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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geschlechtsumwandlung“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2023
- B 1 KR 16/22 R -

Geschlechts­angleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung

Für Kassenleistungen ist eine Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses erforderlich

Der Anspruch auf Kostenübernahme für eine geschlechts­angleichende Operation von Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden (non-binäres Geschlecht), setzt eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss voraus. An dieser fehlt es bislang. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Die klagende Person ist als biologische Frau geboren, empfindet sich aber weder als Frau noch als Mann. Sie ließ ihren Vornamen und die Geschlechtsangabe im Geburtenregister ändern. Um nicht als Frau wahrgenommen zu werden, beantragte sie bei der beklagten Krankenkasse die Übernahme der Kosten (rund 5000 Euro) für die Entfernung der weiblichen Brust. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab. In der Zwischenzeit wurde die Operation durchgeführt. Das Sozialgericht hat die Krankenkasse zur Kostenerstattung verurteilt, das Landessozialgericht hat die Klage abgewiesen.Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass körpermodifizierende... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2020
- L 16 KR 462/19 -

Keine Kostenerstattung durch GKV wegen von Kosmetikerin/Elektrologistin durchgeführter Elektroepilation zur Entfernung von Barthaaren nach Geschlechts­angleichung

Behandlung muss von einem Vertragsarzt vorgenommen werden

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht zur Erstattung der Kosten einer Elektroepilation zur Entfernung der weißen und grauen Barthaare nach einer Geschlechts­angleichung verpflichtet, wenn die Behandlung durch eine Kosmetikerin/Elektrologistin vorgenommen wurde. Die Behandlung muss von einem Vertragsarzt durchgeführt werden. Eine Kostenerstattung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn ein Vertragsarzt die Elektroepilation nicht erbringen kann. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 beantragte eine Frau nach ihrer Geschlechtsangleichung bei ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung die Übernahme der Kosten für die Entfernung der weißen und grauen Barthaare mittels einer Elektroepilation durch eine Kosmetikerin. Diese war als Elektrologistin ausgebildet. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme ab. Sie... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2019
- V ZB 53/18 -

BGH zur Eintragung einer auf dem Trans­sexuellen­gesetz beruhenden Namensänderung in das Grundbuch

Ämter müssen neues Grundbuchblatt mit neuem Namen anlegen

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, wie eine Namensänderung nach dem Trans­sexuellen­gesetz (TSG) in das Grundbuch einzutragen ist.

Die Beteiligte des zugrunde liegenden Verfahrens war mit ihren damaligen männlichen Vornamen im Grundbuch als Eigentümer eines Teileigentumsrechts eingetragen. Sie beantragte beim Grundbuchamt Namensberichtigung. Hierzu legte sie den Beschluss eines Amtsgerichts vor, wonach sie als dem weiblichen Geschlecht zugehörig anzusehen ist und künftig den angegebenen weiblichen Vornamen trägt.... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.06.2018
- C-451/16 -

Britische Regelung für Rentenbezug nach Geschlechts­umwandlung stellt unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar

Verweigerter Anspruch auf Ruhestandsrente wegen nicht für ungültig erklärter Ehe nach Geschlechts­umwandlung diskriminierend

Eine Person, die sich einer Geschlechts­umwandlung unterzogen hat, darf nicht gezwungen sein, ihre zuvor geschlossene Ehe für ungültig erklären zu lassen, wenn sie eine Ruhestandsrente ab dem für Angehörige des erworbenen Geschlechts geltenden Alter in Anspruch nehmen möchte. Eine solche Voraussetzung stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Eine Richtlinie* verbietet in Bezug auf staatliche Leistungen einschließlich Alters- und Ruhestandsrenten die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Diese Richtlinie sieht eine Ausnahme von diesem Verbot vor, die es Mitgliedstaaten gestattet, die Festsetzung des Rentenalters für die Gewährung der Alters- oder Ruhestandsrente von ihrem Anwendungsbereich auszuschließen. Das Vereinigte... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08.03.2018
- 1 W 439/17 -

Änderung des Vornamens im Grundbuch nach Geschlechts­umwandlung muss mittels Zusatzes "Namensänderung" versehen werden

Ohne Zusatz besteht Unklarheit über Personenidentität

Soll der Vorname eines Eigentümers im Grundbuch nach einer Geschlechts­umwandlung in einen weiblichen Vornamen geändert werden, so muss dies durch den Zusatz "Namensänderung" geschehen. Denn es darf keine Unklarheit über die Personenidentität des Eigentümers bestehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin einer Immobilie begehrte im Jahr 2017 nach ihrer Geschlechtsumwandlung die Änderung ihres bisherigen männlichen Vornamens in ihren nunmehr weiblichen Vornamen. Der Urkundsbeamte kam dem auch nach. Jedoch fügte er den Zusatz "die Eigentümerin führt nunmehr den Namen ..." hinzu. Die Eigentümerin hielt dies für unzulässig. Durch... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.10.2017
- 1 BvR 747/17 -

Verfassungs­beschwerde gegen Versagung des Namens- und Personen­stands­wechsels nach dem Trans­sexuellen­gesetz erfolglos

Erfordernis zweier Gutachten für Namens- und Personen­stands­wechsels nicht zu beanstanden

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde gegen die Versagung der Änderung des Vornamens und des Personenstands nach dem Trans­sexuellen­gesetz (TSG) nicht zur Entscheidung angenommen. Die beschwerdeführende Person hatte vorgetragen, dass es verfassungswidrig sei, dass § 4 Abs. 3 Satz 1 TSG die Einholung von zwei Sach­verständigen­gutachten verlange.

Die beschwerdeführende Person des zugrunde liegenden Verfahrens stellte auf Grundlage des Transsexuellengesetzes (TSG) einen Antrag auf Änderung des Vornamens (§ 1 TSG) und auf Feststellung der weiblichen Geschlechtszugehörigkeit (§ 8 TSG). Dabei trug sie vor, dass ihren Anträgen aufgrund der Verfassungswidrigkeit der zugrunde liegenden Vorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 1 TSG auch ohne... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.02.2017
- 15 W 2/17 -

Rechtswirksame Änderung des Geschlechts darf nicht ohne Begutachtung erfolgen

Gutachten können nicht durch Selbsteinschätzung der antragstellenden Person ersetzt werden

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Gericht ohne sachverständige Begutachtung keine Namensänderung und keine Veränderung der Geschlechts­zugehörigkeit nach dem Trans­sexuellen­gesetz aussprechen kann.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die antragstellende Person ist in rechtlicher Hinsicht ein Mann. Sie beantragte, rechtsverbindlich einen weiblichen Vornamen zu führen und als dem weiblichen statt dem männlichen Geschlecht zugehörig angesehen zu werden. Eine sachverständige Begutachtung lehnte sie ab, da sie die Vorschriften des Transsexuellengesetzes, die ein Sachverständigengutachten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.02.2015
- II ZB 12/14 -

BGH: Keine Löschung des früheren Vornamens aus Handelsregister nach Geschlechts­umwandlung

Erkennbarkeit des früheren Vornamens zum Schutz des Rechtsverkehrs

Hat sich der Geschäftsführer einer GmbH einer Geschlechts­umwandlung unterzogen, kann er zwar die Berichtigung seines Vornamens im Handelsregister fordern. Unzulässig ist aber eine Löschung des früheren männlichen Vornamens. Soweit darin überhaupt ein Verstoß gegen das Offenbarungsverbot des § 5 Abs. 1 des Trans­sexuellen­gesetzes (TSG) liegt, ist dieser aufgrund des Schutzes des Rechtsverkehrs hinzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich der Geschäftsführer einer GmbH einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hatte, beantragte die nunmehr weibliche Geschäftsführerin die Berichtigung ihres im Handelsregisters ursprünglich eingetragenen männlichen Vornamens. Dieser Berichtigung kam das Registergericht dadurch nach, dass es einen neuen Eintrag vornahm und den ursprünglichen... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.04.2014
- 2 W 25/14 -

Löschung nicht notwendig: Neue Vornamen nach Geschlechts­an­gleichung dürfen im Handelsregister als Änderung vermerkt werden

OLG weist Antrag auf Löschung der zuvor geführten männlichen Vornamen der Geschäftsführerin im Handelsregister zurück

Die von der Geschäftsführerin einer GmbH vor einer Geschlechts­an­gleichung geführten männlichen Vornamen dürfen aus dem Handelsregister ersichtlich sein. Die nach der Geschlechts­an­gleichung geführten weiblichen Vornamen werden als eine Änderung im Handelsregister eingetragen, ohne dass die vorherige Eintragung der männlichen Vornamen gelöscht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligte ist Geschäftsführerin einer GmbH. Sie wurde in einem männlichen Körper geboren und trug zunächst männliche Vornamen. Weil sie sich seit langer Zeit dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlte, erreichte sie im Verfahren nach dem Transsexuellengesetz, dass durch gerichtlichen Beschluss ihre Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2014
- 36 K 394.12 -

Verweigerung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen Geschlechts­um­wandlung unzulässig

Prozess der Geschlechts­um­wandlung bietet kein Anhaltspunkt für spätere Dienstunfähigkeit

Zwar kann die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit verweigert werden, wenn Anhaltspunkte für eine spätere Dienstunfähigkeit vorliegen. Solch ein Anhaltspunkt wird aber nicht durch den Prozess einer Geschlechts­um­wandlung begründet. Die Geschlechts­um­wandlung darf daher nicht als Begründung für die Verweigerung der Ernennung herangezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Beamtin auf Probezeit beim Bundeskriminalamt wurde im Februar 2010 die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit in der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes verweigert. Als Begründung führte die Behörde an, dass die Beamtin in Begriff war ihre sexuelle Identität zum männlichen Geschlecht hin zu ändern. Durch diese Geschlechtsumwandlung sei... Lesen Sie mehr




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