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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heizungsausfall“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 22.03.2017
- 16 C 127/16 -

Keine Heizung, Warm­wasser­versorgung und Kochmöglichkeit aufgrund Ausfalls der Gasversorgung rechtfertigt in Wintermonaten 85 % und in Sommermonaten 60 % Mietminderung

Wohnungsmieter nicht zur Wartung der Heizung verpflichtet

Kommt es zu einem Ausfall der Gasversorgung und besteht deswegen nicht die Möglichkeit zu heizen, warmes Wasser zu erhalten und zu kochen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung in den Wintermonaten von 85 % und in den Sommermonaten von 60 %. Ein Wohnungsmieter kann zudem nicht verpflichtet werden, die Heizung warten zu lassen. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Gasverpuffung im April 2014 kam es zu einem Ausfall der Gasversorgung in einer Mietwohnung im Zeitraum von April 2014 bis Oktober 2015. Die Mieterin war infolge dessen nicht in der Lage zu heizen, warmes Wasser zu benutzen oder zu kochen. Sie beanspruchte daher eine Mietminderung in Höhe von 85 % in den Wintermonaten und in Höhe von 30 % in den Sommermonaten. Der Vermieter wies dies zurück. Er führte an, dass die Mieterin aufgrund des Mietertrags dazu verpflichtet gewesen sei, den Gasofen warten zu lassen. Da sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei, sei es zu der Gasverpuffung gekommen.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hersbruck, Urteil vom 29.01.1986
- 1 C 923/85 -

Einfrieren der Heizung bei längerer Abwesenheit des Mieters: Kontrolle durch Familienangehörige alle zwei Tage ausreichend

Fehlende Isolierung des Tankraums begründet Pflichtverletzung des Vermieters

Friert eine Heizung während einer längeren Abwesenheit des Mieters ein, so liegt darin dann keine Pflichtverletzung des Mieters, wenn er für eine ausreichende Kontrolle sorgt. Dazu genügt eine Kontrolle alle zwei Tage durch Familienangehörige. Sorgt der Vermieter wiederum nicht für eine ausreichende Isolierung des Tankraums, so verletzt dieser eine mietvertragliche Pflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hersbruck hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer längeren Abwesenheit der Mieterin einer Wohnung im Januar 1985 frierten die Heizkörper und eine Wasserleitung ein. Dadurch kam es zu einem Heizungsausfall. Die Vermieterin meinte daraufhin, die Mieterin habe nicht für eine ausreichende Kontrolle gesorgt und klagte auf Schadenersatz. Diese wehrte sich gegen die Inanspruchnahme... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Urteil vom 03.10.2015
- 11 C 243/14 -

Nicht funktionierende Heizung berechtigt auch außerhalb der Heizperiode bei unangenehm kalten Temperaturen zur Mietminderung von 50 %

Mietminderung ebenfalls wegen undichter Fenster, Nichtbeseitigung von Bauschutt und Fehlens einer echten Wohnungseingangstür gerechtfertigt

Funktioniert eine Heizung nicht, so rechtfertigt dies auch außerhalb der Heizperiode eine Mietminderung in Höhe von 50 %, wenn es angesichts des übrigen Zustands der Wohnung unangenehm kalt ist. Zudem ist eine Mietminderung wegen undichter Fenster in Höhe von 15 %, der Nichtbeseitigung von Bauschutt in Höhe von 10 % und des Fehlens einer echten Wohnungseingangstür in Höhe von 5 % gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete für April und Mai 2010 sowie von August bis Dezember 2010. Hintergrund dessen waren mehrere Mängel. So funktionierte die Heizung nicht, was dazu führte, dass es unangenehm kalt in der Wohnung war. Zudem waren die Fenster undicht, es lag Bauschutt auf dem Anwesen und als Wohnungseingangstür fungierte lediglich... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.06.2013
- 216 C 7/13 -

Mietminderung von 70 % bei Ausfall der Heizungsanlage von Anfang Oktober bis Anfang Dezember

Heizungsausfall während Heizperiode stellt erheblichen Mangel dar

Kommt es von Anfang Oktober bis Anfang Dezember zu einem Heizungsausfall, so liegt ein erheblicher Mangel vor. Dieser Mangel rechtfertigt eine Mietminderung von 70 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es während des Austauschs der Ölzentralheizung durch eine Gasetagenheizung bei einer Wohnungsmieterin zu einem vollständigen Heizungsausfall von Anfang Oktober bis Anfang Dezember 2011. Sie machte daher eine Mietminderung geltend. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an, so dass der Fall vor Gericht kam.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.04.1956
- 19 C 1033/55 -

Heizperiode geht von Oktober bis April

Verringerte Heizleistung rechtfertigt Mietminderung von 20 %

Kommt es während der Heizperiode zu einer verringerten Heizleistung, so kann der Mieter einer Wohnung seine Miete um 20 % mindern. Dabei geht die Heizperiode im Gebiet der Stadt Düsseldorf von Oktober bis April. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte der Mieter einer Wohnung seine Miete mindern, weil die Sammelheizung eine verringerte Heizleistung erbrachte. Da der Vermieter damit nicht einverstanden war, landete der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete aufgrund der verringerten Sammelheizung um 20 % mindern... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 25.04.2012
- 34 C 45/11 -

Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für Selbstreparatur der Heizung nach eintägigem Heizungsausfall

Fehlender Verzug durch Vermieter und mangelnde Notwendigkeit der Heizungsreparatur

Fällt die Heizung in den Wintermonaten für einen Tag aus, so rechtfertigt dies keine Selbstreparatur der Heizung durch den Mieter. Mangels Verzug des Vermieters und fehlender Notwendigkeit zur Selbstvornahme hat der Mieter keinen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 17. Dezember 2012 fiel die Heizung der Mieter einer Wohnung kurzzeitig aus. Ein Handwerker stellte fest, dass der Wärmeaustauscher defekt war und daher Wasser austrat. Dies erforderte bis zur Reparatur ein häufiges Nachfüllen von Wasser, damit die Heizung nicht wieder ausfiel. Bis zum Austausch des defekten Geräts Anfang Januar 2013 kam... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 29.07.2002
- 61 S 37/02 -

Recht zur Mietminderung von 70 % bei Ausfall der Heizungsanlage während Heizperiode

Vorliegen eines erheblichen Mangels bei Heizungsausfall während der Wintermonate

Fällt in den Wintermonaten die Heizung aus, liegt ein erheblicher Mangel vor. Der Mieter ist daher berechtigt während der Heizperiode von Oktober bis April seine Miete um 70 % zu mindern. Er ist zudem berechtigt seine Miete zu mindern, wenn nach Einbau einer neuen Heizung nur unvollständig renoviert wurde. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung minderte ihre Miete, da während der Heizperiode ihre Heizung ausfiel. Die Räume haben nur deshalb eine halbwegs angenehme Temperatur erreicht, weil die Mieterin Gasheizungen aufstellte. Darüber hinaus hatten die Vermieter nach Einbau einer neuen Heizung nur unvollständig renoviert. Die Vermieter erkannten das Minderungsrecht... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.08.2002
- 67 T 70/02 -

Ausfall der Wasser- und Gasversorgung sowie der Heizung rechtfertigt Mietminderung von 100 %

Recht zur Mietminderung insbesondere wegen Ausfalls des Herds und der Heizung in den Heizmonaten

Wird sowohl die Wasser- als auch die Gasversorgung unterbrochen und führt dies zu einem Ausfall der Kochmöglichkeit und der Heizung in den Heizmonaten, so kann der Mieter seine Miete um 100 % mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme die Gas- und Wasserversorgung einer Mietwohnung unterbrochen. Dies führte dazu, dass der Herd nicht mehr genutzt werden konnte und die Heizung in den Heizmonaten ausfiel. Die Mieterin der Wohnung minderte daraufhin ihre Miete. Da die Vermieterin damit nicht einverstanden war, landete der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.07.1992
- 63 S 142/92 -

Raumtemperatur von 18°C aufgrund Ausfalls der Heizung rechtfertigt Mietminderung

Recht zur Mietminderung ebenfalls bei fehlerhaftem Herd sowie defekter Klingel- und Sprechanlage

Fällt die Heizung in den Wintermonaten regelmäßig aus, funktioniert der Herd nicht richtig und ist die Klingel- und Gegensprechanlage defekt, so kann der Mieter seine Miete um insgesamt 9 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritt sich der Mieter einer Wohnung mit seinem Vermieter um das Vorliegen verschiedener Mängel.Das Landgericht Berlin entschied, dass der Mieter aufgrund des immer wieder eingetretenen Ausfalls der Heizungsanalage seine Miete in den Wintermonaten von Oktober bis April mindern durfte. Der Ausfall habe zu einer Raumtemperatur von... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.03.2000
- 2/17 S 315/99 -

Raumtemperatur von 18°C rechtfertigt Mietminderung

Vertraglich geschuldete Mindesttemperatur von 21°C

Erreicht die Raumtemperatur in einer Mietwohnung nur 18°C, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Vertraglich geschuldet ist eine Mindesttemperatur von 21°C. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung wegen der unzureichenden Heizleistung ihre Miete. In der Wohnung herrschten höchstens 18°C. Die Vermieterin erkannte ein Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete. Das Amtsgericht Königstein gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.Das Landgericht... Lesen Sie mehr




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