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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Jagdbehörde“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.02.2015
- 8 A 10875/14.OVG -

Zwang zum Abschuss von Rotwild zulässig

Erheblicher Umfang an Schäldschäden rechtfertigt Festsetzung eines Mindest­abschuss­plans durch Jagdbehörde

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Jagdbehörde einen Jagdpächter zum Abschuss von Rotwild in seinem Jagdbezirk im Landkreis Vulkaneifel verpflichten durfte.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Jagdpächter eines rund 650 ha großen Jagdbezirks. Nachdem das Forstamt festgestellt hatte, dass in diesem Jagdbezirk die Erreichung des waldbaulichen Betriebszieles infolge von Schälschäden durch Rotwild erheblich gefährdet sei, verpflichtete die Jagdbehörde des beklagten Landkreises Vulkaneifel ihn durch einen Mindestabschussplan zum Abschuss von Rotwild - insgesamt drei Tiere - in seinem Jagdbezirk für das Jagdjahr 2013/2014. Mit seiner hiergegen erhobenen Klage machte der Kläger geltend, dass er die Abschussverpflichtung nicht erfüllen könne, weil sein Jagdbezirk im Rotwildrandgebiet liege und Rotwild... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.10.2013
- VG 1 L 251.13 -

Jäger verwechselt Pony mit Wildschwein - Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis gerechtfertigt

Verhalten des Jägers verstößt in erheblicher Weise gegen grundlegende Pflichten der Jagdausübung

Wer sich als Jäger vor der Abgabe eines Schusses nicht über das Tier vergewissert hat, das er schießen will, ist waffenrechtlich unzuverlässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls hatte bei der Jagd im August 2012 ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt und das Pony getötet. Daraufhin widerrief die Waffenbehörde seine waffen- und munitionsrechtliche Erlaubnis. Der Antragsteller hatte dagegen eingewandt, ein einziger Fehlschuss könne die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht in Frage stellen; zudem sei es... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 02.08.2013
- 4 L 841/13.KS -

Wildschäden an Eschen: Rotwild muss geschossen werden

Wirtschaftlicher Schaden in sechsstelliger Höhe durch Wildschaden

Pro Jagdbezirk müssen die Pächter im Stadtwald Zierenberg mindestens drei Stück Rotwild schießen um Schälschäden (Wildschaden) an Eschen zu vermeiden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die untere Jagdbehörde des Landkreises Kassel für die Pächter von fünf Jagdbezirken im Stadtwald Zierenberg Folgendes angeordnet: Pro Jagdbezirk müssten die Pächter mindestens drei Stück Rotwild schießen. Grund: Die Tiere fressen die Rinde der Eschen, dadurch entstehen sogenannte Schälschäden (Wildschaden). Auf einer Fläche von 19,5 Hektar seien... Lesen Sie mehr