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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Insiderhandel“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.02.2023
- 2 StR 204/22 -
Verurteilung von zwei Investmentbankern wegen verbotenen Insiderhandels aufgehoben
BGH sieht Formfehler und fordert neues Verfahren
Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionen zweier Frankfurter Investmentbanker sowie der beteiligten vermögensverwaltenden Gesellschaft eines der beiden Angeklagten ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main aufgrund eines jeweils identischen Verfahrensfehlers aufgehoben.
Im hier vorliegenden Fall war eine Angeklagte als Abteilungsleiter einer Investmentgesellschaft in Frankfurt/Main für das Management mehrerer Fonds verantwortlich. Diese bewegten täglich ein Handelsvolumen von mehr als 500 Mio. Euro. Er wusste, dass die für die von ihm gemanagten Fonds ausgelösten Orders Marktrelevanz besaßen und dass sich bei einem Kauf bzw. Verkauf einer Aktie diese im Wert um durchschnittlich 0,6 bis 0,8 % veränderte. Diesen Effekt machte er sich persönlich durch den Erwerb privater "Call" bzw. "Bull"-Derivate im Wege des sogenannten "Front-Runnings" zunutze. In 55 Einzelfällen erwarb er im Wege des verbotenen Insiderhandels insgesamt... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.09.2022
- C-339/20 -
Keine präventive Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Insidergeschäften
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich unzulässig
Es ist nicht zulässig, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen Kommunikation die Verkehrsdaten ab dem Zeitpunkt der Speicherung zur Bekämpfung von Straftaten des Marktmissbrauchs, u. a. von Insidergeschäften, präventiv ein Jahr lang allgemein und unterschiedslos auf Vorrat speichern. Ein nationales Gericht kann die Feststellung, dass innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine solche Vorratsspeicherung der Verkehrsdaten vorsehen, ungültig sind, nicht in ihren zeitlichen Wirkungen beschränken, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. der Verkehrsdaten vorsehen, ungültig sind, nicht in ihren zeitlichen Wirkungen beschränken
Gegen die Kläger im Ausgangsverfahren laufen in Frankreich Strafverfahren wegen Insiderhandels, Hehlerei im Zusammenhang mit Insiderhandel, Beihilfe, Bestechung und Geldwäsche. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren im Rahmen der Bereitstellung von Diensten der elektronischen Kommunikation generierte personenbezogene Daten betreffend Telefongespräche von VD und SR, die dem Ermittlungsrichter... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.01.2017
- 5 StR 532/16 -
BGH verneint "Strafbarkeitslücke" bei Insiderhandel und Marktmanipulation
Auch vor Neuregelung des Wertpapierhandelsrechts begangene Taten können weiterhin geahndet werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass durch die Neuregelung des Wertpapierhandelsrechts im Jahre 2016 keine zeitliche Lücke hinsichtlich der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ahndbarkeit von Insiderhandel und Marktmanipulation entstanden ist, die eine Straflosigkeit von vor der Gesetzesänderung begangenen Taten zur Folge haben könnte.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Landgericht Hamburg hat den früheren Vorstandvorsitzenden einer Aktiengesellschaft wegen der Ordnungswidrigkeit der leichtfertigen Marktmanipulation zu einer Geldbuße verurteilt; hinsichtlich einer Nebenbeteiligten hat es eine Verfallsentscheidung getroffen, der die von einem Mitangeklagten begangene Straftat des Insiderhandels zugrunde... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.02.2008
- II ZB 9/07 -
BGH fällt Grundsatzentscheidung zur Haftung für Ad-hoc-Meldungen
Prozess wegen Schrempp-Rücktritt wird neu aufgerollt
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erstmals in einem Rechtsbeschwerdeverfahren gegen den in einem Kapitalanleger-Musterverfahren ergangenen Musterentscheid eines Oberlandesgerichts zu befinden.
I.Der Musterkläger begehrt aus von seinem Vater abgetretenem Recht von der börsennotierten Musterbeklagten - die im hier maßgeblichen Zeitraum noch als "DaimlerChrysler AG" firmierte - Schadensersatz wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp.Der Aufsichtsrat der Musterbeklagten beschloss... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2008
- 7 E 3280/06 -
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht muss Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) dazu verurteilt, mehr Informationen über mögliche Insidergeschäfte und Verstöße gegen Publizitätsvorschriften im Zusammenhang mit dem Einstieg der Porsche AG bei der Volkswagen AG herausgeben. Damit hat das Gericht einer auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Auskunftsklage weitgehend stattgegeben.
Die Klägerin, eine Rechtsanwälte Partnerschaft, begehrt mit ihrer Klage, die beklagte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zur Auskunft über Inhalt und Stand des Verfahrens wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen Pflichten nach § 15 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (Veröffentlichung von Insiderinformationen) im Zusammenhang mit dem Einstieg der Firma Porsche AG, der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 15.02.2007
- 901 Kap 1/06 -
Entscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren: Markus Geltl scheitert gegen DaimlerChrysler AG
Ad-hoc-Mitteilung erfolgte rechtzeitig
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass die DaimlerChrysler AG die Information über das Ausscheiden von Prof. Jürgen Schrempp als Vorstandsvorsitzender am 28. Juli 2005 rechtzeitig bekannt gegeben hat. Nach Auffassung des Senats lag eine zu veröffentlichende Insiderinformation gemäß § 37 b Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erst mit der entsprechenden Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat vor.
Vor der Beschlussfassung des Aufsichtsrats sei die DaimlerChrysler AG nicht verpflichtet gewesen, die Öffentlichkeit im Wege der Ad-hoc-Mitteilung darüber zu informieren, dass Gespräche über ein vorzeitiges Ausscheiden von Prof. Schrempp stattgefunden hatten.Die Verpflichtung zur Ad-hoc-Publizität setzt eine Insiderinformation voraus. Nach der gesetzlichen Vorschrift ist... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 03.05.2006
- 6 UE 2623/04 -
Aktienhandel von Führungspersonen mit Firmenaktien müssen bekannt gegeben werden
Die Verpflichtung eines Aktien emittierenden Unternehmens, Eigengeschäfte von Führungspersonen mit diesen Aktien unter Namensnennung zu veröffentlichen, ist rechtmäßig .
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte in einem Rechtsstreit, der den Verkauf von Aktien eines im Rhein-Main-Gebiet ansässigen Großunternehmens durch ein Mitglied des Aufsichtsrats und dessen Ehefrau betraf, zu entscheiden.Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte das klagende Ehepaar verpflichtet, dem beigeladenen Unternehmen Einzelheiten des Veräußerungsgeschäftes... Lesen Sie mehr
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