken erklärt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens beantragte im Januar 2015 gegenüber dem beklagten Kreis Lüneburg eine Befriedung ihrer Grundstücke, weil sie die Jagd aus Gewissensgründen ablehnte. Der Beklagte wies den Antrag der Klägerin jedoch im Dezember 2015 mit der Begründung zurück, dass die Jagd auf den Grundstücken erforderlich sei, um Wildschäden einzudämmen und Verkehrsunfälle... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 23.06.2015
- 8 K 2615/14 und 8 K 3010/14 -

Jäger darf Waffe nur unmittelbar vor der Jagd in seinem Fahrzeug aufbewahren

Lagerung der Jagdwaffen im Fahrzeug über längeren Zeitraum stellt Verstoß gegen waffenrechtliche Dienstvorschriften dar

Ein Forstdirektor und Jäger darf seine Waffe nur unmittelbar vor der Jagd in seinem Auto transportieren. Lagert der Jäger seine Waffe in seinem Fahrzeug und begibt sich zunächst zu anderen Dienstgeschäften, ist ein Widerruf seiner Waffenbesitzkarten sowie die Ungültigkeits­erklärung und Einziehung seines Jagdscheines daher als rechtmäßig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden hervor.

Dem Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde vorgeworfen, ein geladenes Gewehr unverdeckt auf der Rückbank seines unverschlossenen Kraftfahrzeuges deponiert zu haben.Das Verwaltungsgericht Minden sah diesen Vorwurf nach der erfolgter Beweisaufnahme überwiegend als nicht erwiesen an. Der Kläger sei gleichwohl als waffen- bzw. jagdrechtlich unzuverlässig anzusehen.... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.06.2013
- 8 B 10517/13.OVG -

Grund­stücks­eigentümer muss Jagdausübung auf eigenen Grundstücken auch bei Ablehnung aus Gewissensgründen vorläufig weiter dulden

Anspruch auf Freistellung der Grundstücke von der Jagdausübung auch nach dem Recht der europäischen Menschen­rechts­konvention nicht zwingend gegeben

Ein Grund­stücks­eigentümer, der geltend macht, durch das derzeit geltende deutsche Jagdrecht im Widerspruch zur europäischen Menschen­rechts­konvention zur Duldung der Jagd auf seinen Grundstücken verpflichtet zu sein, obwohl er dies mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne, kann nicht verlangen, dass seine Grundstücke vor dem Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung und der darin vorgesehenen Einzelfallprüfung vorläufig von der Jagdausübung freigestellt werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Winzer und Biolandwirt, ist Eigentümer von insgesamt 59 Grundstücken im Landkreis Bad Kreuznach. Nach der deutschen Jagdgesetzgebung gehören Grundstücke, die - wie hier - keinen Eigenjagdbezirk bilden, zu gemeinschaftlichen Jagdbezirken. Infolgedessen ist der Antragsteller kraft Gesetzes Mitglied mehrerer Jagdgenossenschaften,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Montabaur, Urteil vom 17.01.2013

Grundloses Töten eines Wolfes verstößt gegen Tierschutzgesetz

Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt

Das Erlegen eines Wolfes ohne Rechtfertigung stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Montabaur hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im April vorigen Jahres wurde in einem Jagdrevier im Westerwald ein Wolf durch einen Jäger erschossen. Vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Montabaur musste sich der Jäger nunmehr wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wie auch gegen das Bundesnaturschutzgesetz verantworten. Von Seiten des Vertreters der Staatsanwaltschaft... Lesen Sie mehr




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