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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Herkunftstäuschung“ veröffentlicht wurden

Landgericht München I, Urteil vom 08.12.2023
- 37 O 2041/23 -

LG München untersagt Werbung für "klimaneutrales Bier"

Herkunftstäuschung und Irreführung hinsichtlich Klimaneutralität

Das Landgericht München I hat ein Handelsunternehmen für Getränke dazu verurteilt, es zu unterlassen, das von ihm vertriebene Bier als WUNDERBRAEU zu bezeichnen, wenn dies in Zusammenhang mit einer auf der Bierflasche abgedruckten Münchner Adresse geschieht, an welcher das Bier jedoch nicht gebraut wird. Dies stelle eine Herkunftstäuschung dar. Zudem muss das beklagte Unternehmen in Zukunft die Bewerbung des Biers mit „CO2 positiv“ bzw. „klimaneutrale Herstellung“ auf der Bierflasche unterlassen. Die Bewertungsmaßstäbe, aufgrund derer diese Äußerungen getroffen würden, seien auf den Etiketten der Flaschen nicht hinreichend transparent offengelegt.

Die Beklagte hatte argumentiert, dass die Bezeichnung „WUNDERBRAEU“ für sich nicht irreführend sei. Zudem habe sie ihren Verwaltungssitz an der angegebenen Münchner Adresse und es sei gesetzlich vorgeschrieben, die Adresse auf der Flasche abzudrucken.Dem folgte das Landgericht München I nicht. Die für sich gesehen nicht eindeutige Bezeichnung „WUNDERBRAEU“ sei jedenfalls mit der auf dem rückwärtigen Etikett enthaltenen Adresse einer für Brauereien bekannten Straße in München irreführend. Durch die fragliche Aufschrift werde ein Bezug des Produktes mit einer Anschrift in München hergestellt, obwohl dort unstreitig nicht die Produktionsstätte,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.02.2022
- 6 U 202/20 -

Kein Vertrieb nachgeahmter „Plastikuhren“ trotz abweichender Kennzeichnung

Gericht bejaht Herkunftstäuschung und Rufausbeutung

Der Vertrieb einer nachgeahmten „Plastikuhr“ kann trotz markenähnlicher Kennzeichnung wettbewerbswidrig sein. Es kann zu einer mittelbaren Herkunftstäuschung kommen, wenn dem Verkehr bekannt ist, dass etwa für Mode- und Sport­artikel­hersteller Uhren in Lizenz hergestellt werden und Kooperationen mit Künstlern im Uhrenmarkt nicht unüblich sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Beklagte verurteilt, den Vertrieb nachgeahmter Plastikuhren zu unterlassen.

Die Klägerin vertreibt seit 1983 aus Kunststoff hergestellte Uhren. Die streitgegenständliche Modellserie wird in verschiedenen Designvarianten vertrieben, wobei die Klägerin hinsichtlich der farblichen Gestaltung der Uhren auch mit zeitgenössischen Künstlern zusammenarbeitet. Ihre Uhren sind ab einem Preis von 63,00 € erhältlich. Die Beklagte bot über die Plattform www.amazon.de... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 14.10.2015
- 84 O 149/14 -

Wettbewerbswidrige Übernahme der ASIN bei Amazon bei fehlender Identität des angebotenen Produkts

Vorliegen einer Täuschung über betriebliche Herkunft der Ware

Das Anbieten eines Produkts bei Amazon durch Übernahme einer ASIN ist wettbewerbswidrig, wenn die Produkte nicht vom selben Unternehmen stammen und somit nicht identisch sind. In diesem Fall liegt gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Online-Händlerin bot unter der Bezeichnung "G" über Amazon Schutzhüllen und Taschen für mobile Geräte an. Die Produkte ließ sie in China herstellen. Im Februar 2014 fand die Online-Händlerin heraus, dass ein Konkurrent unter ihrer individuellen Identifikationsnummer (kurz: ASIN) ebenfalls Schutzhüllen und Taschen für mobile Geräte anbot.... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.11.2013
- BVerwG 10 C 27.12 -

Rücknahme einer Flüchtlings­anerkennung bei grober Täuschung zulässig

Urteilsmissbrauch macht Rücknahme auch bei einer auf rechtskräftigem Verpflichtung­surteil beruhenden Flüchtlings­anerkennung möglich

Auch eine auf einer rechtskräftigen Gerichts­entscheidung beruhende Flüchtlings­anerkennung kann vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - zurückgenommen werden, wenn das Gericht über zentrale Elemente des Flüchtlings­schicksals getäuscht worden ist. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger, eine Mutter und ihre beiden Söhne, stellten 1998 unter falschen Namen Asylanträge. Dabei behaupteten sie wahrheitswidrig, sie seien syrisch-orthodoxe Christen aus der Türkei und dort verfolgt worden. Das Bundesamt lehnte die Asylanträge ab, wurde aber durch rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts verpflichtet, die Kläger als... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 04.07.2013
- 2 U 157/12 -

Molkerei darf Milchtüten nicht mehr mit Bezeichnung "Mark Brandenburg" vermarkten

Irreführung der Verbraucher über Herkunft der Milch lag vor

Einer Molkerei wurde es untersagt ihre Milchtüten mit der Bezeichnung "Mark Brandenburg" zu vermarkten. Denn die Milch wurde entgegen den Erwartungen der Verbraucher nicht in Brandenburg, sondern in Köln abgefüllt. Das Oberlandesgericht Stuttgart sah darin eine Irreführung der Verbraucher.

In dem zugrunde liegenden Fall ging der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen die Aufmachung der Milchtüten einer Molkerei vor. Auf den Milchtüten stand groß "Mark Brandenburg". Nach Ansicht des Vereins werde damit der falsche Eindruck erweckt, die Milch werde dort auch abgefüllt. Tatsächlich kam die Milch aus verschiedenen Regionen Deutschlands,... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2013
- 6 U 38/12 -

Lebensmittelunternehmen darf irreführende Produktbezeichnung für "türkischen" Käse (sog. "Erzincan Peyniri") nicht verwenden

OLG Karlsruhe zur Herkunftstäuschung bei einem "türkischen" Käse

Ein Lebensmittelunternehmen hat es zu unterlassen, einen in Deutschland bzw. in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Käse als "Erzincan Peyniri" bzw. als "Erzincan Kasari" zu bezeichnen, da diese Produktbezeichnung einen unzulässigen und irreführenden Gebrauch einer geografischen Herkunftsangabe (§§ 126 ff. Markengesetz) darstellt. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

In dem zugrunde liegenden Fall verkaufte ein Lebensmittelunternehmen einen in Deutschland bzw. in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Käse und bezeichnete diesen als „Erzincan Peyniri“ bzw. als „Erzincan Kasari“. Bei „Erzincan“ handelt es sich um eine Stadt, die im Nordosten der Türkei am oberen Euphrat-Ufer gelegen ist. Sie ist in der Türkei für ihren Käse „Erzincan Tulum Peyniri“... Lesen Sie mehr