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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Impfentscheidung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.07.2023
- 6 UF 53/23 -

Keine Übertragung der Impfentscheidung auf Elternteil bei fehlender Empfehlung der STIKO als Regelimpfung

Keine Empfehlung der Nachholimpfung gegen Rotavirus, Hib und Pneumokokken für sechsjähriges Kind

Ist die Impfung eines Kindes nicht mehr von der Empfehlung der STIKO als Regelimpfung umfasst, so findet keine Übertragung der Impfentscheidung auf ein Elternteil gemäß § 1628 Abs. 1 BGB statt. Dies gilt etwa bei einer Nachholimpfung gegen Rotavirus, Haemophilus influenza Typ b (Hib) und Pneumokokken. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die getrennt lebenden Eltern eines sechsjährigen Kindes stritten sich im Jahr 2023 über die Impfung des Kindes. Der Kindesvater wollte das Kind unter anderem gegen Rotavirus, Hib und Pneumokokken erneut impfen lassen. Da die Kindesmutter dagegen war, beantragte der Kindesvater beim Amtsgericht Bensheim ihm die Entscheidungsbefugnis über die Impfung zu übertragen. Das Amtsgericht gab dem Antrag statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter.Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Kindesmutter. Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.06.2017
- C-621/15 -

Produkthaftung bei Impfstoffen: Indizienbündel kann zum Beweis des Ursachen­zusammen­hangs zwischen Fehler eines Impfstoffs und Krankheit ausreichend sein

EuGH zu den Voraussetzungen beim Beweisen eines Impfschadens

Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem Fehler und einer Krankheit können bei fehlendem wissenschaftlichem Konsens durch ein Bündel ernsthafter, klarer und übereinstimmender Indizien bewiesen werden. Die zeitliche Nähe zwischen der Verabreichung eines Impfstoffs und dem Auftreten einer Krankheit, fehlende Vorerkrankungen bei der geimpften Person selbst und in ihrer Familie sowie das Vorliegen einer bedeutenden Anzahl erfasster Fälle des Auftretens der Krankheit nach solchen Verabreichungen können gegebenenfalls hinreichende Indizien für die Erbringung dieses Beweises darstellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Zwischen Ende 1998 und Mitte 1999 wurde Herr J.W. mit einem von Sanofi Pasteur hergestellten Impfstoff gegen Hepatitis B geimpft. Von August 1999 an traten bei Herrn W. verschiedene Beschwerden auf, die im November 2000 zur Diagnose einer Multiplen Sklerose führten. Im Jahr 2011 starb Herr W. Bereits 2006 hatten Herr W. und seine Familie Klage gegen Sanofi Pasteur auf Ersatz des Schadens... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.05.2017
- XII ZB 157/16 -

Streit um Schutzimpfung: Entscheidung kann bei gemeinsam sorgeberechtigten nichtehelichen Eltern zum Wohl des Kindes auf einen Elternteil übertragen werden

BGH zum Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, wie ein zwischen sorgeberechtigten Eltern in Bezug auf die Schutzimpfungen ihres Kindes entstandener Streit beizulegen ist.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die gemeinsam sorgeberechtigten nichtehelichen Eltern ihrer im Juni 2012 geborenen Tochter. Diese lebt bei der Mutter. Zwischen den Eltern besteht Uneinigkeit über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen für ihre Tochter. Sie haben wechselseitig die Alleinübertragung der Gesundheitssorge beantragt.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 07.03.2016
- 4 UF 686/15 -

Alltagssorge eines betreuenden Elternteils umfasst nicht Impfentscheidung für Kind

Entscheidung für Impfung der Kinder betrifft keine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne von § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB

Das einen betreuenden Elternteil zustehende Recht zur Alltagssorge des Kindes gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB umfasst nicht das Recht über Impfungen des Kindes zu entscheiden. Denn die Entscheidung für Impfung des Kindes betrifft keine Angelegenheit des täglichen Lebens. Vielmehr handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1628 BGB, so dass das Familiengericht die Entscheidung über die Impfung einem Elternteil übertragen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die getrennt lebenden Eltern einer Tochter über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen. Während die Kindesmutter, bei der die Tochter lebte, präventive Schutzimpfungen ablehnte und nur im Falle einer konkreten Ansteckungsgefahr mit erheblichen Folgen eine Impfung zulassen wollte, befürwortete der Kindesvater vorbehaltlos die Durchführung altersentsprechender... Lesen Sie mehr