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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Informatenschutz“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 24.10.2017
- 1 LB 17/17 -

Scheinehe: Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Fragenkatalog

Vorbereitung der Betreffenden Ehepaare auf Befragung nach Fragenkatalog befürchtet

Die Humanistische Union hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme in den Fragenkatalog, der in Bremen bei Verdacht einer Scheinehe verwendet wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall begehrte die Humanistische Union, ein eingetragener Verein, die Einsichtnahme in einen Fragenkatalog, der in Bremen bei Ermittlungen im Falle des Verdachts einer Scheinehe verwendet wird.Im Land Bremen verfügen sowohl der Senator für Inneres als auch die Ausländerbehörden der Stadtgemeinden über einen Pool von Fragen zur Ermittlung so genannter Scheinehen (Fragenkatalog). Die Humanistische Union richtete Mitte 2012 an den Senator für Inneres die Bitte um Zusendung einer Kopie dieses Fragenkataloges, verbunden mit dem Antrag, diesen Fragebogen im Informationsregister zu veröffentlichen. Dieser Antrag wurde abgelehnt.... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Berlin, Urteil vom 01.12.2016
- S 9 R 1113/12 WA -

Geheimhaltungsinteresse: Rentenversicherung darf Namen von Informantin geheim halten

"Wiederherstellung des Familienfriedens" überwiegt Geheimhaltungsinteresse nicht

Die Rentenversicherung darf die Identität von Dritten geheim halten, die einen rentenrelevanten Sachverhalt angezeigt haben. Nur in Ausnahmefällen können Betroffene verlangen, dass der Name eines Tippgebers offengelegt wird. Die Hoffnung des Klägers, durch Klärung der Frage, wer die Versicherung informiert habe, könne "der Familienfrieden wiederhergestellt" werden, genügt nicht, um das Geheimhaltungsinteresse der anzeigenden Person zu durchbrechen. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden.

Im hier zu entscheidenden Fall bezieht der 1941 geborene deutsche Kläger eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung Bund (Beklagte). Er wohnt in einem kleinen Fischerdorf an der Costa Blanca in Spanien. Diesen Umstand verschwieg er der Beklagten. Stattdessen gab er eine deutsche Wohnanschrift an, zuletzt die Adresse seines Bruders.2010 teilte eine Person... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 03.12.2009
- 14 A 167/08 -

Nichtraucherschutzgesetz: Behörde muss Informanten nicht preisgeben

Informationsfreiheitsgesetz steht uneingeschränkter Akteneinsicht entgegen

Ordnungsbehörden sind nicht verpflichtet, Namen und Adressen von Informanten preiszugeben, die auf Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz hingewiesen haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Schleswig.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Inhaberin einer Kieler Gaststätte auf Akteneinsicht geklagt, nachdem gegen sie Anfang 2008 nach mehreren Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz eine Ordnungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung für den Fall weiterer Verstöße erlassen worden war. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens hatte sie Einsicht in die Akten der Behörde beantragt, um gegen... Lesen Sie mehr

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 22.11.2007
- 64752/01 -

Urteil zu Quellenschutz: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Informantenschutz

Journalist muss Quelle nicht angeben

Journalisten dürfen nicht gezwungen werden, ihre Quelle anzugeben. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor.

Vor dem Gericht hatte ein niederländischer Journalist gegen seine Inhaftierung geklagt, die erfolgt war, weil er die Identität seines Informanten nicht preisgeben wollte. Er hatte im Jahr 2000 über Waffenhandel recherchiert und wurde für die Dauer von zwei Wochen in Beugehaft genommen.Die Straßburger Richter bestätigten ihre Rechtsprechung, nach der der journalistische... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27.02.2007
- 1 BvR 538/06; 1 BvR 2045/06 -

Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzten Pressefreiheit

Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit

Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse ist kein ausreichender Grund für eine Redaktionsdurchsuchung. Das hat das Bundesverfassungsgerichts entschieden und die Durchsuchung der Redaktionsräume der Zeitschrift CICERO im September 2005 für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung hat den Schutz der Medien gegen polizeiliche Durchsuchungen gestärkt.

Die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel stellen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers dar. Die Gerichte haben dem verfassungsrechtlich gebotenen Informantenschutz nicht hinreichend Rechnung getragen. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses... Lesen Sie mehr




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