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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Handlungsstörer“ veröffentlicht wurden

Landgericht München I, Urteil vom 17.03.2005
- 6 S 21870/04 -

Abschleppen aus Feuerwehranfahrtszone: Fahrzeughalter muss Abschleppkosten ersetzen

Privater Grundstückseigentümer kann Kfz-Halter für Abschleppkosten in Haftung nehmen

Der Eigentümer eines Grundstücks, der ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug abschleppen lässt, kann von dem Halter des Fahrzeugs diese Kosten erstattet verlangen, auch wenn der Halter nicht selbst sondern ein anderer das Fahrzeug gefahren und verbotswidrig abgestellt hat. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer ein Fahrzeug abschleppen lassen. Das Fahrzeug war auf einem Parkplatz direkt unter einem absoluten Halteverbotsschild mit dem Zusatz "Anfahrtszone für Feuerwehr" abgestellt worden. Von dem Halter verlangte der Grundstückseigentümer die Erstattung der Abschleppkosten von 192 Euro sowie die Kosten für die Halterermittlung, die er anhand eines Polaroid-Fotos durchführen ließ, was weitere 5,10 Euro Kosten verursachte. Schließlich verlangte der Grundstückseigentümer pauschale Auslagen von 25 Euro und die Erstattung von 4,35 Euro Rechtsanwaltshonorar.Das Landgericht München... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 09.05.2008
- 3 L 336/08 -

Messie-Mieter: Vermieter muss durch Mieter vermüllte Wohnung reinigen lassen

Vermieter muss als "Zustandsstörer" für Sauberkeit sorgen

Die Eigentümer eines Mietshauses in Witten sind verpflichtet, die Wohnung ihrer Mieter unverzüglich zu reinigen, zu entwesen und zu entrümpeln. Das ergibt sich aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Das Gericht bestätigte damit eine entsprechende Ordnungsverfügung der Bürgermeisterin der Stadt Witten.

Die Mieter hatten offenkundig über einen längeren Zeitraum hinweg in ihrer Wohnung Müll (u.a. geöffnete Konservendosen) gelagert. Außerdem befanden sich in der ganzen Wohnung verteilt neben Kleidungsstücken auch beträchtliche Mengen benutzten, aber ungespülten Geschirrs. Töpfen mit teils stark verkrusteten Speiseresten stapelten sich u.a. auch in der Badewanne. Der in der Küche... Lesen Sie mehr




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