wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Jagdhaftpflichtversicherung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2006
- 12 U 133/06 -

Hund entwischt aus Auto und beißt Pferd - Zur Überschneidung von Tierhalter- und Kraftfahrzeug­haftpflicht­versicherung

Benzinklausel in Jagd­haft­pflicht­versicherung

Wenn ein Hund aus einem Auto ausbüxt und ein Pferd beißt, muss diesen Schaden die Jagd­haft­pflicht­versicherung ersetzen. Ein solcher Sachverhalt ist nicht durch eine etwaige "Benzinklausel" in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen. Hier habe sich nicht die von einem Fahrzeug ausgehende Gefahr verwirklicht, sondern das Risiko, das vom Hund ausgeht. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Der Kläger hat bei der beklagten Versicherung eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen und begehrt Deckungsschutz. In dem Versicherungsvertrag ist geregelt, dass die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht, nicht versichert ist. Diese so genannte „Benzinklausel“ soll Überschneidungen zwischen Versicherungsfällen der Privathaftpflichtversicherung (hier: Jagdhaftpflichtversicherung) und der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vermeiden.Der Kläger fuhr mit seinem Geländewagen, der bei einer anderen Versicherung haftpflichtversichert ist, zum Pferdegestüt des Geschädigten... Lesen Sie mehr




Werbung