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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hang“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 20.03.2019
- 3 K 615/18.MZ -

Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden

Bei generellem Ausschluss von Einfriedungsmauern im Bebauungsplan der Gemeinde besteht auch kein Anspruch Ausnahmegenehmigung

Eine Stützmauer zur Stabilisierung einer Aufschüttung auf einem Wohngrundstück kann auch nicht ausnahmsweise genehmigt werden, wenn der Bebauungsplan der Gemeinde zur Grünerhaltung des Baugebiets grundsätzlich Einfriedungsmauern ausschließt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls nahmen zur besseren Ausnutzbarkeit ihres hängigen Grundstücks u.a. an der Seite ihres Wohngebäudes eine Aufschüttung vor. Um diese abzustützen, errichteten sie eine Steinmauer (Höhe zwischen 0,60 m und 1 m). Die Kläger beantragten unter Hinweis auf die Hanglage ihres Grundstücks eine baurechtliche Genehmigung der Mauer, die von der Beklagten versagt wurde.Die dagegen gerichtete Klage blieb ebenfalls erfolglos. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied, dass die Mauer an der Grundstücksseite gegen die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans verstoße, der zum Zwecke der Durchlüftung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.06.2017
- V ZR 230/16 -

BGH zur zulässigen Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage

Zulässige Pflanzenwuchshöhe ist vom Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks aus zu bestimmen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften (hier: Art. 47 Abs. 1 BayAGBGB) zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen ist.

Die Parteien des zugrunde liegenden Rechtsstreits sind Eigentümer aneinandergrenzender Grundstücke in Hanglage in Bayern. Das Grundstück des Klägers liegt höher als das der Beklagten. Zwischen den Grundstücken befindet sich eine ca. 1 m bis 1,25 m hohe Geländestufe, an der eine Mauer verläuft. Auf dem Grundstück der Beklagten steht entlang der Geländestufe eine 6 m hohe Thujenhecke.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.07.2011
- 7 B 10594/11.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz: Eigentümerin muss Hanggrundstück nach Erdrutsch kontrollieren und nach Ursachen untersuchen lassen

Eigentümerin für ordnungsgemäßen Zustand des Grundstücks verantwortlich

Kommt es auf einem Grundstück zu massiven Hangrutschungen, ist die Grundstückseigentümerin verpflichtet, die Grundstückssituation regelmäßig durch eine fachkundige Stelle kontrollieren zu lassen. Zudem muss sie das auf dem Grundstück austretende Wasser schadlos ableiten sowie die Boden- und Bodenwasserverhältnisse erkunden lassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Fall kam es am 5. Februar 2011 im oberen Bereich des Grundstücks der Antragstellerin zu Rutschungen, bei denen mehr als 100 m³ durchweichtes Erdreich und Schlamm abstürzten. Daraufhin gab die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung der Antragstellerin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf, die Hangsituation regelmäßig durch eine fachkundige Stelle kontrollieren,... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.10.2010
- 2 K 147/10.KO -

VG Koblenz: Soldat haftet nicht für wegrollendes Fahrzeug

Soldat wurde nicht auf dem Fahrzeugtyp Mercedes Benz Vito eingewiesen

Wenn ein Dienstfahrzeug eines Soldaten mit nicht vollständig angezogener Fußfeststellbremse wegrollt und verunfallt, dann muss der Soldat den Schaden nicht ersetzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Der Soldat habe nicht grob fahrlässig gehandelt, da die Fußfeststellbremse eines Vito erst bei ungewöhnlich hohem Aufwand greife und er mit dieser Besonderheit nicht vertraut gewesen sei.

Im hiesigen Rechtsstreit fuhr der Kläger als Zeitsoldat einen Mercedes Benz Vito als Militärfahrzeug auf dem Fliegerhorst Büchel. Auf leicht abschüssigem Gelände parkte er das Fahrzeug und zog die Fußfeststellbremse über etwa vier oder fünf Rasten an.Nachdem er das Auto verlassen hatte, rollte es los und kollidierte mit einem Unimog. 2.875,93€ Schadensersatz hat der... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2007
- 19 U 127/06 -

Auto auf abschüssiger Straße: Handbremse anziehen und mindestens ersten Gang einlegen

Bei Straße mit 10 % Gefälle Rückwärtsgang einlegen

Wer seinen Wagen auf abschüssiger Straße (hier: 10 % Gefälle) nur mit angezogener Handbremse parkt, ohne den ersten Gang einzulegen, handelt grob fahrlässig. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einer Straße abgestellt, die ein Gefälle von ungefähr 10 % aufwies. Er hatte die Handbremse angezogen - nicht aber den ersten Gang eingelegt. Das Fahrzeug rollte weg und wurde beschädigt. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu begleichen. Vor Gericht behauptete er, möglicherweise versehentlich den dritten Gang eingelegt zu haben.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.10.2005
- 1 K 2507/04 -

Durch Hangrutsch verursachte Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2002 vom hat sich das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage geäußert, ob, bzw. unter welchen Umständen die durch einen Hangrutsch verursachten Aufwendungen steuermindernd bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden können.

Im Streitfall war es oberhalb des Grundstücks des Klägers zu einer Hangrutschung gekommen. Gemäß einer ordnungsbehördlichen Verfügung der Verbandsgemeinde durften die Bewohner des Anwesens das Gebäude zunächst nicht mehr betreten. Die Familie des Klägers bezog daher für ca. drei Wochen eine andere Wohnung. Als Sicherungsmaßnahme wurde von der Verbandsgemeinde als Maßnahme nach dem Polizei-... Lesen Sie mehr

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.02.1999
- 2 S 10642/98 -

Am Hang geparkter PKW macht sich selbständig - Grobe Fahrlässigkeit wegen unzureichender Sicherungsmaßnahmen

Keine Entschädigung von der Kaskoversicherung

Kraftfahrzeuge müssen so geparkt werden, daß sie sich nicht „selbständig" machen können. Vor allem beim Abstellen auf einer Gefälle-Strecke sollten der Fahrer unbedingt dafür sorgen, daß sein Fahrzeug nicht ungewollt wegrollt und womöglich Schaden anrichtet. Dazu genügt es nicht, einen Gang einzulegen; vielmehr muß auch noch die Handbremse fest angezogen werden. Wer dies unterläßt, setzt sich dem Vorwurf der „groben Fahrlässigkeit" aus. Das bekräftigte das Landgericht Nürnberg-Fürth.Weil es eine Autofahrerin offenbar an der nötigen Sorgfalt hatte fehlen lassen, braucht die Vollkasko-Versicherung der Frau für den Schaden an derem PKW nicht aufzukommen, entschied das Landgericht in zweiter und letzter Instanz.

Leidtragende des Urteils ist eine Autofahrerin aus Mittelfranken. Während eines Friedhof-Besuches parkte sie ihr Auto auf einem nahe gelegenen Parkplatz. Entweder weil sie keinen Gang eingelegt oder weil sie die Handbremse nicht richtig angezogen hatte, setzte sich das Fahrzeug langsam in Bewegung. Es rollte immer weiter rückwärts und prallte schließlich gegen ein Geländer. Dabei wurde... Lesen Sie mehr




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