die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.02.2022
- L 11 AS 578/20 -
Vermieter kann Jobcenter nicht zur Zahlung von Nebenkosten und Mietrückständen heranziehen
Direktzahlungsmöglichkeit begründet keine eigenen einklagbaren Ansprüche
Ein Vermieter, der Wohnungen an Grundsicherungsempfänger vermietet, hat trotz der im SGB II vorgesehenen Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Nachdem eine Mieterin ihre Nebenkosten für die Jahre 2018 und 2019 nicht beglichen hatte, verlangte ein Vermieter aus dem Harz die Zahlung der Rückstände vom Jobcenter Goslar. Dieses lehnte eine Direktüberweisung mangels eigener Ansprüche des Vermieters aus dem SGB II ab. Der Vermieter hielt mit Blick auf entsprechende Direktzahlungen an den Energieversorger den Gleichbehandlungsgrundsatz für verletzt und rügte zudem eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch das Jobcenter. Den Gesamtbetrag von 4.000 €, der auch inzwischen aufgelaufene Mietkosten beinhaltete, sei von diesem im Wege der Amtshaftung zu zahlen.Das LSG hat die Rechtsauffassung... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.05.2019
- L 11 AS 122/19 B ER -
Grundsicherungsleistungen: Vorhandenes Fahrzeug muss nicht immer als Vermögen verwertet werden
Bei Berechnung des Anspruchs auf Grundsicherungsleistungen sind Kfz-Freibetrag und Vermögensfreibetrag zu berücksichtigen
Wer Grundsicherungsleistungen beziehen möchte, muss ein teures Auto grundsätzlich vorher verwerten. Dabei sind jedoch vom Jobcenter bestimmte Freibeträge zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein 58-jähriger Geringverdiener. Vom Geld seiner Eltern hatte er sich vor fünf Jahren einen riesigen Pick-Up Truck, Ford F 150, US-Import für 21.000 Euro gekauft.Das Jobcenter lehnte die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen ab, da der Mann nicht hilfebedürftig sei. Er müsse vorhandenes Vermögen in Form des Autos zunächst verwerten.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.06.2017
- L 11 AS 378/17 B ER -
Grundsicherungsleistungen: Jobcenter muss nicht bei Scheingeschäften zahlen
Zinslos abrufbare Darlehensbeträge aus "privatem Darlehens-Nothilfevertrag" sind als verdeckte Schenkung zu bewerten
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorläufig entschieden, dass keine Hilfebedürftigkeit bei Grundsicherungsempfängern besteht, die familiären Unterhalt als Darlehen beziehen.
Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine vierköpfige Familie aus dem Landkreis Peine, die einen Klempnerbetrieb als Familienunternehmen führt und ergänzende Grundsicherungsleistungen bezieht. Der Familienvater hatte mit seiner Mutter, einer Mitinhaberin des Betriebs, einen "privaten Darlehens-Nothilfevertrag" abgeschlossen. Er konnte ohne Kreditsicherheiten nach Bedarf zinslose... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2017
- L 1 AS 2032/17 ER-B -
Gefälschte Geburtsurkunde: Kein weiterer Anspruch auf Hartz IV-Leistung nach bereits erreichtem Rentenalter
Geburtsdatum in polnischer Geburtsurkunde erweist sich als Fälschung
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Empfängerin von SGB-II-Leistungen, die in den letzten Jahren bei verschiedenen Behörden insgesamt vier verschiedene Geburtsdaten angegeben und sich im Laufe der Zeit immer jünger gemacht hat, keinen Anspruch auf SGB-II-Leistungen hat, insbesondere nicht zur Förderung ihrer selbständigen Tätigkeit, da sie zur Überzeugung des Landessozialgerichts im Herbst 2016 das Rentenalter erreicht hat. Das geänderte Geburtsdatum in ihrer Geburtsurkunde hatte sich als Fälschung entpuppt.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die eine "PR-Beratung und Promotionsvermittlung" betreibt, hatte seit September 2010 bis 30. September 2016 durchgehend SGB-II-Leistungen vom Jobcenter Offenburg bezogen. In den letzten Jahren hatte sie bei verschiedenen Behörden als Geburtsdatum den 9. April 1951, den 9. April 1961, den 9. April 1962 und zuletzt nur noch den 9.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 21.06.2017
- S 58 AS 5645/16 -
Hartz IV-Regelbedarf für 2017 verfassungsgemäß
Kürzung und Herausnahme einzelner Positionen nicht verfassungswidrig
Der seit dem 1. Januar 2017 geltende Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts für alleinstehende Langzeitarbeitslose in Höhe von 409 Euro monatlich entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Im vorliegenden Fall hat ein 31-jähriger arbeitsloser Mann das Jobcenter auf Gewährung höherer Grundsicherungsleistungen verklagt. Der Kläger machte geltend, der bewilligte Regelbedarf sei zu niedrig und damit verfassungswidrig bemessen. Gegenüber seinen realen Ausgaben, insbesondere für seinen Pkw, ergebe sich eine erhebliche Differenz.Das Sozialgericht Dortmund wies... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2017
- L 7 AS 758/13 -
Hartz-IV-Empfängerin darf Vermögen nicht "für schlechte Zeiten" verheimlichen
Vorhandenes Vermögen schließt Hilfebedürftigkeit und Anspruch auf Grundsicherungsleistungen aus
Wer über Vermögen verfügt, das die relevanten Freibeträge der Grundsicherung für Arbeitsuchende übersteigt, muss dieses angeben und vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhalts verwenden. Wer relevantes Vermögen verheimlicht, muss damit rechnen, dass das Jobcenter nachträglich die Leistungen zurückverlangt. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Die heute 39jährige Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist gelernte hauswirtschaftstechnische Helferin. Ende 2004 wohnte sie noch mietfrei zu Hause bei den Eltern, war arbeitslos und beantragte Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV"). Dabei gab sie lediglich ein Girokonto mit ca. 1.100 Euro Guthaben an. Hinsichtlich der Frage, ob sie über relevantes Vermögen... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.12.2016
- L 7 AS 1494/15 -
Jobcenter muss keine Börsentermingeschäfte finanzieren
Geschäftsmodell des Termingeschäfts mit Förderungssystem des SGB II grundsätzlich nicht vereinbar
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Grundsicherungsempfänger nach dem SGB II keinen Anspruch auf Förderung einer Selbständigkeit hat, die im erhofften Gewinn aus Börsentermingeschäften besteht.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte ein langjähriger Empfänger von SGB II-Leistungen aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont von seinem zuständigen Jobcenter 60.000 Euro Startkapital für die Ausübung eines sogenannten "Day-Trading mit Index-Futures" als selbständige Tätigkeit. Er meinte, an monatlich zehn Arbeitstagen und einer Erfolgsquote von mindestens 80 % Einnahmen in Höhe von 6.400... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.10.2016
- B 4 AS 4/16 R -
Hartz IV: Zu großes Haus muss als verwertbares Vermögen verkauft werden
Kein Anspruch auf Umwandlung darlehensweise gewährter Leistungen in Zuschuss mangels Bedürftigkeit
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) dazu verpflichtet sein können, ihr selbst genutztes Eigenheim als verwertbares Vermögen zu verkaufen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn das Haus im Verhältnis zu der dort lebenden Anzahl an Personen zu groß ist.
Die klagenden Eheleute des zugrunde liegenden Verfahrens begehren für die Zeit vom 1. Dezember 2009 bis 30. April 2010 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II als Zuschuss anstelle darlehensweise gewährter Leistungen. Im Streit ist insbesondere die Berücksichtigung von Vermögen. Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hausgrundstücks mit einem von ihnen selbst 1996 erbauten... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2014
- L 6 AS 422/12 -
Hartz IV: Grundsicherungsleistungen sind in Ausnahmefällen auch als Zuschuss für Tilgungsraten zu gewähren
Hartz IV zur Eigenheimfinanzierung
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen als Hartz IV-Leistungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Bewohnt ein Hilfebedürftiger ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, so ist die Angemessenheit der damit verbundenen Kosten nach den gleichen Kriterien zu prüfen, wie bei Mietkosten. Soweit der Kredit für das Eigenheim noch nicht abbezahlt ist, werden auch Schuldzinsen übernommen, im Regelfall jedoch nicht die Tilgungsraten. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn das Haus lange vor dem Leistungsbezug gekauft wurde und die Finanzierung schon weitgehend abgeschlossen ist. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Diplom-Ingenieur aus dem Main-Taunus-Kreis wohnt in einem Einfamilienhaus, das er 1984 für 290.000 DM gekauft hat. Das renovierungsbedürftige Haus hat eine Wohnfläche von 78 qm. Der 1950 geborene Mann wurde arbeitslos und erhielt nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldes zeitweise Hartz IV-Leistungen. Der Main-Taunus-Kreis gewährte ihm... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 07.10.2014
- 2 BvR 1641/11 -
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zum geringen Teil erfolgreich
BVerfG zur rechtlichen Stellung sogenannter Optionskommunen nach der Einfügung von Art. 91e in das Grundgesetz und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010
Die im Jahr 2010 eingeführten Regelungen zur Rechtsstellung der sogenannten Optionskommunen sind im Wesentlichen verfassungsgemäß. Mit Art. 91e GG hat der verfassungsändernde Gesetzgeber eine umfassende Sonderregelung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende geschaffen. Er hat unmittelbare Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Optionskommunen begründet und in diesem Rahmen auch eine Finanzkontrolle ermöglicht. Darüber hinaus enthält Art. 91e GG einen umfassenden Gesetzgebungsauftrag zugunsten des Bundes. Er kann das Zulassungsverfahren weitgehend frei ausgestalten. Jedoch fehlt dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für eine Regelung, die die interne Willensbildung der Kommunen für einen Zulassungsantrag an eine Zwei-Drittel-Mehrheit bindet. Die entsprechende Vorschrift darf ab sofort nicht mehr angewendet werden; bestehende Zulassungen bleiben jedoch in Kraft. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Die von 15 Landkreisen und einer Stadt erhobenen Kommunalverfassungsbeschwerden betreffen die rechtliche Stellung der sogenannten Optionskommunen nach der Neuregelung des Jahres 2010.Die Beschwerdeführer wenden sich gegen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs - Zweites Buch (SGB II), namentlich gegen- § 6 a Abs. 2 Satz 3 SGB II, soweit dieser das Erfordernis einer... Lesen Sie mehr