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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Internet-by-call“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.02.2014
- 4 U 442/12 -
Unwirksamkeit eines "Internet-by-call-Vertrags" wegen wucherähnlicher Überhöhung des Tarifs
Tarifüberhöhung zur Sanktion der Internet-by-call-Nutzung
Überhöht ein Telekommunikationsunternehmen einen Tarif, um die Kunden wegen der Nutzung des Tarifs zu bestrafen, so ist dies unzulässig, wenn die Kunden erst mit Rechnungsstellung von der Überhöhung erfahren. Eine solche wucherähnliche Überhöhung ist gemäß § 138 BGB sittenwidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Telekommunikationsunternehmen erhöhte den Minutenpreis seines Internet-by-call-Tarifs von 0,00199 EUR auf 0,00249 DEUR. Zudem führte es ein zusätzliches Entgelt von 1,99 pro Einwahlvorgang ein. Die Erhöhung des Tarifs begründete das Unternehmen damit, dass es bei einigen Kunden durch einen Fehler im Minutentakt zu automatischen Einwahlvorgängen ins Internet gekommen sei. Dies habe zu einer Überlastung des Netzes geführt. Die erhöhten Preise sollten daher dazu dienen, die Kunden von häufigen Einwahlvorgängen abzuhalten. Von der Tariferhöhung erfuhren die Kunden aber erst mit Rechnungsstellung, die teilweise... Lesen Sie mehr
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