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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „höhere Gewalt“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Beschluss vom 30.10.2018
- 6 S 8944/18 -
Reisenden steht nach Kündigung der Pauschalreise wegen Vulkanausbruchs Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises zu
Kündigung wegen höherer Gewalt
Kommt es am Urlaubsort zu einem großen Vulkanausbruch, ist die Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt möglich. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter den Reisepreis vollständig zurückerstatten. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar hatte für sich eine Pauschalreise nach Costa Rica im März 2015 gebucht. Zwei Tage vor Reisebeginn kam es joch zu einem großen Vulkanausbruch in der Urlaubsregion. Mit der Begründung, dass die Ehefrau gerade eine Bronchialerkrankung auskuriert habe, kündigte das Paar den Reisevertrag und stützten sich dabei auf höhere Gewalt. Das Ehepaar verlangte nunmehr von der Reiseveranstalterin die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises in Höhe von fast 5.000 Euro. Da diese dem nicht vollständig nachkam, erhob das Ehepaar Klage.Das Amtsgericht München gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bruchsal, Urteil vom 18.10.2006
- 3 C 125/06 -
Kein kostenloses Stornierungsrecht bei einzelnem Terroranschlag in ägyptischen Badeort
Terroranschlag in Ägypten keine unvorhersehbare höhere Gewalt
Kommt es in einem ägyptischen Badeort zu einem Terroranschlag, so rechtfertigt dies nicht eine kostenlose Stornierung der Reise gemäß § 651 j Abs. 1 BGB. Insofern liegt keine unvorhersehbare höhere Gewalt vor. Dies hat das Amtsgericht Bruchsal entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2005 buchte eine Frau für sich und drei weitere Mitreisende eine Pauschalreise nach Hurghada. Dabei handelt es sich um einen ägyptischen Badeort am Roten Meer. Einige Tage später ereignete sich in einem anderen Badeort in Ägypten ein Sprengstoffanschlag auf ein Hotel, ein Café und einem Basar. Dabei starben mindestens 64 Menschen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2007
- 22 S 23/07 -
Einzelne terroristische Anschläge in Urlaubsregion rechtfertigen keine Kündigung des Reisevertrags aufgrund höherer Gewalt
Erfordernis von zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führende Häufung oder Intensität von Terroranschlägen
Kommt es in einer Urlaubsregion zu einzelnen terroristischen Anschlägen, so rechtfertigt dies keine Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt gemäß 651j BGB. Dies setzt vielmehr voraus, dass eine Häufung oder die Intensität von Terroranschlägen zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigte ein Reisender seine Türkeireise, weil es an einem Tag in Istanbul, Antalya, Marmaris und in der überwiegend von Kurden bewohnten Stadt Diyarbakir zu Terroranschlägen kam. Da sich die Reiseveranstalterin anschließend weigerte, den vollständigen Reisepreis zurückzuzahlen, erhob der Reisende Klage.Das Amtsgericht Düsseldorf... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 29.08.2016
- 142 C 625/14 -
Kündigung eines Reisevertrags bei flächeneckenden bürgerkriegsähnlichen Zuständen im Urlaubsland in Bezug auf Reisende oder touristische Einrichtungen
Terroristische Einzelakte gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und begründen kein Kündigungsrecht
Treten im Urlaubsland flächendeckende bürgerkriegsähnliche Zustände mit Bezug auf Reisende oder touristische Einrichtungen auf, rechtfertigt dies eine Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB. Dagegen begründen terroristische Einzelakte kein Kündigungsrecht. Sie gehören vielmehr zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 buchte eine Mutter für sich und ihre Tochter eine Pauschalreise nach Kenia für August 2014. Nachdem sie von der Reiseveranstalterin die vom Auswärtigen Amt herausgegebenen Sicherheitshinweise erhalten hatte, in denen von terroristischen Anschlägen auf Regierungsgebäude, Hotels, Bars, Restaurants, Einkaufszentren und Flughäfen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 07.07.2016
- 15 C 89/16 -
Verschärfte Sicherheitslage in Reiseregion aufgrund Häufung von Terroranschlägen rechtfertigt Kündigung des Reisevertrags
Reisender kann sich auf höhere Gewalt im Sinne von § 651 j BGB berufen
Kommt es aufgrund der Häufung von Terroranschlägen zu einer Verschärfung der Sicherheitslage in einer Reiseregion, berechtigt dies den Reisenden zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB. Ihm steht in diesem Fall gegen den Reiseveranstalter ein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2015 buchte ein Familienvater für sich und seine Familie eine Pauschalreise in die Türkei für den April 2016. Die Reise sollte in Istanbul beginnen und nach einer Busreise mit einem Badeurlaub an der türkischen Riviera enden. Aufgrund von nachfolgenden Terroranschlägen in der Türkei mit mehreren Toten kündigte der Familienvater im... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.05.2017
- X ZR 142/15 -
Kein Anspruch auf Kündigung des Reisevertrags bei verweigerter Einreise in die USA wegen Problemen mit dem Reisepass
Bundesgerichtshof zur Kündigung eines Reisevertrags wegen höherer Gewalt
Wird einem Reisenden die Einreise aufgrund von Problemen mit dem Reisepass verweigert, die auf einen Behördenfehler zurückzuführen sind, hat der Reisende dennoch keinen Anspruch auf Kündigung des Reisevertrags und Erstattung des Reisepreises. Das Mitführen für die Reise geeigneter Ausweispapiere fällt grundsätzlich in die Risikosphäre des Reisenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls buchte bei der beklagten Reiseveranstalterin für ihren Ehemann, ihre Tochter und sich selbst eine Pauschalreise vom 19. Mai bis 1. Juni 2013 in die Vereinigten Staaten von Amerika.Vor Reiseantritt beantragte sie für sich und ihre Tochter bei der Gemeinde ihres Wohnsitzes, die sie im Rechtsstreit als Streithelferin unterstützt,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 12.08.2015
- 231 C 9637/15 -
Terrorgefahr in Ländern des arabischen Frühlings rechtfertigt keinen Reiserücktritt wegen höherer Gewalt
Ebola Epidemie und Gefahren durch terroristische Anschläge waren bereits zum Zeitpunkt der Reisebuchung bekannt
Die allgemein bekannte Terrorgefahr in den Ländern des arabischen Frühlings rechtfertigt in der Regel nicht einen Reiserücktritt wegen höherer Gewalt. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall buchte ein Ehepaar aus Nürnberg bei einem Münchner Reiseveranstalter eine Rundreise nach Marokko mit den Zielen Rabat, Marrakesch und Casablanca in der Zeit vom 15. bis 22. April 2015. Mit Schreiben vom 17. November 2014 trat das Ehepaar von der Reise zurück wegen der gesamtpolitischen Lage. Diese habe sich in der Zeit von Juni 2014, als die Reise gebucht... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.04.2015
- 2-24 S 150/14 -
Bei Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist Reiseveranstalter zum vorzeitigen Abbruch der Reise berechtigt
Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit
Spricht das Auswärtige Amt für ein Urlaubsgebiet eine Reisewarnung aus, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise vorzeitig anzubrechen. Den Reisenden steht in diesem Fall kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 651 f Abs. 2 BGB wegen vertaner Urlaubszeit zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von politischen Unruhen und der Gefahr terroristischer Anschläge in Ägypten sprach das Auswärtige Amt im Februar 2014 eine Reisewarnung für bestimmte Urlaubsregionen aus. Es wurde zum einen dringend von Reisen in die Regionen abgeraten und zum anderen eine frühere Abreise von bereits anwesenden Urlaubern empfohlen. Eine Reiseveranstalterin... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 06.03.2014
- 4 C 545/13 -
Kündigung eines Reisevertrags aufgrund Massendemonstrationen: Lang anhaltende und intensive politische Unruhen begründen höhere Gewalt
Voraussetzung der Kündigung ist zudem eine erhebliche Auswirkung auf die Reise
Kommt es in einem Urlaubsland zu erheblichen und langanhaltenden Massendemonstrationen, so liegt ein Fall von höherer Gewalt vor. Wirken sich die politischen Unruhe zudem auf die Reise erheblich aus, etwa in Form einer erheblichen Gefährdung, so rechtfertigt dies die Kündigung des Reisevertrags nach § 651 j BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigte eine Urlauberin eine Pauschalreise nach Ägypten. Hintergrund dessen waren die Massendemonstrationen im Sommer 2013. Die Reiseveranstalterin wertete die Kündigung als Stornierung der Reise und zahlte daher den Reisepreis abzüglich einer Stornogebühr von fast 400 EUR an die Urlauberin zurück. Da diese aber auf die Rückzahlung des vollen Reisepreises... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2013
- 43 C 6731/12 -
Flugverspätung aufgrund Schlaganfall eines Passagiers: Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung
Fluggesellschaft kann sich auf höhere Gewalt berufen
Erleidet ein Flugpassagier einen Schlaganfall und kommt es deshalb zu einer Flugverspätung, so kann sich die Fluggesellschaft gemäß Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) auf höhere Gewalt berufen. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 der FluggastVO besteht dann nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2011 verspätete sich ein Flug nach Costa Rica um fast vier Stunden. Hintergrund der Verspätung war, dass ein Passagier einen Schlaganfall erlitt und das Flugzeug deshalb eine Zwischenlandung einlegen musste. Einer der Passagiere machte aufgrund der Verspätung gerichtlich eine Ausgleichszahlung nach der FluggastVO geltend.... Lesen Sie mehr
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