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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesetzgebungszuständigkeiten“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.04.2018
- 4 A 589/17 -
Spielhallen bedürfen in NRW nur noch Erlaubnis nach Glücksspielstaatsvertrag und Landesausführungsgesetz
Erlaubnis nach § 33 i der Gewerbeordnung nicht mehr erforderlich
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle in Nordrhein-Westfalen nur noch eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Landesausführungsgesetz erforderlich ist. Seit Ablauf der letzten Übergangsfristen im vergangenen Jahr bedarf es der früher notwendigen Spielhallenerlaubnisse nach § 33 i der Gewerbeordnung (GewO) hingegen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr.
Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht aus, dass das Erlaubniserfordernis des bundesgesetzlichen § 33 i GewO in Nordrhein-Westfalen nach Ablauf der Übergangsfristen des Glücksspielstaatsvertrags zeitlich gestuft durch das Erfordernis einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis ersetzt worden sei. Das Recht der Spielhallen sei 2006 in die Gesetzgebungskompetenz der Länder übergegangen. Der Landesgesetzgeber habe die verfassungsrechtlich unzulässige Mischlage aus Bundes- und Landesrecht erkennbar vermeiden wollen, die wegen sich überschneidender sachlicher Regelungsbereiche entstanden wäre, wenn man nicht von einer Ersetzung des § 33 i GewO... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 21.07.2015
- 1 BvF 2/13 -
Bundesverfassungsgericht erklärt Betreuungsgeld für nichtig
Bundesgesetzgeber fehlt Gesetzgebungskompetenz für Betreuungsgeld
Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die §§ 4 a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig. Sie können zwar der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zugeordnet werden, auf die sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt. Die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für die Ausübung dieser Kompetenz durch den Bund liegen jedoch nicht vor. Das Urteil ist einstimmig ergangen.
Antragsteller im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle ist der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. Er wendet sich gegen die mit dem Betreuungsgeldgesetz vom 15. Februar 2013 eingefügten §§ 4 a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Diese Regelungen sehen im Wesentlichen vor, dass Eltern in der Zeit vom 15. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat ihres Kindes einkommensunabhängig... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.07.2013
- 2 BvR 2302/11 und 2 BvR 1279/12 -
Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem Grundgesetz
Therapieunterbringung darf nur angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr für die Allgemeinheit besteht
Das Therapieunterbringungsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar, muss jedoch verfassungskonform ausgelegt werden. Die Unterbringung darf nur dann angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Richter Huber hat ein Sondervotum zur Gesetzgebungszuständigkeit abgegeben.
In dem zugrunde liegenden Fall wendet sich der Beschwerdeführer gegen seine gerichtlich angeordnete Unterbringung, mittelbar auch gegen das zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene Therapieunterbringungsgesetz. Vorwiegend unter Alkoholeinfluss hat er mehrfach Gewaltdelikte, meist mit Sexualbezug, begangen. Im Jahr 1989 ordnete das Landgericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen... Lesen Sie mehr