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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gießwasser“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 08.12.2000
- 271 C 23794/00 -

Mieter darf bei ordnungsgemäßer Befestigung außen am Balkon Blumenkästen anbringen

Soweit die Fassade / der Putz nicht beschädigt werden, können Rankgitter und Rankpflanzen nicht untersagt werden

Das Anbringen von Blumenkästen und Rankgittern für Kletterpflanzen fällt in den Bereich der üblichen Nutzung eines zu einer Mietwohnung gehörenden Balkons. Werden keine Schäden an der Hausfassade verursacht und wird der Gefahr des Herabstürzens der Blumenkästen ausreichend begegnet, so dürfen Blumenkästen und Rankgitter angebracht werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

Im vorliegenden Fall klagte eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Mieter auf Entfernung seiner Balkonpflanzen und eines Rankgitters für Rankpflanzen. In der Begründung hieß es, durch das Gießen der Pflanzen laufe fast immer Wasser nach außen und tropfe nach unten. Bei Sturm würden die vier an der Außenseite des Balkons angebrachten Blumenkästen außerdem ein Unfallrisiko für sich auf dem Gehweg befindliche Passanten darstellen. Die Rankpflanzen stellten nach Meinung der Kläger zudem eine Gefährdung für den Putz der Fassade dar, da sie sich an diesem selbst befestigen und damit den Putz zum Abplatzen bringen würden. Das Rankgitter sei zudem... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.12.2004
- 316 S 79/04 -

Mieter kann Blumenkästen auch außerhalb des Balkons anbringen

Passanten dürfen nicht gefährdet werden

Blumenkästen auf Balkons müssen nicht zwingend nach innen gehängt werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Im Fall wollte ein Hauseigentümer seinen Mietern untersagen, bepflanzte Blumentöpfe außen am Balkongeländer anzubringen. Er meinte, dass Gießwasser könne die Nachbarn stören, wenn die Blumenkästen außen und nicht innen am Balkongeländer angebracht würden.Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg nicht. Blumenkästen müssten nicht zwingend nach innen gehängt... Lesen Sie mehr