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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewässer“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 24.08.2017
- 1 U 1369/16 -

Pflicht zur Wartung, Kontrolle und Sicherung: Verrohrte Gewässer müssen ungehindert abfließen können

Verbandsgemeinde muss bei Überschwemmungen wegen mangelnder Kontrolle und Pflege Schadensersatz leisten

Im Falle der Verrohrung eines Gewässers ist ein ungehemmter Abfluss des Wassers sicherzustellen. Daher sind "Einlaufbauwerke", wie beispielsweise Gitter, ausreichend zu warten, zu kontrollieren und zu sichern. Diese Pflicht trifft die gewässer­unterhaltungs­pflichtige Gebietskörperschaft auch dann, wenn die Verrohrung des Gewässers ausschließlich im Interesse eines Anrainers durchgeführt wurde. Kommt es durch eine Verletzung dieser Pflicht zu einer Überschwemmung, ist der hierdurch verursachte Schaden zu ersetzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unter dem Grundstück der Klägerin verläuft in eigens hierfür verlegten Rohren ein Bach, für den die beklagte Verbandsgemeinde unterhaltungspflichtig ist. Unmittelbar am Eingang der Verrohrung brachte die Beklagte in den 60er Jahren ein Metallgitter an. Am 10. August 2015 waren durch starke Regenfälle Unrat, Bauteile, Holzstücke usw. vor dem Gitter angeschwemmt worden, wodurch der Bach nicht mehr frei abfließen konnte und das Grundstück der Klägerin überschwemmt wurde.Die Beklagte wehrte sich gegen eine Inanspruchnahme durch die Klägerin unter anderem mit der Argumentation, dass die Klägerin... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 12.02.2015
- 6 B 2/15 -

Aussetzen von Enten aus Gründen des Gewässerschutzes unzulässig

Gewässerschutz rechtfertigt Anordnung eines Konzeptes zur Sanierung verunreinigter Teiche

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass eine Anordnung des Landkreises Lüneburg, die das Aussetzen und Füttern von Enten aus Gründen des Gewässerschutzes untersagt, rechtmäßig ist.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin eines Jagdbezirkes in Lüdersburg. Sie führt dort einen Betrieb mit Hotel, Golfplatz, Land- und Forstwirtschaft sowie ein Jagdgatter. Die Antragstellerin setzt jährlich in dort vorhandenen sieben Teichen nach kurzer Anzucht in Folientunneln bis zu einige Tausend Enten aus, die sie zur Auswilderung gekauft hat, und... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.02.2013
- 6 K 869/12.KO -

Angler dürfen auf dem Weg zum Gewässer keine fremden Grundstücke ohne Zustimmung des Berechtigten überqueren

Betretungsrecht für fremde Grundstücke führt zu Eingriff in Eigentum Dritter

Angler dürfen nach dem Landesfischereigesetz zwar die an ein Gewässer angrenzenden Ufer zum Angeln betreten, auf dem Weg dorthin jedoch grundsätzlich keine fremden Grundstücke ohne Zustimmung des Berechtigten überqueren. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn das Gewässer - im konkreten Fall der Rhein - als solches nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg erreicht werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls möchte an der Nordspitze der Halbinsel Oberwerth in Koblenz angeln. Um dorthin zu gelangen, muss er jedoch das Gelände des städtischen Freibades Oberwerth überqueren. Deshalb hatte er bei der beklagten Stadt die Festsetzung eines entsprechenden Betretungsrechts beantragt. Dies lehnte die Stadt unter Hinweis darauf ab, dass nach dem Landesfischereigesetz... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.2012
- 3 S 231/11 -

Privater Badesteg im Schilf des Bodenseeufers unzulässig

Errichtung eines Badestegs in Flachwasserzone stellt erlaubnispflichtige “Benutzung“ eines Gewässers dar

Im Schilf der Flachwasserzone des Bodensees sind private Badestege typischerweise unzulässig. Die damit verbundene Einschränkung des Eigentums ist entschädigungslos hinzunehmen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Der Antrag eines Grundstückseigentümers, die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zuzulassen, blieb damit erfolglos. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor seine Klage auf Genehmigung eines vorhandenen Badestegs sowie gegen eine Beseitigungsverfügung des Landratsamts Konstanz abgewiesen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer eines Grundstücks am Bodensee. Entlang des Ufers verläuft ein von Stegen durchsetzter Schilfgürtel. Ein vom Grundstück des Klägers durch das Schilf führender Badesteg wurde 1999 befristet bis Ende 2006 genehmigt. Im Jahr 2006 erteilte das Landratsamt dem Kläger entsprechend einem "Nutzungskonzept" von 1984, das der damalige... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 25.11.2010
- 8 A 3077/09 -

Schiffseignerin haftet für Kosten eines Feuerwehreinsatzes in Höhe von 70.000 Euro

Schäden durch Gewässerverunreinigungen und Aufwendungen zu ihrer Vermeidung von Haftungsbeschränkung ausgenommen

Die Eignerin eines in den Niederlanden zugelassenen Motortankschiffs haftet für Kosten in Höhe von knapp 70.000 Euro für den Einsatz von Freiwilliger Feuerwehren, Technischem Hilfswerk und weiterer Hilfsorganisationen anlässlich eines Unfalls, bei dem ochentzündlich und wassergefährdend sowie gesundheitsschädliches Xylol aus dem Schiff ausgelaufen ist. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel entschieden.

Im vorliegenden Fall ist es zu dem Einsatz der Hilfsorganisationen gekommen, nachdem der Steuermann eines im Gernsheimer Rheinhafen liegenden Schiffes während des Löschens der Ladung - rund 650 Tonnen als hochentzündlich und wassergefährdend eingestuftes, bei Einatmen und Hautberührung gesundheitsschädliches Xylol - im Steuerhaus versehentlich den Fahrhebel bewegt und dadurch die Schiffsmaschine... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2009
- 2 S 2036/07 -

Inhaber eines Campingplatzes mit Badestelle muss für hygienische Untersuchung des Badegewässers zahlen

Untersuchung stellt Sondervorteil für Betrieb dar

Die Kosten für hygienische Untersuchungen eines Badegewässers, das sich unmittelbar vor der Badestelle eines Campingplatzes befindet, müssen vom Betreiber des Campingplatzes übernommen werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Die Klägerin betreibt am Bodensee einen Campingplatz mit direktem Seezugang; dieser Zugang ist ihren Gästen vorbehalten. Im Rahmen der Badegewässerüberwachung führt das Landratsamt vor und während der Badesaison regelmäßig alle zwei Wochen an allen Badeplätzen mikrobiologische Untersuchungen der Gewässergüte durch. Für eine solche Untersuchung wurde die Klägerin zu einer Gebühr von... Lesen Sie mehr




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