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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grundsteuererhöhung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 18.08.2021
- 4 K 2115/19.DA -

Grundsteuererhöhung der Stadt Offenbach im Jahr 2019 ist rechtmäßig

Grundsteuerhöhung stellt keine "erdrosselnde" finanzielle Belastung dar

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 18. August 2021 die Klage von Grundstücks­eigentümern in der Stadt Offenbach am Main abgewiesen, die sich gegen die von der Stadt­verordneten­versammlung der Stadt Offenbach am 28.02.2019 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2019 von 600 v. H. auf 995 v. H. gerichtet hatte. Im Falle der Kläger hatte dies eine Erhöhung der Grundsteuer um ca. 90 Euro jährlich zur Folge.

Zur Begründung ihrer Entscheidung führt die Kammer im Wesentlichen aus, das den Gemeinden durch das Grundgesetz eingeräumte sogenannte Hebesatzrecht diene der Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen. Bei der Ausübung dieses Rechts stünde den Gemeinden als Bestandteil ihres verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz) ein weiter kommunalpolitischer Entscheidungsspielraum zu. Gerichtlich sei dieser lediglich daraufhin überprüfbar, ob die gesetzlichen Grenzen des Normsetzungsermessens bzw. des Hebesatzrechts überschritten seien und ob das verfassungsrechtliche Willkürverbot beachtet worden... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 06.03.2019
- 4 A 612/17 -

VG Schleswig weist Musterklage wegen Grundsteuererhöhung in Flensburg ab

Durchschnittlicher Steuerpflichtige wird durch Erhöhung nicht übermäßig belastet

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die in Flensburg für das Jahr 2017 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 480 % auf 690 % zulässig ist. Die Musterklage des Haus-, Wohnungs- und Grund­eigentümer­vereins Flensburg ("Haus und Grund") gegen die Stadt blieb damit erfolglos.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Flensburg im Jahre 2016 die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 480 % auf 690 % für das Jahr 2017 beschlossen. In dem entsprechenden Beschluss der Ratsversammlung vom Oktober 2016 war festgehalten worden, dass die Erhöhung der Finanzierung von verschiedenen Maßnahmen im KiTa-Bereich (u.a. Verbesserung des Betreuungsschlüssels)... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 27.01.2017
- 1 K 684/15.WI, 1 K 728/16.WI -

Grundsteueranhebung in Bad Schwalbach auf 690 % rechtmäßig

Gesetzliche Begrenzung des Hebesatzes nicht gegeben

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Grundsteueranhebung in Bad Schwalbach auf einen Hebesatz von 690 % rechtmäßig ist und damit die Klagen eines Grundstücks­eigentümers gegen die Anhebung der Grundsteuer in Bad Schwalbach abgewiesen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Bad Schwalbach durch Änderung der Satzung zum 1. Januar 2015 die Grundsteuer auf 500 % und zum 1. Januar 2016 auf 690 % angehoben. Der Kläger sah angesichts dieser Steigerung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots nicht eingehalten. Insbesondere deshalb, weil die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten gehöre... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2016
- 5 K 630/15, 5 K 802/15 und 5 K 804/15 -

Grundsteuer­hebesätze der Stadt Duisburg rechtmäßig

Höhe des Hebesatzes von 855 % ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu beanstanden

Die Stadt Duisburg hat die Grundsteuer­hebesätze ab dem Jahr 2015 rechtmäßigerweise erhöht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und wies damit die Klagen von drei Duisburger Bürgern gegen die Erhöhung der Grundsteuer ab dem Jahre 2015 ab.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Rat der Stadt Duisburg hatte im November 2014 die Anhebung der für die jeweilige Grundsteuerhöhe maßgeblichen Grundsteuerhebesätze von 695 % auf 855 % ab dem Jahr 2015 beschlossen. Dementsprechend hat die Verwaltung der Stadt ab diesem Jahr eine höhere Grundsteuer von den betroffenen Grundstückseigentümern verlangt.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 06.01.2016
- 5 K 520/15 u.a. -

Erhöhung der Grundsteuer in Hamm zulässig

Erhöhung des Hebesatzes stellt keine als Steuer getarnte Sonderabgabe mit Finanzierungs­funktion dar

Die zu Beginn des Jahres 2015 erfolgte Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Hamm von 500 auf 600 % des Bemessungssatzes ist rechtmäßig. Das ergibt sich aus den Urteilen des Verwaltungsgerichts Arnsberg.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten verschiedene Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Grundsteuererhebung vorgebracht. Vor allem wurde vielfach geltend gemacht, dass die von Seiten der Stadt angekündigte Verwendung der zusätzlichen Einnahmen zur finanziellen Ausstattung einer Stadtentwicklungsgesellschaft eine unzulässige Zweckbindung von Steuermitteln darstelle.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 15.09.2015
- 4 K 1659/13.DA -

Grundsteuererhöhung in Rüsselsheim auf das Doppelte ist rechtens

Anhebung des Grundsteuersatzes hat keine "erdrosselnde Wirkung"

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden, dass eine Erhöhung der Grundsteuer B für das Jahr 2013 von 400 % auf 800 % des Steuermessbetrages in der Stadt Rüsselsheim zulässig ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Grundstückseigentümer der Stadt Rüsselsheim gegen die Erhöhung der Grundsteuer B für das Jahr 2013 von 400 % auf 800 %.Das Verwaltungsgericht Darmstadt wies die Klage jedoch ab und führte zur Begründung der Entscheidung aus, dass die Prüfung der Rechtmäßigkeit des kommunalen Satzungsrechts aufgrund des im Grundgesetz den... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 29.09.2015
- 17 K 704/15, 17 K 706/15 -

Erhöhung der Grundsteuer von 460 % auf 790 % rechtmäßig

Recht der Gemeinden zur steuerlichen Festsetzung des Hebesatzes ist Teil der verfassungs­rechtlich garantierten Steuerhoheit

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass eine Erhöhung der Grundsteuer in Siegburg von 460 % auf 790 % rechtmäßig ist.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Für das Jahr 2015 erhöhte die Stadt Siegburg als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung den Hebesatz für die Grundsteuer B von 460 % auf 790 %. Die Kläger hielten die hierauf ergangenen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2015 für rechtswidrig, weil die Erhöhung unverhältnismäßig sei.Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2012
- VIII ZR 264/12 -

Vermieter kann sich bei Betriebskostenabrechnung für bestimmte Positionen eine Nachberechnung vorbehalten

BGH zum Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

Ein Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung für bestimmte Positionen eine Nachberechnung vorbehalten. Die Verjährungsfrist für eine solche Betriebskostennachforderung des Vermieters beginnt erst, wenn der Vermieter auch Kenntnis von den die Nachforderung begründenden Umständen erlangt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls war bis Ende Februar 2007 Mieterin einer Wohnung der Klägerin in Berlin und erbrachte neben der Miete Vorauszahlungen auf die Nebenkosten. Über diese rechnete die Klägerin unter anderem für die Jahre 2002 bis 2006 ab, wobei sie sich eine Nachberechnung im Hinblick auf eine zu erwartende rückwirkende Neufestsetzung der Grundsteuer vorbehielt.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 25.10.2012
- 5 K 1137/12 -

Grundsteuererhöhung um fast das Doppelte keine unzumutbare Belastung

Grundsteuerhöhung verstößt nicht gegen Gleichheitssatz und stellt keine "erdrosselnde" finanzielle Belastung dar

Die Anhebung des Hebesatzes der für die mit Wohngebäuden bebauten Grundstücke maßgeblichen Grundsteuer B von bislang 445 % auf nunmehr 825 % ist rechtmäßig. Die dagegen erhobenen Klagen sind abzuweisen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in mehreren von insgesamt ca. 150 anhängigen Verfahren gegen die Stadt Selm.

In dem zugrunde liegenden Fall machten die Kläger im Wesentlichen geltend, die auf dem fast verdoppelten Hebesatz beruhende Steuer führe zu einer unzumutbaren Belastung und entfalte eine unzulässige "Erdrosselungswirkung". Der gewählte Hebesatz sei im bundesweiten Vergleich neuer "Spitzenreiter" und durch den Rat als Satzungsgeber willkürlich, unsachlich und gleichheitswidrig gewählt... Lesen Sie mehr




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