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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Glühbirne“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Münster, Urteil vom 16.10.2012
- 7 C 4687/11 -

Hausmeisterkosten als Betriebskosten: Garten- und Reinigungsarbeiten sind als Hausmeisterkosten umlagefähig

Keine Umlage der Kosten für Glühbirnenaustausch

Die Kosten für die vom Hausmeister ausgeführten Garten- und Reinigungsarbeiten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Nicht umlagefähig sind jedoch die Kosten für den Austausch von Glühbirnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall rechnete die Vermieterin gegenüber ihren Mietern über die Betriebskostenabrechnung Hausmeistertätigkeiten ab. So sollen Kosten für die Garten- und Reinigungsarbeiten entstanden sein sowie für den Austausch von Glühbirnen. Da sich die Mieter weigerten die Hausmeisterkosten zu zahlen, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Münster entschied, dass die Mieter die Kosten für die Garten- und Reinigungsarbeiten zu tragen hatten. Denn zu den umlagefähigen Aufgaben eines Hausmeisters gehören die Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, einschließlich der Schneeräumung sowie die Gartenpflege und die... Lesen Sie mehr

Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 19.12.2001
- 10 S 46/01 -

Störung des Nachbarn durch dauerhaften Betrieb einer 40 Watt Glühbirne begründet Unter­lassungs­anspruch

Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung

Wird ein Grund­stücks­eigentümer durch den dauerhaften nächtlichen Betrieb einer 40 Watt Glühbirne eines Nachbarn geblendet, so liegt eine wesentliche Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung vor. Dem Grund­stücks­eigentümer steht in einem solchen Fall ein Unter­lassungs­anspruch aus § 1004 BGB zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Eigentümer eines Grundstücks gegen seinen Nachbarn auf Unterlassung. Hintergrund der Klage war, dass der Nachbar an der Hauseingangstür eine 40 Watt Glühbirne installierte, welche nachts dauerhaft in Betrieb war und in das Schlafzimmer des klägerischen Grundstückseigentümers schien. Dieser fühlte sich durch die Blendwirkung gestört.... Lesen Sie mehr