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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heilberufsgesetz“ veröffentlicht wurden
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.03.2017
- VGH N 4/16 und VGH N 5/16 -
Kein absolutes Verbot einer Ärzte-GmbH im rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetz enthalten
Ärztekammern können nach Ermessen entscheiden
Zwei Normenkontrollverfahren mit der Frage, ob ein Verbot einer beruflichen ärztlichen Tätigkeit in der Rechtsform einer GmbH nach dem rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetz mit der Landesverfassung vereinbar ist, wurde als unzulässig erachtet. Die Vorlagen werden vom Gericht für unzureichend begründet gehalten und seien daher unzulässig, weil sie die naheliegende Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung nicht erörterten. Dies hat der Verfassungsgerichtshof mit seiner Entscheidung bekanntgegeben.
In den beiden Ausgangsverfahren beantragte jeweils eine GmbH, deren Zweck die Erbringung bestimmter ambulanter Leistungen durch Ärzte ist, ihre Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Mainz. Dieses lehnte den Eintragungsantrag ab. Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen setzte das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken das Verfahren aus und legte dem Verfassungsgerichtshof die Frage zur Entscheidung vor, ob § 21 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetzes (HeilBG) mit der Landesverfassung vereinbar ist.Das Oberlandesgericht war der Auffassung, diese Vorschrift enthalte ein Verbot freiberuflicher ärztlicher... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 05.03.2013
- 21 K 1501/11.Gl.B -
Arzt muss ärztliche Berufspflichten auch nach Behandlungsabschluss einhalten
Arzt baute Briefkontakt zu seiner jungen Patientin auf und drang somit in ihre Privatsphäre ein
Verstößt ein Facharzt für Kinderheilkunde mit der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" gegen seine Berufspflichten wegen unangemessenen Kontakts zu einer jugendlichen Patientin nach Abschluss der Behandlung, so ist ein Verweis zu erteilen und eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro aufzuerlegen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Arzt vor einigen Jahren eine damals 15-jährige Patientin, die er zuvor bereits als Kinderarzt behandelt hatte, wegen pupertätsbedingter Probleme und erzieherischer Probleme auch in psychotherapeutischer Hinsicht behandelt. Wenige Wochen nach Abschluss von vier probatorischen... Lesen Sie mehr
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