wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hauptschule“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.02.2019
- 5 K 485/18.KO und 5 K 493/18.KO -

Hauptschullehrer haben in Freistellungsphase der Altersteilzeit keinen Anspruch auf Beförderung

Beförderung erfolgt allein im Hinblick auf wahrzunehmende Aufgaben in einem neuen Amt und nicht als Belohnung für erbrachte Tätigkeit in der Vergangenheit

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Hauptschullehrer, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, keinen Anspruch auf Beförderung zum Realschullehrer haben. Das gilt selbst dann, wenn sie die sogenannte Wechselprüfung II bestanden haben.

Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren unterrichteten während ihrer gesamten Laufbahn ausschließlich an Hauptschulen, bis diese im Zuge der rheinland-pfälzischen Schulstrukturreform abgeschafft wurden. Das Land versetzte sie daraufhin im Jahr 2010 an eine Realschule plus, wo sie fortan für einen Zeitraum von über sechs Jahren ihren Dienst verrichteten. Mitte des Jahres 2016 legten die Kläger erfolgreich die Wechselprüfung II ab. Diese hatte das Land eingeführt, um Lehrern mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen eine Beförderung zum Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus zu ermöglichen. Nach bestandener... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.04.2018
- 5 K 1383/17.KO -

Lehrerin hat nach unterbliebener zeitnaher Beförderung keinen Anspruch auf Schadensersatz

Tatsächlich Beförderung erfolgte in hinreichender zeitlicher Nähe zur bestandenen Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einer Lehrerin, die die Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus bestanden hatte, kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener zeitnaher Beförderung zusteht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls steht als beamtete Lehrerin (Besoldungsgruppe A 12) im Dienst des beklagten Landes. Sie war nach Ablegen der ersten und zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Hauptschule eingesetzt. Nach Abschaffung der bisherigen Hauptschulen unterrichtet sie an einer Realschule plus und bestand am 16. Juni 2016 die Wechselprüfung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 03.12.2014
- 2 WF 144/14 -

Eltern haben keine gesteigerte Unterhaltspflicht für ihre in Berufsvorbereitung befindliche 20jährige Tochter

Berufsvorbereitende Maßnahme ist nicht mit allgemeiner Schulausbildung gleichzusetzen

Der Besuch einer primär der Verbesserung der allgemeinen Fähigkeiten dienenden berufs­vor­bereitenden Bildungsmaßnahme durch ein volljähriges Kind begründet keine gesteigerte Erwerbspflicht der Eltern. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Dorsten.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 20jährige Antragstellerin aus Dorsten ist die Tochter der Antragsgegnerin. Sie lebt bei ihrem Vater, der selbst erwerbsunfähig ist und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bezieht. Die Antragsgegnerin ist geringfügig beschäftigt und erhält ergänzend Leistungen nach dem SGB II. Die Antragstellerin hat die Hauptschule ohne Abschluss... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.12.2014
- BVerwG 2 C 51.13 -

An "Realschule Plus" eingesetzte Grund- und Hauptschullehrer dürfen nicht benachteiligt werden

Betroffenen muss zumutbare und realistische Chance zum Erhalt der Befähigungs­voraus­setzungen für Amt eines Lehrers an "Realschule plus" eingeräumt werden

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass den bisherigen Grund- und Hauptschullehrern, die seit der Schulstrukturreform in Rheinland-Pfalz an einer „Realschule plus“ in Rheinland-Pfalz eingesetzt sind, eine zumutbare und realistische Chance auf Erfüllung der Befähigungs­voraus­setzungen für das Amt eines Lehrers mit der Befähigung für das Lehramt an einer Realschule plus eröffnet werden muss.

Durch das Landesgesetz zur Änderung der Schulstruktur vom 22. Dezember 2008 wurden in Rheinland-Pfalz alle „Regionalen Schulen“ zum Schuljahr 2009/2010 in „Realschulen plus“ umgewandelt; für die Haupt- und Realschulen war das Verfahren bis zum Schuljahr 2013/2014 gestreckt; seitdem sind die allgemeinbildenden Schulen in die Schularten Grundschule, Realschule plus und Gymnasium gefächert. Zu diesem Zeitpunkt... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.11.2013
- 2 A 10574/13.OVG -

An Realschulen plus tätige Grund- und Hauptschullehrer haben vorerst keinen Anspruch auf höhere Besoldung

Zugang zu einer Wechselprüfung muss schnellstmöglich eröffnet werden

Die als Grund- und Hauptschullehrer ausgebildeten Beamten, die an einer Realschule plus unterrichten, haben allein aufgrund ihrer Tätigkeit keinen Anspruch auf Übertragung des höher besoldeten Amtes eines Lehrers an einer Realschule plus. Ihnen muss aber schnellstmöglich der Zugang zu einer Wechselprüfung eröffnet werden. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist als Grund- und Hauptschullehrerin ausgebildet. Zum August 2009 wurde die Regionale Schule, an der sie eingesetzt war, aufgrund der Schulstrukturreform des Landes in eine Realschule plus übergeleitet. Die Klägerin unterrichtet weiterhin an dieser Schule und wird unverändert nach Besoldungsgruppe A 12 LBesO besoldet.Im Frühjahr... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 11.04.2013
- 6 K 992/12.KO -

Hauptschullehrer hat bei Beschäftigung an Realschule plus keinen Anspruch auf höhere Besoldung

Unterschiedliche Studienzeiten für Lehrbefähigung stellen ausreichende sachliche Rechtfertigung für unterschiedliche Besoldung dar

Eine Hauptschullehrerin, die nach der Abschaffung der Hauptschulen in Rheinland-Pfalz an einer Realschule plus unterrichtet, hat keinen Anspruch auf Ernennung zur Realschullehrerin oder höhere Besoldung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hatte beantragt, ihr das um eine Besoldungsgruppe - A 13 statt A 12 - höher dotierte Amt einer Realschullehrerin zu übertragen oder ihr zumindest eine entsprechende Zulage zu gewähren. An der Realschule plus nehme sie überwiegend Aufgaben wahr, die zuvor Realschullehrern übertragen gewesen seien. Mit der flächendeckenden Einführung der Realschule... Lesen Sie mehr




Werbung