die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grundbuchberichtigung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2019
- V ZB 53/18 -
BGH zur Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das Grundbuch
Ämter müssen neues Grundbuchblatt mit neuem Namen anlegen
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, wie eine Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) in das Grundbuch einzutragen ist.
Die Beteiligte des zugrunde liegenden Verfahrens war mit ihren damaligen männlichen Vornamen im Grundbuch als Eigentümer eines Teileigentumsrechts eingetragen. Sie beantragte beim Grundbuchamt Namensberichtigung. Hierzu legte sie den Beschluss eines Amtsgerichts vor, wonach sie als dem weiblichen Geschlecht zugehörig anzusehen ist und künftig den angegebenen weiblichen Vornamen trägt. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle vermerkte im Grundbuch, dass die Eigentümerin nunmehr aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts den weiblichen Vornamen führt. Hiergegen legte die Beteiligte Erinnerung ein und beantragte, mit ihrem neuen Namen unter Bezugnahme... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.01.1969
- 15 W 490/68 -
Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung nur bei bestehenden wirklichen Zweifeln hinsichtlich der Testierfähigkeit des Erblassers
Bloße Möglichkeit der Testierunfähigkeit genügt nicht
Möchte der Alleinerbe das Grundbuch berichtigen lassen, so genügt grundsätzlich die Vorlage einer letztwilligen Verfügung sowie die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung. Die Vorlage eines Erbscheins kann vom Grundbuchamt nur dann verlangt werden, wenn wirkliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen. Die bloße Möglichkeit der Testierunfähigkeit genügt dagegen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem gemeinsamen Erbvertrag zweier Eheleute wurde ihr Sohn als Alleinerbe des Letztversterbenden eingesetzt. Nach dem Tod des letztverstorbenen Vaters beantragte der Sohn die Berichtigung des Grundbuchs. Er legte dazu sowohl den Erbvertrag als auch die Niederschrift zur Eröffnung des Vertrags vor. Aus der Niederschrift ergab sich, dass... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 12.03.2014
- 34 Wx 467/13 -
Vertauschte Eigentumswohnungen: Auseinanderfallen von Kaufpreis und Miteigentumsanteilen begründet keine Unrichtigkeit des Grundbuchs
Keine Übereinstimmung von Verkehrswert und Wohnfläche mit Höhe der Miteigentumsanteile
Soll ein Grundbuch wegen einer angeblichen Verwechselung von Eigentumswohnungen berichtigt werden, so setzt dies die Unrichtigkeit des Grundbuchs voraus. Ein Grundbuch wird aber nicht allein dadurch unrichtig, dass der Kaufpreis für eine Eigentumswohnung mit der Höhe der Miteigentumsanteile an der Wohnung auseinanderfällt. Denn oft stimmen Verkehrswert und Wohnfläche einer Wohnung nicht mit der Höhe der Miteigentumsanteile überein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Berichtigung eines Grundbuchs, da angeblich im Rahmen des Aufteilungsplans Eigentumswohnungen vertauscht worden seien und somit das Grundbuch unrichtig gewesen sei. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Kaufpreis und die Miteigentumsanteile an der Wohnung nicht im Einklang gestanden haben. Nachdem das Grundbuchamt die Grundbuchberichtigung... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.07.2013
- 15 W 248/13 -
Grundbuch kann beim Erbfall auch ohne Erbschein berichtigt werden
In öffentlicher Urkunde enthaltenes Testament kann Grundlage einer Grundbuchberichtigung sein
Die nach einem Erbfall notwendige Grundbuchberichtigung kann ohne Erbschein erfolgen, wenn sich die Erbfolge aus einer dem Grundbuchamt vorliegenden öffentlichen Testamentsurkunde ergibt. Das Grundbuchamt hat die Testamentsurkunde auszulegen und kann nur bei einem weiterhin klärungsbedürften Sachverhalt auf der Vorlage eines – kostenpflichten – Erbscheins bestehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts beim Amtsgericht Warendorf.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 2012 und 2013 verstorbenen Eheleute aus Warendorf/Freckenhorst hatten 1999 einen notariellen Erbvertrag errichtet, in dem sie sich wechselseitig zu „Alleinerben“ und ihre beiden Kinder u.a. zu „Nacherben“ mit hälftigem Anteil eingesetzt hatten. Nach ihrem Tode haben ihre Kinder beim Grundbuchamt beantragt, sie aufgrund des... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.12.2012
- V ZR 180/11 -
Berlin: Sing-Akademie zu Berlin erhält Gebäude des Maxim-Gorki-Theaters zurück
Land Berlin wurde zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Sing-Akademie zu Berlin das Gebäude des Maxim-Gorki-Theaters in Berlin zurückerhält. Das beklagte Land Berlin muss an der Berichtigung des Grundbuchs mitwirken und zustimmen, dass der Kläger als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein eingetragener Verein, ist eine 1791 gegründete Chorvereinigung, die 1817 kraft Verleihung die Rechte einer Korporation erlangt hatte. Er erbaute und betrieb das als "Sing-Akademie" bekannt gewordene Gebäude, das heute als Eigentum des beklagten Landes Berlin im Grundbuch geführt wird und vom Maxim Gorki Theater genutzt wird. Der Kläger meint,... Lesen Sie mehr
Werbung
Kammergericht Berlin, Urteil vom 07.07.2011
- 28 U 10/10 -
Kammergericht: Keine Grundbuchberichtigung zu Gunsten der Sing-Akademie
Keine Eintragung als Eigentümerin an den historischen Grundstücken "Am Festungsgraben" und "Dorotheenstraße"
Die Sing-Akademie kann keine Eintragung als Eigentümerin ins Grundbuch im Wege der Grundbuchberichtigung verlangen, da die Akademie durch Enteignung das Eigentum an den Grundstücken, auf denen ihr historisches Konzertgebäude stand, verloren hatte. Dies entschied das Kammergericht Berlin und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Berlin ab.
Im hiesigen Rechtsstreit hatte die Sing-Akademie das Land Berlin, das als Eigentümer der Grundstücke im Grundbuch eingetragen ist, zunächst erfolgreich auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung zu ihren Gunsten verklagt. Dagegen hatte das Land Berufung zum Kammergericht eingelegt.In seiner mündlichen Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter des Kammergerichts... Lesen Sie mehr