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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Internetnutzung am Arbeitsplatz“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016
- 5 Sa 657/15 -

Kündigung wegen privater Internetnutzung: Auswertung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig

Bundes­datenschutz­gesetz erlaubt zur Missbrauchs­kontrolle die Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs ohne Einwilligung

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, zur Feststellung eines Kündigungs­sachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung einen Dienstrechner überlassen; eine private Nutzung des Internets war dem Arbeitnehmer allenfalls in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet. Nachdem Hinweise auf eine erhebliche private Nutzung des Internets vorlagen, wertete der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers den Browserverlauf des Dienstrechners aus. Er kündigte anschließend das Arbeitsverhältnis wegen der festgestellten Privatnutzung von insgesamt ca. fünf Tagen in einem Zeitraum von 30 Arbeitstagen aus wichtigem Grund.Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 15.04.2014
- 8 A 1/14 -

Mitglieder des Schul­bezirks­personal­rats haben Anspruch auf eigenen Computer

Ausstattung eines jeden Arbeitsplatzes mit einem Computer muss auch in Landes­schul­verwaltung zum Standard gehören

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass jedem Mitglied des Schul­bezirks­personal­rats bei der Niedersächsischen Landeschulbehörde (Regionalabteilung Osnabrück) ein Personalcomputer zur Verfügung zu stellen ist.

Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass ein moderner Verwaltungsarbeitsplatz die Ausstattung mit einem Computer voraussetze. Das gelte auch für die Schulbezirkspersonalratsmitglieder. Die bisher vorhandenen 12 Computer für die 18 Personalratsmitglieder genügten nicht, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Jedes Personalratsmitglied sei bei seiner... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012
- 2 AZR 186/11 -

Besuch pornografischer Internetseiten während der Arbeit rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Abmahnung ist milderes Mittel

Besucht ein Arbeitnehmer, während er auf der Arbeit ist, Internetseiten mit pornografischem Inhalt, so berechtigt dies nicht zu einer Kündigung des Arbeits­verhältnisses. Die Abmahnung ist als milderes Mittel zu wählen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeitsgerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer Kündigung. Der Kläger war Abteilungsleiter bei der Beklagten und besuchte etwa einen Monat lang, während er auf der Arbeit war, Internetseiten mit pornografischem Inhalt. Die Beklagte kündigte aufgrund dessen das Arbeitsverhältnis fristlos bzw. hilfsweise ordentlich. Sie hatte ihren Mitarbeitern... Lesen Sie mehr

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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.09.2011
- 18 LP 15/10 -

Niedersächsisches OVG zur fristlosen Kündigung wegen privater Internetnutzung

Öffentlicher Arbeitgeber spricht außerordentliche Kündigung gegenüber Personalratsmitglied wegen privater Internetnutzung aus

Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein öffentlicher Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung aussprechen darf, wenn ein Arbeitnehmer verbotenerweise den Internetanschluss am Arbeitsplatzcomputer zu privaten Zwecken nutzt, musste sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht beschäftigen.

Üblicherweise sind die Arbeitsgerichte für solche Streitigkeiten zuständig. Eine solche Fallkonstellation kann dann zu einer verwaltungsgerichtlichen Streitigkeit werden, wenn es um die von einem öffentlichen Arbeitgeber beabsichtigte außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds geht.Eine solche Kündigung bedarf der Zustimmung des Personalrats; stimmt dieser... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.10.2010
- BVerwG 6 C 12.09, BVerwG 6 C 17.09 und BVerwG 6 C 21.09 -

BVerwG: Für internetfähige PCs besteht Rundfunk­gebührenpflicht

Entscheidend für Gebührenpflichtigkeit ist Möglichkeit zum Empfang von Radio- bzw. Fernsehsendungen eines Gerätes

Internetfähige PCs sind Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags für die Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Fall hielten die Rundfunkanstalten die Besitzer von internetfähigen PCs für gebührenpflichtig, weil sich mit diesen Geräten Sendungen empfangen lassen, die mit so genannten Livestream in das Internet eingespeist werden. Im Rahmen der Zweitgeräte-Befreiung wird die Rundfunkgebühr allerdings nicht verlangt, wenn der Besitzer bereits über ein angemeldetes herkömmliches... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010
- 12 SA 875/09 -

Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit

Private E-Mails rechtfertigen außerordentliche Kündigung

Wer in großem Umfang private E-Mails am Arbeitsplatz schreibt, kann ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer schon seit vielen Jahren im Betrieb beschäftigt ist, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen.

Im zugrunde liegenden Fall nutzte ein Arbeitnehmer, der als stellvertretender Leiter eines Bauamts tätig war, seinen Arbeitsplatzrechner ausgiebig für die private E-Mail-Kommunikation. Mit mindestens 10 verschiedenen Kontaktvermittlern pflegte er Kontakt. Auf seinem Rechner hatte er auch Kontaktbriefe mit erotischen Inhalt und sogar pornografische Fotos abgelegt. Er nutzte so in großem... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.02.2010
- 6 Sa 682/09 -

Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz unzulässig

Arbeitgeber muss weitreichende Arbeitspflichtverletzung nachweisen

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der privaten Nutzung des Internets während der Arbeitszeit, muss auch dann nicht zulässig sein, wenn der Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, das Internet nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mitarbeiter eines Betriebes folgende Erklärung unterzeichnet:"Der Zugang zum Internet und E-Mail ist nur zu dienstlichen Zwecken gestattet. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch – insbesondere zu privaten Zwecken – ist ausdrücklich verboten. Verstöße gegen diese Anweisung werden ohne Ausnahme mit arbeitsrechtlichen Mitteln sanktioniert... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2009
- 7 A 10959/08.OVG -

Rechtsanwalt muss Rundfunkgebühr für Internet-PC zahlen

Gebührenpflicht soll "Flucht aus der Rundfunkgebühr" verhindern

Ein Rechtsanwalt muss für einen beruflich genutzten PC mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt dann nicht, wenn er ein herkömmliches Rundfunkgerät zu beruflichen Zwecken (z.B. in seinen Büroräumen oder im dienstlich genutzten Fahrzeug) bereithält und dafür bereits Rundfunkgebühren zahlt. So entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger, ein Rechtsanwalt, setzt in seinem Kanzleibetrieb einen PC mit Internetzugang ein, den er nur für die Recherche in Rechtsprechungsdatenbanken und für Schreibarbeiten nutzt. Über das Internet können auch aktuelle Radioprogramme des beklagten Südwestrundfunks (SWR) sowie anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten empfangen werden. Deshalb zog der SWR den Kläger zu Rundfunkgebühren... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 19.11.2008
-  5 E 243/08.WI -

Keine GEZ-Gebühren für gewerbliche Nutzung eines Internet-PC

Keine tragfähige Rechtsgrundlage

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat der Klage eines Eltvillers stattgegeben, der sich gegen die Heranziehung zu Rundfunkgebühren für seinen gewerblich genutzten Internet-PC gewandt hat.

Der Kläger hat in demselben Haus, in dem sich auch seine Privatwohnung befindet, ein Büro mit einem PC, von dem aus er seinem Nebenerwerb (EDV-Betreuung und Programmentwicklung) nachgeht. Für seinen Privathaushalt zahlt der Kläger Rundfunk- und Fernsehgebühren. Um eine Klärung herbeizuführen, ob er denn Rundfunkgebühren für seinen gewerblich genutzten PC zahlen müsse, bat er um Erteilung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 10.07.2008
- AN 5 K 08.00348 -

Internet-PC in Anwaltskanzlei ist rundfunkgebührenpflichtig

VG Ansbach setzt sich in Widerspruch zum VG Koblenz

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der sonst kein Hörfunk- oder Fernsehgerät bereithält, für seinen internetfähigen PC seit dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren bezahlen muss. Damit setzt sich das VG Ansbach in Widerspruch zum VG Koblenz, das entschieden hatte, dass solche Gebühren nicht anfallen.

Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hat gegenüber der GEZ im Januar 2007 angegeben, dass er weder im privaten Bereich noch in seiner Kanzlei über ein Hörfunk- und/oder Fernsehgerät verfügt, sondern nur über einen internetfähigen Rechner in seiner Kanzlei. Den Internetanschluss benötige er, weil das Finanzamt verlange, dass bestimmte Steueranmeldungen nur noch auf elektronischem Wege abgegeben... Lesen Sie mehr




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