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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grenzeinrichtung“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2018
- C-412/17 und C-474/17 -

Schengener Grenzkodex: Busfahrer dürfen bei grenz­über­schreitendem Linienbusverkehr keine Pässe kontrollieren

Kontrollen haben gleiche Wirkung wie Grenz­übertritts­kontrollen und sind daher verboten

Der Schengener Grenzkodex hindert Deutschland daran, Beförderungs­unternehmer im grenz­über­schreitenden Linienbusverkehr zu verpflichten, vor der Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet die Pässe und Aufenthaltstitel der Passagiere zu kontrollieren. Solche Kontrollen haben die gleiche Wirkung wie Grenz­übertritts­kontrollen und sind daher verboten.

Nach deutschem Recht* muss jeder Beförderungsunternehmer, der im Schengen - Raum einen grenzüberschreitenden Linienbusverkehr mit Zielort in Deutschland betreibt, vor dem Überschreiten der deutschen Grenze d i e Pässe und Aufenthaltstitel der Passagiere kontrollieren. Damit soll verhindert werden, dass Drittstaatsangehörige, die nicht im Besitz dieser Reisedokumente sind, in das deutsche Hoheitsgebiet befördert werden. Die Polizeibehörden können zur Durchsetzung der Kontrollpflicht zwangsgeldbewehrte Verfügungen , mit denen solche Beförderungen untersagt werden, an Beförderungsunternehmer richten , die nach ihren Feststellungen Drittstaatsangehörige,... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.07.2013
- 1 BvR 1018/13 -

Jägerzaun gegen Holzzaun: Vereinbarte Grenzeinrichtung darf nicht verändert werden

Beeinträchtigung der Grenzeinrichtung begründet Unter­lassungs­anspruch

Wird eine Grenzeinrichtung durch einen daneben errichteten höheren Holzzaun beeinträchtigt, so begründet dies einen Unter­lassungs­anspruch des Grundstücksnachbarn nach §§ 922 Satz 3, 1004 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1972 wurde auf einer Grundstücksgrenze ein etwa 1 m hoher Jägerzaun errichtet. Nachdem das eine Grenzgrundstück verkauft wurde, errichteten die neuen Eigentümer in einem Abstand von 0,2 m parallel zum Jägerzaun einen 2 m hohen blickundurchlässigen Staketenzaun aus Holz. Der Nachbar war damit jedoch nicht einverstanden und erhob Klage auf Beseitigung.... Lesen Sie mehr



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