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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hitlerjugend“ veröffentlicht wurden

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.04.2012
- 11 ME 113/12 -

Lied der Hitlerjugend darf auch im Rahmen einer Versammlung nicht öffentlich gesungen werden

Vortrag des Liedes verstößt gegen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a StGB

Eine für den 27. April 2012 von der Jugendorganisation der NPD in Braunschweig vor dem dortigen Schloss geplante Versammlung mit dem Ziel, das Lied "Ein junges Volk steht auf" zu singen und öffentlich zu besprechen, bleibt verboten. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Das Lied wurde von einem führenden Funktionär der Hitlerjugend speziell für diese geschrieben, war an erster Stelle in Liederbüchern der Hitlerjugend abgedruckt, gehörte zu ihrem Pflichtliederkanon und wurde wiederholt auch auf zentralen Parteiveranstaltungen von Angehörigen der Hitlerjugend gesungen. Im Beschwerdeverfahren hatte der Antragsteller, der Anmelder der Versammlung, geltend gemacht, dass das Lied nicht bereits dadurch zum Kennzeichen insbesondere der Hitlerjugend als verbotene Organisation geworden sei und es deshalb ohne Verstoß gegen § 86 a StGB öffentlich gesungen werden könne.Wie das Verwaltungsgericht Braunschweig... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.07.2002
- 3 StR 495/01 -

Öffentliche Verwendung von Kennzeichen der Hitler-Jugend strafbar

Auch Verwendung von unbekannten Nazisymbolen strafbar

Für die Beurteilung, ob ein Kennzeichen "zum Verwechseln ähnlich" im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB ist, kommt es nicht darauf an, dass das Original einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setze die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des... Lesen Sie mehr




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