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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „illegaler Aufenthalt“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 07.06.2016
- C-47/15 -
Illegale Einreise eines Drittstaatsangehörigen berechtigt Mitgliedsstaat nicht zwingend zur Verhängung einer Freiheitsstrafe
Auferlegung einer Freiheitsstrafe für illegal aufhältigen Drittstaatenangehörigen würde Wirksamkeit der EU-Rückführungsrichtlinie beeinträchtigen
Die Rückführungsrichtlinie verbietet es, dass gegen einen Drittstaatsangehörigen vor der Einleitung eines Rückkehrverfahrens allein deshalb eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann, weil er illegal in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats über eine Binnengrenze des Schengen-Raums eingereist ist. Dies gilt auch, wenn der Drittstaatsangehörige, der sich im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats nur auf der Durchreise befindet, bei seiner Ausreise aus dem Schengen-Raum festgenommen wird und ein Verfahren für seine Wiederaufnahme in dem Mitgliedstaat, aus dem er kam, eingeleitet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Mit der Richtlinie über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (im Folgenden: Rückführungsrichtlinie)* wurden gemeinsame Normen und Verfahren geschaffen, die die Mitgliedstaaten bei der Abschiebung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen aus ihrem Hoheitsgebiet anzuwenden haben. Die Richtlinie sieht vor, dass gegen jeden illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen eine Rückkehrentscheidung zu erlassen ist. Diese Entscheidung eröffnet grundsätzlich eine Frist für die freiwillige Rückkehr, der sich, soweit erforderlich, Maßnahmen zur zwangsweisen Abschiebung anschließen. Für den Fall, dass eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt,... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 05.11.2014
- C-166/13 -
Drittstaatsangehörige müssen bei festgestellter Rechtswidrigkeit des Aufenthalts vor Vollziehung einer Rückkehrentscheidung kein weiteres Mal angehört werden
Rückkehrentscheidung steht in engem Zusammenhang mit Feststellung der Rechtswidrigkeit des Aufenthalts
Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß angehört wurden, müssen vor Erlass der Rückkehrentscheidung nicht zwingend ein weiteres Mal angehört werden. Dies beruht darauf, dass die Rückkehrentscheidung in einem engen Zusammenhang mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Aufenthalts steht. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Frau Sophie Mukarubega, die die ruandische Staatsangehörigkeit besitzt, hatte einen Asylantrag gestellt, der von den französischen Behörden nach einem 33 Monate dauernden Verfahren abgelehnt wurde. Ende 2012 lehnte der Polizeipräfekt von Paris die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Frau Mukarubega ab und erließ ihr gegenüber eine Entscheidung,... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 30.05.2013
- C-534/11 -
Asylbewerber darf zum Zweck der Abschiebung aus dem EU-Gebiet bei illegalem Aufenthalt rechtmäßig in Haft behalten werden
Versuch der endgültigen Abschiebung zu entgehen, darf durch Aufrechterhaltung der Inhaftierung unterbunden werden
Ein Asylbewerber kann nach nationalem Recht im Hinblick auf seine Abschiebung wegen illegalen Aufenthalts in Haft behalten werden, wenn der Asylantrag einzig und allein zu dem Zweck gestellt wurde, den Vollzug der Rückführungsentscheidung zu verzögern oder zu gefährden. Die nationalen Behörden haben jedoch fallspezifisch zu prüfen, ob dies zutrifft und ob es objektiv erforderlich und verhältnismäßig ist, die Haft des Asylbewerbers aufrechtzuerhalten, um zu verhindern, dass er endgültig seiner Rückführung entgeht. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Die Rückführungsrichtlinie* schafft gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Abschiebung von in ihrem Hoheitsgebiet illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen. Diese Drittstaatsangehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen für einen Zeitraum, der im Allgemeinen sechs Monate nicht überschreitet, inhaftiert werden, um den ordnungsgemäßen Ablauf ihrer Abschiebung zu gewährleisten.... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.12.2012
- C-430/11 -
Illegaler Aufenthalt von Einwanderern kann mit Geldstrafe oder durch Ausweisungsstrafe sanktioniert werden
Die Rückführungsrichtlinie verbietet in bestimmten Fällen jedoch die Bestrafung mit Hausarrest
Die Richtlinie über die Rückführung illegaler Einwanderer verbietet es nicht, dass ein Mitgliedstaat den illegalen Aufenthalt mit einer Geldstrafe sanktioniert, die unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Ausweisungsstrafe ersetzt werden kann. Dagegen verbietet es diese Richtlinie, dass ein Mitgliedstaat den illegalen Aufenthalt mit Hausarrest bestraft, wenn nicht sichergestellt wird, dass diese Strafe beendet wird, sobald die tatsächliche Verbringung des Betroffenen aus diesem Mitgliedstaat möglich ist. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Richtlinie über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger* (Rückführungsrichtlinie) enthält die gemeinsamen Normen und Verfahren, die in den Mitgliedstaaten für die Abschiebung von Drittstaatsangehörigen aus ihrem Hoheitsgebiet gelten, die sich dort illegal aufhalten. Nach der italienischen Regelung kann der illegale Aufenthalt mit einer Geldstrafe bestraft werden,... Lesen Sie mehr