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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gutscheinportale“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 22.01.2013
- 8 C 203/12 -

Groupon-Urteil: Gutscheinportal haftet nicht für Weigerung der Einlösung eines Gutscheins durch Partnerunternehmen

Käufer eines Gutscheins scheitert mit Schadenersatzklage

Wer über ein Gutscheinportal (hier: Groupon) im Internet einen Gutschein erwirbt, dessen Einlösung das Partnerunternehmen des Portals verweigert, kann dafür nicht das Portal haftbar machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann kaufte sich im April 2012 über eine Gutscheinplattform im Internet einen Gutschein über Haushaltsreinigungen zum Preis von 239 EUR. Der Gutschein hatte einen Wert von 1.308 EUR. Nachfolgend weigerte sich jedoch das Reinigungsunternehmen den Gutschein einzulösen, da es keine Kapazitäten mehr hatte. Daraufhin wurde der Gutschein von der Betreiberin der Gutscheinplattform storniert und der Kaufpreis von 239 EUR zurück überwiesen. Der Käufer des Gutscheins fand sich damit jedoch nicht ab und verklagte die Plattformbetreiberin auf Schadenersatz. Als Schadenshöhe gab er den Wert des Gutscheins abzüglich des widererhaltenen Kaufpreises an.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Köln, Urteil vom 21.06.2012
- 31 O 25/12 -

Zahnreinigung für 19 Euro/Bleaching für 149 Euro: Zahnarztwerbung bei Groupon und Daily Deal ist wettbewerbswidrig

Verbot der reklamehaften und anpreisenden Werbung durch Berufsordnung der Zahnärzte

Nach der Berufsordnung der Zahnärzte ist es dem Zahnarzt verboten, reklamehaft bzw. anpreisend seine Leistungen zu bewerben. Bietet er daher bei Gutscheinportalen im Internet Leistungen zu deutlich geringeren Preisen an, handelt er wettbewerbswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall bot ein Zahnarzt über die Gutscheinportale "Groupon" und "Daily Deal" eine professionelle Zahnreinigung für 19 € sowie ein Bleaching der Zähne und eine kosmetische Zahnreinigung für 149 € an. Die Zahnärztekammer Nordrhein sah darin ein wettbewerbswidriges Verhalten und klagte auf Unterlassung.Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr



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