die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gewerbeauskunft-zentrale.de“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012
- I-20 U 100/11 -
OLG Düsseldorf bestätigt Verbotsurteil gegen Gewerbeauskunft-Zentrale
Gewerbeauskunft-Zentrale darf "Eintragungsformular" nicht mehr versenden
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der GWE Wirtschaftsinformations GmbH - der Betreiberin der Gewerbeauskunft-Zentrale - in letzter Instanz verboten, die bisher genutzten Vertragsformulare weiter zu versenden. Damit bestätigte das Oberlandesgericht in der Berufungsinstanz das am 15.04.2011 ergangene Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Das Gericht befand, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale den bloßen Angebots-Charakter des von ihr versendeten Formularschreibens verschleiert und damit gegen § 3 Absatz 1, § 4 Nr. 3 sowie § 5 Absatz 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstößt. Denn seinem sachlichen Gehalt nach ist das angegriffene Schreiben nichts anderes als Werbung bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern, sich gegen Entgelt erstmals in das Internet-Branchenverzeichnis www.gewerbeauskunft-zentrale.de eintragen zu lassen.Beherrscht wird das Formular durch die Überschrift "Gewerbeauskunft-Zentrale", die auf eine amtliche Tätigkeit hindeutet, sowie durch... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Ellwangen, Urteil vom 17.01.2012
- 4 O 262/11 -
Gewerbeauskunft-Zentrale darf Rechtsanwaltskanzlei keine "Eintragungsangebote" mehr schicken
Landgericht Ellwangen erlässt Versäumnisurteil gegen Betreiber des Internetportals gewerbeauskunft-zentrale.de
Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH, die das Internetbranchenverzeichnis gewerbeauskunft-zentrale.de betreibt, wurde vom Landgericht Ellwangen verurteilt, dem Kläger keine Angebote zum Abschluss von Verträgen mehr zu übersenden.
Geklagt hatte ein Rechtsanwalt aus Crailsheim, der am 3. November 2011 von der GWE-Wirtschaftinformations GmbH ein Schreiben erhalten hatte. Das Schreiben war ein so genanntes "Eintragungsangebot" für die Internetdatenbank www.gewerbeauskunft-zentrale.de. Bei flüchtigem Lesen des Schreibens kann der Eindruck entstehen, dass es sich um ein behördliches Schreiben handelt.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2011
- 21 C 8123/11 -
Gewerbeauskunft-Zentrale muss 574,06 EUR Eintragungskosten zurückzahlen und Anwaltskosten erstatten
Versäumnisurteil gegen GWE Wirtschaftsinformations-GmbH
Das Amtsgericht Düsseldorf hat die GWE Wirtschaftsinformations GmbH zur Zahlung von 574,06 EUR und weiteren 70,20 EUR Rechtsanwaltskosten verurteilt.
Geklagt hatte ein Installateur. Dieser hatte, wie die Zeitung Augsburger Allgemeine berichtete, ein Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale erhalten. Er füllte den Erfassungsbogen aus und schickte ihn zurück.Das Schreiben machte einen amtlichen Eindruck auf den Installateur. Als er aber eine Rechnung über 574,06 EUR erhielt, bemerkte er, dass er in Wirklichkeit einen Eintrag... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012
- I-20 U 100/11 -
Gewerbeauskunft Zentrale unterliegt vor dem OLG Düsseldorf
Gewerbeauskunft Zentrale darf alte Formulare nicht mehr benutzen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die alten von der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH benutzten Formulare für die Gewerbeeintragungen in dem Internetportal www.gewerbeauskunft-zentrale.de irreführend und daher wettbewerbsrechtlich unzulässig sind.
Lesen Sie hier die aktualisierte Urteilszusammenfassung: OLG Düsseldorf bestätigt Verbotsurteil gegen Gewerbeauskunft-Zentrale (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.02.2012 - I-20 U 100/11 -).Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die alten von der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH benutzten Formulare für die Gewerbeeintragungen in dem Internetportal www.gewerbeauskunft-zentrale.de... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011
- 42 C 11568/11 -
Vertrag mit Gewerbeauskunft Zentrale kann wegen arglistiger Täuschung angefochten werden
Vertrag erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung gem. § 123 BGB
Die Verträge der Gewerbeauskunft Zentrale vermitteln den Anschein, dass es sich um ein amtliches Schreiben handelt. Es wird auch nicht ausreichend deutlich, dass es sich bei den Schreiben um ein Angebot auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages handelt. Dies entschied das Amtsgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Kunde der Gewerbeauskunft Zentrale, die im Internet unter www.gewerbeauskunft-zentrale.de zu finden ist. Das Portal wird von der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf betrieben.Der Kunde hatte von der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ein Schreiben erhalten, mit welchem er einen kostenpflichtigen Eintrag in die Datenbank... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2011
- 35 C 9172/11 -
AG Düsseldorf: Vertrag der Gewerbeauskunft-Zentrale wahrscheinlich sittenwidrig und wegen arglistiger Täuschung anfechtbar
Gewerbeauskunft-Zentrale muss Prozesskosten bezahlen
Ein Kunde der Gewerbeauskunft-Zentrale, der sich gerichtlich gegen die Rechnung über 569,06 Euro gewehrt hatte, konnte das Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf für sich entscheiden. Die Gewerbeauskunft-Zentrale verzichtete im Laufe des Prozesses auf ihre Forderung und erstattete dem Kunden sogar dessen vorgerichtliche Anwaltskosten. Das Gericht musste danach nur noch über die Prozesskosten entscheiden - und tat dies mit deutlichen Worten.
Das Gericht befand, dass an der ursprünglichen Berechtigung des klagenden Kunden auf Feststellung, dass kein wirksamer Vertrag bestehe, keinerlei Bedenken bestehen. Es sei davon auszugehen, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale - wenn es zu einem Urteil gekommen wäre - im Wesentlichen verloren hätte.Denn sie habe ein zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignetes Formular verwendet.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2011
- 40 C 8543/11 -
Gewerbeauskunft Zentrale: Amtsgericht Düsseldorf verurteilt Kunden zur Zahlung der Eintragungskosten
Entscheidung im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung
In einem vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung hat das Amtsgericht Düsseldorf einen Kunden der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zur Zahlung der Eintragungskosten für das - nicht behördliche - Internetverzeichnis gewerbeauskunft-zentrale.de in Höhe von 569,06 Euro verurteilt.
Im zugrunde liegenden Fall unterzeichnete ein Gewerbetreibender am 10.11.2010 ein Formular der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH für einen Eintrag in dem Gewerbeverzeichnis unter www.gewerbeauskunft-zentrale.de. Diese Erklärung hat er am 06.12.2010 angefochten und die Kosten für die Eintragung nicht bezahlt. Die Gewerbeauskunft Zentrale verklagte daraufhin den Gewebetreibenden auf Zahlung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 28.07.2011
- 60 C 182/11 -
Gewerbeauskunft-Zentrale gewinnt im vereinfachten Verfahren vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach
Richter hält arglistige Täuschung für nicht erwiesen
Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hat am 28.07.2011 in einem vereinfachten Verfahren (Zivilverfahren ohne mündliche Verhandlung) der Zahlungsklage der GWE GmbH, die das Portal www.gewerbeauskunft-zentrale.de betreibt, stattgegeben. Der beklagte Kunde muss den Jahresbeitrag von 569,06 Euro bezahlen. Das Gericht konnte auf Seiten der Gewerbeauskunft-Zentrale keinen Täuschungsvorsatz erkennen. Die irreführende Darstellung in dem verwendeten Vertragsformular könne auch auf einem bloß ungeschickten Vorgehen bei der Formulierung beruhen.
Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit des zwischen der Gewerbeauskunft-Zentrale und dem von ihr angeschriebenen Unternehmer geschlossenen Vertrags. Der Unternehmer hatte das an ihn versandte Eintragungsformular unterschrieben und zurückgesendet. Er sah sich im Nachhinein arglistig über die Kostenpflicht und die Vertragslaufzeit bei Abschluss des Vertrags getäuscht.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011
- 28 C 15346/10 -
AG Düsseldorf zu Gewerbeauskunft-Zentrale: Bei nicht fristgerechter Annahme des GWE-Vertragsangebots besteht kein Vertrag und keine Zahlungsverpflichtung
Kunde klagte auf Feststellung, dass kein Vertragsverhältnis aus zu spät zurückgeschicktem Eintragungsformular besteht
Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 30.06.2011 auf die Klage eines Kunden der Gewerbeauskunft-Zentrale festgestellt, dass dieser nicht zur Bezahlung der Vertragskosten verpflichtet ist. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, die das Portal gewerbeauskunft-zentrale.de betreibt, hatte zuvor die Bezahlung von 1.138,12 Euro brutto für den Eintrag des Unternehmens des Kunden in das Internet-Adressregister "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" verlangt. Hierzu sah sich der Kunde nicht verpflichtet, da er keinen Vertrag hatte abschließen wollen.
Das Amtsgericht Düsseldorf gab dem Kunden Recht, weil es keinen wirksamen Vertragsschluss gebe. Der Kunde habe zwar das Eintragungsformular der Gewerbeauskunft-Zentrale unterschrieben und zurückgesendet - jedoch zu spät. In dem Formular war dem Kunden eine Frist zur Rücksendung gesetzt worden. Der Kunde hatte das Formular erst nach Ablauf dieser Frist an die Gewerbeauskunft-Zentrale gefaxt.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2011
- 38 O 148/10 -
Gewerbeauskunft-Zentrale verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
Branchenbuchanbieter darf irreführende Vertragsformulare nicht mehr versenden
Das Landgericht Düsseldorf hat der GWE - der Betreiberin der Gewerbeauskunft-Zentrale - untersagt, ein bislang von ihr verwendetes Vertragsformular für den kostenpflichtigen Eintrag in ihr Internet-Adressregister zu versenden. Weiter darf die GWE nicht mehr mit der Angabe eines Monatspreises für den Eintrag in ihr Register werben, wenn die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt.
Geklagt hatte ein Wirtschaftsverein, der sich die "Bekämpfung von Schwindelfirmen und Praktiken" zum Ziel gesetzt hat. Er klagte gegen die Verwendung des Formulars, das die Gewerbeauskunft-Zentrale an Unternehmer und Gewerbetreibende versendet hat, bei dessen Rücksendung mit Unterschrift eine kostenpflichtige Eintragung in das Internet-Adressregister erfolgte.Das Landgericht... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit

