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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „iranisches Recht“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08.12.2020
- 31 Wx 248/20 -

Doppeltes Erbe für männliche Kinder: Keine Anwendung ausländischer Rechtsvorschrift wegen geschlechter­bezogener Diskriminierung

Anwendung von Art. 6 EGBGB bei Vorhandensein wesentlicher Nachlasswerte in Deutschland

Steht männlichen Erben nach einer ausländischen Rechtsvorschrift ein doppelt so hoher Anteil am Nachlass zu als weiblichen Erben, so kommt diese Vorschrift in Deutschland gemäß Art. 6 EGBGB wegen geschlechts­bezogener Diskriminierung (Art. 3 Abs. 2 GG) nicht zur Anwendung. Dies gilt aber nur dann, wenn der Erbfall einen Inlandsbezug aufweist. Dies ist zu bejahen, wenn sich die wesentlichen Nachlasswerte in Deutschland befinden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 zog das Amtsgericht München einen Erbschein aus dem Jahr 1970 ein. Nach dem Erbschein erhielten die männlichen Kinder des Verstorbenen einen höheren Anteil am Nachlass als das weibliche Kind. Die Erbfolge richtete sich nach iranischen Recht, da der Erblasser ausschließlich iranischer Staatsangehöriger war. Nach iranischem Recht erhalten männliche Kinder einen doppelt so hohen Anteil am Nachlass als weibliche Kinder. Das Amtsgericht hielt dies mit deutschem Recht für unvereinbar. Einer der männlichen Erben legte gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Beschwerde ein.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 05.11.2015
- 21 UF 32/15 -

Iranischer Ehefrau steht nach Scheidung von deutsch-iranischem Staatsbürger Anspruch auf Herausgabe der Morgengabe in Form von Goldmünzen zu

Vereinbarung über Morgengabe nicht sittenwidrig

Einer iranischen Ehefrau steht nach der Scheidung von ihrem iranisch-deutschen Ehemann ein Anspruch auf Herausgabe der im Iran vereinbarten Morgengabe von 414 Bahaar-Azadi-Goldmünzen zu. Die Vereinbarung ist grundsätzlich nicht als sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB anzusehen. Eine einseitige Belastung des Ehemanns kann durch die Berücksichtigung der Morgengabe beim Zugewinnausgleich und eventuellen Unter­halts­ansprüchen vermieden werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Eheschließung zwischen einer iranischen Frau und einem deutsch-iranischen Mann in Teheran im April 2009 kam es zu einer notariell beurkundeten Vereinbarung über eine Morgengabe von 414 Bahaar-Azadi-Goldmünzen (Gesamtwert ca. 94.340 EUR). Die Ehefrau zog nach der Heirat zu ihrem Ehemann nach Deutschland. Im März 2015 wurde... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.05.2013
- 3 UF 267/12 -

Iranische Ehefrau kann in Deutschland nach iranischem Recht mit dem Ausspruch des "Talaq" geschieden werden

Vereinbarte Heiratsurkunde enthält "Vollmacht" für Scheidungsantrag zugunsten der Ehefrau

Eine Ehefrau kann nach iranischem Recht mit dem Ausspruch des "Talaq" geschieden werden, wenn die iranischen Eheleute dies in der Heiratsurkunde vereinbart haben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Essen bestätigt.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die 23 Jahre alte Iranerin und der 31 Jahre alte Iraner im Jahre 2009 in Karadj/Iran nach islamischem Recht geheiratet. Die von ihren Familien ausgehandelte und von den Eheleuten vereinbarte Heiratsurkunde enthält eine "Vollmacht" zugunsten der Ehefrau, nach welcher sie die Scheidung beantragen kann, sowie verschiedene Bedingungen für einen von ihr... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 17.01.2013
- 4 UF 172/12 -

Deutsches Familiengericht scheidet im Iran geschlossene Ehe iranischer Staatsangehöriger nach iranischem Recht

Ehefrau kann sich auf die beiden vertraglich vereinbarten Scheidungsgründe berufen

Eine im Iran geschlossene Ehe iranischer Eheleute kann in Deutschland nach iranischem Recht geschieden werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die iranischen Eheleute schiitischen Glaubens hatten im Dezember 1991 in Teheran die Ehe geschlossen und dabei notariell Bedingungen für eine Scheidung vereinbart. Nach diesen sollte die heute 46 Jahre alte Ehefrau zum Scheidungsantrag berechtigt sein, wenn der heute 45 Jahre alte Ehemann sich für 6 Monate weigere, die Unterhaltskosten... Lesen Sie mehr




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